Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 49 (6.12.1882)
- Date
- 1882-12-06
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXIII. Jahrgang. Erste Beilage zu tlr. 49 des Israelit. jeilungsnachrichten und Correfpondenzen. Deutschland. Württemberg. Aus dem Bericht über das stt. Waisenhaus, Wilhelmspflege in Eßlingen, pro Juni 1881 82 geht hervor, baß die Anstalt nt dem Antritt des zweiten Halbjahrhunderts ihrer Tätigkeit eine vortheilhaste Erweiterung und Verschönerung ihrer Räume errungen hat, welche den «einen und verwaisten Kindern ein schützend Obdach litten. Bisher sind für diesen Zweck gegen 12000 Mark verausgabt worden; genau läßt sich der Bau- Isufwand noch nicht bemessen. Das Gruudstocksver- Imögen hat sich aber dessenungeachtet erheblich vermehrt, weil die Stiftung des Herrn Partikulier H. iS. Goldschmidt von mehr als 22000 Mark dem Iliapitalbesitz der Anstalt einverleibt wurde. Die iNormalzahl der Zöglinge ist auf 40 erhöht worden, iModurch die laufenden Ausgaben sich erheblich steigern Ilverden. -se. Majestät der König haben anh der 50jährigen Jubelfeier das Jahresgeschenk lauf das Doppelte erhöht und Herr Partikulier Ern st Pfeiffer von Stuttgart hat neben ansehnlichen ^Geldbeiträgen einen in Gold gestickten prachtvollen lammtvorhang vor die heilige Lade der Andachts- | natte gestiftet. Das Vermögen der Anstalt beträgt auf den 131. Mai d. I. 212,536 M. 56 Pfg. und hat somit gegen früher, infolge der Goldschmidt'schen Stiftung, welche ursprünglich vor 5 Jahren zur Herausbildung isr. Krankenpflegerinnen bestimmt war, seit- |bem aber nicht in Anspruch genommen worden ist, 1 um 21,585 M. 83 Pfg. zugenommen. Die ordentlichen Einnahmen betrugen 170,543 M. 55 Pfg. und die Ausgaben 148,356 M. 90 Pf. Mögen die Wohlthäter der Waisen auch fürder nicht ermüden, diesen Segensquell zu speisen und in Fluß zu erhalten, und der himmlische Vater der Waisen den Vorstand der Anstalt, Herrn Hofrath Dr. Ad. Levi, ihr gesund erhalten! Viersen, 20. Nov. In der vorigen Legislaturperiode des Hauses der Abgeordneten war es der Ünterrichts-Kommission in ihrer Abendsitzung vom 7. Februar 1880 beschieden, über einen Theil der sog. »Judenfrage" zu Gericht zu sitzen. Es handelte sich nämlich um einen Gegenstand, welcher auch schon früher das Abgeordnetenhaus mehrfach beschäftigt hat, um die bekannte Petition unseres Mitbürgers Jakob Horneniann, worin er sich über eine Bestimmung des Statuts unserer neuereichteteu Realschule beschwert, zufolge welcher die zu dieser Anstalt beitragspflichtigen Gemeindebürger israelitischer Konfession niemals Mitglieder des Kuratoriums werden können. Die Mehrheit der Kommission konnte sich jedoch damals nicht für das Petitum erklären, weil diese Schule nach dem historischen Hergänge aus der Zusammenlegung der beiden früher hier bestandenen, christlichkonfessionellen Anstalten entstanden sein sollte. Wie irrig aber diese Voraussetzung war, das geht hervor aus dem Berwaltungsbericht pro '1875/77 des hiesigen Bürgermeisters, welcher über die Vertheilung der Stellen der Mitglieder des Kuratoriums folgenden Passus enthält: „Die Civilgemeinde, die Bauherrin und Eiaenthümcrin der Schule konnte, weil sie selbst keinen exklusiven, konfessionellen Charakter hat, auch der für die ganze Civilgemeinde geschaffenen Schule keinen solchen Charakter aufdrücken. Dieselbe wurde daher als eine Schule simultanen Charakters bezeichnet und hinsichtlich der Lehrer bestimmt, daß; diew nach ihrer Tüchtigkeit jedoch mit billiger Berücksichtigung der konfessionellen Verhältnisse, gewählt werden sollen. Besser wäre es vielleicht gewesen, wenn auch bezüglich des Religionsbekenntnisses der Mit lieber des Kuratoriums ein gleicher Vorbehalt für genügend angesehen worden wäre; in dieser Hinsicht war jedoch die Stadtverordneten-Versammlung anderer Ansicht und setzte fest, daß zwei Drittel der evangelichen Konfession angehören sollen." Es geht dieses ferner hervor aus dem Umstande, daß die Stiftungs- 2c. Fonds der früher bestandenen, höheren katholichen Bürgerschule und evangelichen Rektoratschulc nach ihrer Aufhebung den betreffenden Kirchengemeinden belassen werden mußten. Ausgerüstet mit diesen unwiderlichen Beweisen für die Konfessionslosigkeit der hiesigen Realschule hat Hornemann bei Beginn der neuen Legislatur-Periode seine Petition an das Abgeordnetehaus erneuert. Es ist zu erwarten, daß der Petent diesmal einen Erfolg erzielen wird, nachdem der Unterrichtsmiuister schon im Jahre 1876 entschieden hat, daß ein Jude seines Glaubens wegen nicht aus einem Schulvorstande ausgeschlossen werden darf, weil aus dem ergangenen Schulaufsichtsgesetze vom 11. März 1872 in Verbindung mit dem Reichsgesetze vom 3. Juli