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Der Israelit · 1882-12-06 · Heft 49 (6.12.1882) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 49 (6.12.1882)
Date
1882-12-06
Page
– (sequence 19)
Language
German
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1231 kommen über die Confiscation, so daß man nicht einmal die das Schamgefühl verletzenden Placate confisciren könnte. Zur Zeit, als die Verordnung des Ministers des Innern erschien, habe die antisemitische Agitation ihren Höhepunkt erreicht, und die Intervention des Ministeriums war im Hinblicke aus die eminente Gefahr nur eine pflichtmäßige. Das Minoritäts-Votum vertheidigt mit großem Eifer die Preßfreiheit, welche Niemand angreife und die bei uns sogar mit ihren Auswüchsen den unumschränktesten Schutz findet. (Zustimmung rechts) Der Referent recitirt ein englisches Parlamentsstatut vom Jahre 1857, welches die Friedensrichter zur sofortigen Confiscation von unmoralischen oder aufreizenden Pamphleten ermächtigt. Es sei inconsequent, wenn man die energischen Maßregeln der Negierung, so die in Rede stehende Verordnung oder die Androhung des Standrechts für Preßburg mißbilligt und für die vorkommenden Ausschreitungen dennoch die Negierung verantwortlich machte. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Geza Polony (äußerste Linke) klagt den Minister des Innern an, daß er die von den edelsten Geistern der Nation geschaffenen 1848er Gesetze umgehe und die Preßfreiheit verletzt habe, und wirft der Majorität Gleichgiltigkeit für die Garantien der Freiheit vor. Den Bericht, auf Grund dessen das Ministerium des Innern die Confiscations-Verordnung erließ, habe die Oberstaatsanwaltschaft, welcher Redner ein Exemplar der betreffenden Drucksorten übergeben, unterbreitet, und zwar nicht dem Justizministerium, sondern dem Minister-Präsidenten. Dies beweise, daß der Ministerpräsident sich Machtübergriffe gestatte und daß zwischen dem Justizminister und Ober- Staatsanwalt in der That ein Eonflikt obwaltete. Die Negierung habe in ihrer Partei die antisemitische Propaganda großgezogen und erst als sie fürchtete, die Stimmen der 625,000 Juden zu verlieren, von denen ein Theil bereits den Prinzipien der Unabhängigkeits-Partei beigetreten war, sagte sie sich von den Schöpfern jener Propaganda los. Auf den ungarischen Bauer haben solche Brandschriften keinen Einfluß. Redner theilt mit, der Antrag, der Regierung für diese an und für sich incorrecte Verordnung nachträgliche Indemnität zu gewähren, sei im Ausschüsse nur an der Stimme eines der gemäßigten Opposition angehörigen Mitgliedes, welches für die Regierung stimmte, gescheitert. Die Regierung war nicht gezwungen, die polizeiliche Confiscation zu verfügen, da im Sinne der gesetzlichen Praxis der Preß- Untersuchungsrichter eine incriminirte Druckschrift binnen 24 Stunden confisciren könne. Redner empfiehlt sein Separatvotum zur Annahme. (Beifall auf der äußersten Linken.) Minister-Präsident Tisza entgegnet in kurzer Rede, Niemand könne mehr Vertrauen zu der Besonnenheit des ungarischen Volkes hegen, als er, da er sonst viele Agitationen nicht geduldet hätte. In dem vorliegenden Falle habe er mit Rücksicht darauf, daß die gerichtliche Ahndung allein die Verbreitung der antisemitischen Pamphlete nicht verhindert hätte, in Verbindung mit dem gerichtlichen Verfahren im Sinne der bestehenden Verordnungen die polizeiliche Confiscation anzuordnen die Pflicht gehabt. In den sieben und ein halb Jahren seiner Ministerfchaft habe die Presse sogar in ihren Auswüchsen vollkommene Freiheit gefunden. Die wahren Feinde der Preßfreiheit seien diejenigen, welche in zügellosester Ausgelassenheit ihren edlen Beruf dazu mißbrauchen, täglich Haß gegen Theile der Bevölkerung zu verbreiten. Wenn der Friede und die Eintracht der Racen und Confessionen dnrch solche Auswüchse der Preßfreiheit ernstlich gefährdet werden, so werde der Minister den Muth haben, durch gesetzliche Vorkehrungen diese Hindernisse der Ruhe und des Friedens im Innern wegzuräumen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Redner überläßt das Urtheil darüber, oh er im Sinne der Gesetze und seiner Verantwortlichkeit gebandelt, der Weisheit des Hauses. (Der Minister-Präsident verläßt unter den Eljenrufen der liberalen Partei das Haus.) Abg. Jstoczy findet es sonderdar, daß zur Verteidigung der Sache der polizeilich confiscirten Preßprodukte eben Polonyi auftritt, der diese antisemitischen Broschüren als auf den Zeitgeist einen dunklen Schatten werfend hinstellte, und daß derselbe Polonyi zur Verteidigung der Repräsentation des Heveser Comitats das Wort ergreift, welche doch mit keinem Worte gegen den Antisemitismus Stellung nimmt. Auch Redner findet, daß der fragliche Ministerial-Erlaß gegen das Preßgesetz verstoße, nrit welchem außerdem die Polizei-Organe argen Mißbrauch trieben. Die Salus reipublicae fordert nicht, daß wir auf die in kleiner Anzahl vorhandenen antisemitischen Schriften eine Hetze arrangiren; sind doch zur Paralysirung der Wirkungen derselben eine Legion von Juden und judenfreundlichen Blättern da. Die Salus reipublicae fordert von uns und der Regierung, daß wir zur Verhütung weiterer Ausschreitungen die Judenfrage gesetzlich lösen. Redner unterbreitet folgenden Beschlußantrag: „Das Haus erklärt, daß der Erlaß des Ministeriums des Innern vom 1. Juli d. I. nicht auf dem Gesetze basirt, ohne Rechtskraft ist und darum aus demselben für die Zukunft keine Conseguenzen gezogen werden können. Unter Einem erklärt das Haus aber auch, daß die im Lande gegen die Juden zu Tage tretende Erbitterung nicht so sehr aus den verfolgten antisemitischen Prcßprodukten, als vielmehr aus den systematisch betriebenen jüdischen Mißbräuchen und

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