Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 50 (13.12.1882)
- Date
- 1882-12-13
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1241 volkswirths chaftlichen Systems sich selbst, ihren Staat und ihre Völker von der Diktatur der jüdischen Geldmächte und somit auch vom dem politischen Einflüsse des Judenthums zu emancipiren." Wie? — sagen die Herren einstweilen nicht. Sie möchten auch mit manchem „Mitchristen" in Konflikt kominen. Wir wenigstens, soweit Nichtmillionären solche Dinge bekannt sind, wissen nicht, daß eine jüdische Leitung bei den ersten Bankgruppen Deutschland-Oesterreichs existirt. Man sagt uns, daß die Aussichtsräthe in Berlin (Diskontogesellschaft) Darmstadt (Creditanstalt), Berlin (Deutsche Baut), (Vereinsbank) Frankfurt a M. und Wiener Bankverein — um einige Beispiele anzuführen — C h riste n sind. Wenn Rothschild, der Jude, von solcher politischen Wichtigkeit für Rußland wäre, daß cs ohne seine finanzielle Mithilfe nicht vorwärts könnte — warum sind dann nach der Logik des Manifests die Juden in Rußland noch nicht emancipirt? Emphatisch ruft das Manifest aus: „Europa gehört den christlichen Völkern und darum soll es nicht als Versuchsterrain für die Herrschgelüste feindlicher, herrschsüchtiger, nichtchristlicher Volkselemente dienen." (Fortsetzung folgt.). Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Aus Bayern. Die Aschaffenburger Zeitung v. 28. Nov. schreibt folgendes: Wie der „Fränkischen Ztg." berichtet wird, wurde von einem bayerischen Landes- und Oberlandesgerichte die Frage: Sind die Mitglieder der Pflichtfeuerwehren verpflichtet, bei an Sonntagen angeordneten Hebungen zu erscheinen? in verneinendem Sinne entschieden, und zwar auf Grund des Gesetzparagraphen, die Sonntagsheiligung betreffend,; wonach die Anberaumung einer Feuerwehrübung an > einem Sonntage eine widerrechtliche Bestimmung sei.; Es ist diese Entscheidung auch für uns von! Interesse, indem es schon an manchen Orten vor-! gekommen, daß Israeliten zu Feuerwehrübungen an Sabbat und Festtagen angehalten werden sollten,! was nunmher aber als gesetzlich unzulässig festgej stellt ist. i Hochftadt, den 28. Nov. Bei der heutigen! Wassersnoth gelang es unserem Glaubensgenossen,! Herrn Sußmann Sichel, mit eigener Lebens-! gefahr zwei Menschenleben zu retten. Ein Geometer j! von Frankfurt und sein Gehülfe stürzten von dem j improvisirten Floße, das mit 6 Passagieren bej schwert war, ins Wasser und ragte nur noch ihr i Kops aus dem reißenden Strome heraus, sie wären! rettungslos verloren gewesen, wenn nicht der Handelsj mann Süßmann Sichel von den Brettern' in die | Flnthen gesprungen wäre und so mit Hilfe der Anderen die beiden Unglücklichen wieder aus das Floß gebracht hätte. LeMeres wurde aber weiter getrieben und der Lebensretter Sichet schwebte nun selbst in der größten Gefahr. Er arbeitete sich mit übermenschlicher Anstrengung nach einem Apfelbaume und suchte sich durch Erklettern desselben Heil. Nachdem er sich neue Kräfte gesammelt hatte 'und ihm von den massenhaft am Ufer flehenden Personen keine Hilfe zu Theil werden konnte, machte er mit Anstrengung seiner lepten Kräfte den gefährlichen Weg nach der Eisenbahnstation, bis an die Brust in dem tobenden Wasser, erreichte er das Land und Dank dem freundlichen Entgegenkommen des Stationsverwalters Hanstein, der' ihn vollständig umkleidete und erwärmte, wird dem edlen Manne hoffentlich kein weiterer Nachtheil, als der Verlust seiner Brieftasche mit Geld und feiner Kappe erwachsen. Der gerettete Geometer und sein Gehilst wurden bei Gastwirth Weber vollständig umgekleidet. Vorerwähnter Vorfall erregte allgemeine Angst und Theilnahme. Berlin, 2. Dez. Der aus der Blüthezeit der Antisemitcn-Agitation her bekannte Zeitungsverleger Leopold Ferdinand Hammel, der zur Zeit in Rummelsbnrg die einer Geldstrafe substituirte Gefängnißstrafe abmacht, stand heute vor der ersten Strafkammer Landgericht I unter der Anklage der Unterschlagung. Mit den Mitteln, welche ihm von einigen Parteigenossen zur Verfügung gestellt wurden, hat der Angeklagte „Die Stadtbahnzeitung" herausgegeben, reussirte aber mit diesem Unternehmen nicht. Wahrscheinlich um der permamenten Ebbe in seiner Kasse abzuhelfcn, engagirte er noch im Sommer dieses Jahres die Kaufleute Haase und Kühnemann als Expedienten für sein Organ mit einem Monatssalair von 100 resp. 90 Mk. Der Pferdefuß fehlte aber nicht, denn beide mußten eine Kaution von je 250 Mk. hinterlegen. Bald nach dem Eintritt der beiden Herren löste sich das Unternehmen in Wohlgefallen auf, wer Angeklagte wurde wegen Ausbleibens der Miethszahlung aus seiner Wohnung exmittirt, und als die beiden Expedienten nunmehr ihr Geld zurückverlangten, da hatte Herr Hammel nichts als leere Worte. Dem Kriminalbeamten, der nach dem Verbleib des Geldes etwas neugierig war, gab er an, er habe dasselbe in das — Gesangbuch seiner Frau gelegt und dieses Gesangbuch sei bei der Exmission