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Der Israelit · 1882-12-06 · Heft 49 (6.12.1882) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 49 (6.12.1882)
Date
1882-12-06
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1217 Heugabeln an und befreite die Verhafteten aus den Händen der Panduren. Die Letzteren mußten flüchten und sich in einem Stalle verstecken, wo sie ein Loch gruben und durch dieses ins Freie entkamen. Der Stuhlrichter war nun genöthigt, aus Oedenburg Militär zn requiriren. _ Dienstag um 1 Uhr Morgens trafen 100 Mann mit 4 Officieren vom 76. Jnfanterie-Regimente mittelst Extrazuges ein. Der Ausbruch des Erceffes wird den Agitationen eines sicheren Eggerer zugeschrieben, der ein wüstes Leben hinter sich hat. Als das Militär einlangte verschwand Eggerer, wurde jedoch gestern Vormittags im benachbarten Csapod verhaftet, desgleichen zwei seiner Spießgesellen. Seitdem das Militär anwesend ist, herrscht vollständige Ruhe. Stuhlrichter Kovacs setzte gestern den ganzen Vormittag die Verhöre fort; seinem tactvollen Eingreifen ist zu verdanken, daß kein Menschenleben zu beklagen ist. Das Militär verbleibt vorläufig in Himod. Letzteres ist eine Ortschaft mit ungefähr 1200 ausschließlich ungarischen Einwohnern. Pesth, 24. Nov. Jnstizminister Pauker skizzirte in der heute Abends stattgehabten Conferenz der liberalen Partei jene Antwort, die er aus die Interpellation Ernst Mezey's hinsichtlich der Tisza- Eszlarer Affaire in der morgigen Sitzung des Abgeordnetenhauses ertheilen wird. Auf die Frage, weßhalb der Minister duldete, daß die Angelegenheit dem Notar Vary und nicht einem Richter zur Untersuchung überwiesen wurde, gedenkt der Minister zu antworten, daß er den Präst denten des Nyiregyhazaer Gerichtshofes diesbezüglich zur Berichterstattung aufgefordert habe. Nach der Vorschrift muß jede Angelegenheit, je nach ihrem Belange einem Richter oder einem Notar überwiesen werden. Nun waren, als die Anzeige erstattet wurde, zwei Richter abwesend, eine Anzahl derselben befaßt sich nicht mit strafrechtlichen Fällen, und einige Richter mußten für die Schlußverhandlung reservirt werden. Die erste Anzeige geschah in Folge Aufforderung des Stuhlrichters seitens des Dorfrichters, eines Bauers, durch ein einfaches gewöhnliches Protocoll. Der Präsident hielt die Anzeige für etwas ganz Unwahrscheinliches, und deßhalb vermuthete er dahinter eine falsche Annahme seitens des Dorfrichters und übergab die Angelegenheit dem Notar Vary, weil sie ihm als sehr geringfügig erschien. Als später ernstere Momente hervortraten, konnte er jdie Angelegenheit dem Notar Vary nicht abnehmen, weil dieser durch nichts einen solchen Akt des Mißtrauens verschuldet habe. Er (der Jnstizminister) hatte auch bei dieser Darlegung des Sachverhaltes keinerlei Grund, diesbezüglich andere Verfügungen zu treffen. Auf die zweite Frage, weßhalb der junge Moriz Scharf in Haft behalten wurde, will der Minister antworten, daß Moriz Scharf zur Zeit, als die.Angelegenheit größere Dimensionen annahm, also ungefähr im Mai d.J., durchaus nicht als gänzlich Unbetheiligter dastand, vielmehr deuteten damals mannichfache Umstände darauf hin, daß auch er ein Verbrechen vertuschen wolle. Uebrigens sei zu bemerken, daß die Verhaftung der Eheleute Scharf, sowie die ihres Sohnes Moriz erst auf Mittheilungen des jüngeren Sohnes erfolgte. Nach der ersten Vernehmung stellte sich jedoch heraus, daß Moriz Scharf nichts vertuschen wolle, sondern sogar gegen seine Eltern als Zeuge auftrete. In Folge dessen wurde er sofort aus der Haft entlassen. Dem Gerichtspräsidenten stehe kein Mittel zu Gebote, um für ein solches Kind, dessen Eltern in Untersuchungshaft sich befinden, zu sorgen. Dies sei Sache der nächsten Verwandten oder der politischen Behörde. Der Präsident wendete sich an letztere und der Vicegespan gab zur Antwort, er sei nicht in der Lage, für den Knaben eine Unterkunft zu finden, und da die Ueberwachung der Sträflinge eigentlich Sache der Staatsanwalt ist, wendete sich der Vicegespan an letztere mit der Bitte, sie möge gestatten, daß der Knabe in jenem Raum Unterkunft finde, wo die Gerichtswächter sich aufhalten. Später schaffte jedoch der Vicegespan Unterkunft und der Knabe kam in's Comitatshaus, weil eben anderwärts keine Unterkunft zu finden gewesen. Die politische Behörde habe somit amtsgehandelt. Als Justizminister habe er (Redner) keine Veranlassung gefunden, das Vorgehen des Gerichtspräsidenten zu rügen, weil dieser nur dasjenige gethan, was zu thun seine Pflicht gewesen. Auf die dritte Frage, ob der Justizminister die Delegirnng eines andern Gerichtshofes zur Abführung der Schlußverhandlung beabsichtige, wird Dr. Pauler mit einem entschiedenen Nein antworten. Er ist gegen jede Delegirung, weil absolut kein Grund dazu vorhanden sei. Nicht einmal die Vertheidiger hätten eine solche Verfügung begehrt. Auch sei kein Grund vorhanden, durch die Delegirung Mißtrauen gegen den Gerichtshof inNyiregyhaza auszusprechen. Der Schutz der Anklage und der Vertheidigung sei durch die Gesetze derart sicher gestellt, daß bei der öffentlichen Schlußverhandlung Schuld oder Unschuld unbehindert erwiesen werden könne; abgesehen davon gebe es Appell-Instanzen, die Garantte für eine richtige Eorrectur bieten. Die vierte Frage endlich wegen der von Vary begangenen Mißhandlungen und weßhalb derselbe egen jene Preßorgane, die ihn solcher Handlungen ezichtigten, keinen Proceß anstrenge, will der Minister strenge auseinanderhalten. Der Justizminister richtete eine Aufforderung an die Staatsanwaltschaft

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