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Der Israelit · 1882-12-06 · Heft 49 (6.12.1882) · page 20

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 49 (6.12.1882)
Date
1882-12-06
Page
– (sequence 20)
Language
German
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1232 Uebergriffen entspringt. Demzufolge, um die ursprünglichen Ursachen der bedauerlichen Unordnungen zu entfernen, erachtet es als Aufgabe der Regierung und der Gesetzgebung die Zurückweisung der Judenschaft in die gebührenden Schranken." Die Debatte wird nun wegen vorgerückter Stunde abgebrochen und Justizminister Pauler erhebt sich, um die Interpellation Mezey's in der Tisza- Eszlarer Affaire zu beantworten. (Rufe: In der nächsten Sitzung! Lärm.) Präsident: Auf Wunsch des Hauses und des Interpellanten wird die Antwort des Justizministers in der nächsten Sitzung, Montag, unterbreitet werden. Pesth, 27. Nov. Im ungarfchen Reichstage beantwortete Justizminister Pauler die einzelnen Punkte der Interpellation Mezey in der Tisza- Eszlarer Affaire wie folgt: 1. Die am 7. Mai überreichte Anzeige der Tisza-Eszlarer Gemeindevorstehung nebst dem mit der Mutter der Esther Solymossy aufgenommenen Protokolle ließ die ganze Angelegenheit als so unwesentlich erscheinen, daß der Nyiregyhazaer Gerichts- Präsident, da auch der allenfalls disponible Gerichtsrath erkrankt war, einen Gerichtsnotär mit der Untersuchung betraute. Als die Untersuchung später unvorhergesehene Dimensionen annahm und großes Interesse erregte, konnte der Präsident, ohne sich den größten Verdächtigungen auszusetzen, die Untersuchung dem Gerichts-Vice-Notär Vary nicht abnehmen, umsoweniger, als Vary schon früher beim Kisvadaer Bezirksgerichte zur Zufriedenheit seiner Vorgesetzten selbstständig als Untersuchungsrichter fungiite Uebrigens verlangten weder Staatsanwaltschaft noch Vertheidiger, daß Vary die Untersuchung abgenommen werde; ja die Vertheidiger, welche gegen Vary Klage führten, wünschten ausdrücklich, daß derselbe die von ihm eingeleitete Untersuchung zu Ende führe. 2- Die Verhaftung des Moritz Schars erfolgte, weil die Untersuchung nicht auf seine, sondern auf die Aussage seines fünf Jahre alten jüngeren Bruders hin eingeleitet wurde und er anfänglich unter dem Verdachte der Mitschuld und Mitwrssenschast stand. Später hat der Untersuchungsrichter, da Moriz Scharf's Eltern in Haft waren, den Knaben dem Vicegespan zur Fürsorge übergeben; nur bis man eine geeignete Unterkunft für ihn fand, wurde auf Ersuchen des Vicegespans, wie dieser sich ausdrückte, um Moriz Scharf's persönlicher Sicherheit willen, der Knabe — jedoch nicht als Häftling — im Gefängnißgebäude verpflegt. 3. Der Gerichts-Präsident von Nyiregyhaza stellt entschieden in Abrede, daß über den Gang der Untersuchung vom Untersuchungsrichter .irgend einem Journale Mittheilungen gemacht wurden. Uebrigens ist es ja bekannt, daß die Zeitungen in Untersuchungs- Angelegenheiten Alles erfahren können, wenn sie — wie dies auch hier geschah — die vom Richter vernommenen Personen dann auch ihrerseits vernehmen. Niemand bedauere mehr als der Minister, daß Leidenschaften den Gang des Verfahrens beeinflussen, und wünschte er, daß von keiner Seite solche Einflüsse ausgeübt würden, die Mittheilung von Untersuchungs-Geheimnissen in den Zeitungen erschwerte ja den Gang der Untersuchung. Obgleich der Minister kein Freund davon ist, jede irrige Zeitungsmittheiluna zu berichtigen oder überhaupt zu berücksichtigen, so habe er dennoch im Hinblicke darauf, daß das Wochenblatt Egyenlöseg für die amtliche Wirksamkeit Bary's compromittirende Behauptungen enthielt, die Einleitung des Preßprozesses veranlaßt, umsomehr, als Vary den Minister um die Ertheilung der Vollmacht hiezu ersuchte. In diesem Sinne habe der Minister den Ober-Staatsanwalts welchem in erster Linie die Beaufsichtigung der Presse obliege, zur Erstattung eines Gutachtens angewiesen. 4. Die Delegirung eines andern Gerichtshofes für den Tisza-Eszlarer Fall an Stelle des Nyiregyhazaer Gerichtes ividerspreche den allgemeinen Rechtsgrundsätzen und sei weder durch die Befangenheit des Nyiregyhazaer Gerichtshofes motivirbar, noch auch zweckmäßig, da die durch den Proceß erregten gesellschaftlichen Interessen eine baldige Erledigung der Angelegenheit erheischen und jede Complicirung derselben als schädlich erscheinen lassen. Der Minister schließt mit der Erklärung, daß er es nicht verabsäumt habe, innerhalb der gesetzlichen Schranken sein oberstes Aufsichtsrecht zu üben: allein er habe sich gehütet, in die gesetzlich gewährleistete Rechtssphäre der Justiz einzugreifen. (Lebhafte Eljen-Rufe.) Es fei feine Ueberzengung, daß in dieser Angelegenheit die ungarische Justiz eine unüberschreitbare Scheidewand gegen die Einflüsse von Leidenschaften, Voreingenommenheit oder andere ungesetzliche Einflüsse bilden werde. (Lebhafte, andauernde allgemeine Eljen-Rufe.) Ernst Mezey ist von der Antwort des Ministers durchaus nicht befriedigt, da die Thatsachen den einzelnen Erklärungen des Ministers widersprechen. Der Abgeordnete Jstoczh habe schon Anfangs Mai die Tisza-Eszlarer Äffaire im Abgeordnetenhause als eine sehr bedeutungsvolle, für das Schicksal der Juden Europas maßgebende Angelegenheit bezeichnet, und dennoch wurde die Untersuchung in dieser Affaire, dem Gesetze zuwider, keinem Gerichtsrathe, sondern einem Vice-Notär anvertraut. Der Interpellant kritisirt die einzelnen Punkte der ministeriellen Erklärung und bemerkt, der Minister habe heute zuerst öffentlich das Gerücht bestätigt, daß aus die Angabe

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