Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1882-10-25 · Heft 43 (25.10.1882) · page 18

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 43 (25.10.1882)
Date
1882-10-25
Page
– (sequence 18)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2446951-2447898-2447939--19194-2475265
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

1082 schrift der allgemeine Grundsatz für diesen Fall außer Geltung gesetzt sein. 3) In dem Gesetze über die Passafeier. 2. Mos. 12—13 ist eine solche besondere Vorschrift nicht enthalten und kann nicht enthalten sein, da es zur Zeit, als dieses Gesetz gegeben wurde, Christenkinder nicht gab, Kinder von Eltern anderer Religion aber nach der üblichen Insinuation nicht geschlachtet werden sollen. Das ganze Gesetz enthält nichts von Menschenschlachtung. 4) In der nachbiblischen Gesetzgebung ist die Verwendung von Blut von Christenkindern für die Passafeier nicht vorgeschrieben. Es hat Niemand eine Stelle ausfinden und Nachweisen können, durch welche ein „ritueller Mord" vorgeschrieben wäre. 5) Hiernach ist die übrigens erst seit dem fünfzehnten nachchristlichen Jahrhundert auftauchende Behauptung, daß die Juden zur Passafeier Christenblnt gebrauchen, unwahr und kann sich auf keine Stelle in den jüdischen Gesetzen stützen. Wer dieselbe ohne einen Beleg beizubringen, — was ihm freilich nicht gelingen wird — wiederholt und in öffentlichen Versammlungen als auf Thatsächlichkeit beruhend, vertritt, der muß als böswilliger Verläumder bezeichnet werden, dem gegenüber die Strafgesetze in Anwendung zu bringen sind. San Remo, 10. October 1882. (gez.) Dr. A. Merx, Professor der alttestamentlichen Exegese an der Universität Heidelberg. Hutachten') des Herrn Professor S*r. Carl Bernhard Stade in Gießen. Wer behauptet, daß die Juden sich zu rituellen Zwecken des Menschenblutes bedienen, beweist somit seine vollständige Unkenntniß der Geschichte und des Charakters der jüdischen Religion. Der Ausgang der Untersuchung in der Tisza- Eszlaer Aüaire mag sein, welcher er will, soviel steht von vornherein fest, daß derselbe weder gegen die jüdische Religion noch gegen den jüdischen Volkscharakter wird verwendet werden dürfen. Thaten, wie die, welche dem dortigen Schächter Schuld gegeben wird, sind bem letzteren fremd und werden von der ersteren verabscheut. Gießen, 10. October 1882. Dr. Carl Bernhard Stade, _ ord. Professor. *) Durch Vermittelung des Herrn Provinzialrabbinen Dr. Munk in Marburg. Die theologische Iacuüät der Staatsuniverfität in Leid«» über Ae Blrrtbeschuldigung.**) Leiden, 20. October. Die theologische Facultät der Staatsuniversitat in Leiden, aufgefordert zu einer gutachtlichen Aeußmm; über die Frage, ob die Juden „rcligionsgesetzlich verpflichtet seien, zu gottesdienstliche- Zwecken eine Mordthat zu begeben und MenschenbM zu verwenden," würde Bedenken tragen, dieser Aufforderung Genüge zu leisten, wenn ihre Antwort eine Beurtheilung einschließen müßte, über jedes der höchstbedauernswerthen Ereignisse, deren Erinnerung durch diese Frage erregt wird. — Wieviel Licht bsröber schon verbreitet sei, und wiewohl es ganz bestimm! feststeht, daß die Anklage von Cheistenmord in sehr vielen Fällen von Religionshaß eingegebcn war oder noch unedlem Motiven entsprang,, immer bleibt c$ möglich, daß hie oder da der Fanatismus, von grausamer Verfolgung gereizt, zu TlMen von Gegenrache gekommen ist, oder daß der Aberglaube tief unwissender und vernachlässigter Leute zu Ausschreitungen sich verirrt hat. — Die Facultät erachtet sich nichi im Stande, sofort aus Histonsch critischen- Gründen ein entschiedenes Urtheil auszusprechen. — Solch eir. Urtheil wird jedoch nicht vou ihr gefordert. — Aui die vorgelegten Fragen gibt sie ohne jegliches Bedenken eine verneinende Antwort.. Die mosaischen Gesetze und der Talmud, weit davon entfernt, eine solche rituelle Verwendung von Menschenblut vorzuschreiben oder zu erlauben, schließen diese Verwendung unbedingt aus und enthalten dem .Urtheile der Facultät nacki keine einzige Angabe, welche mit einigem Anschein von Begründung als Empfehlung oder Entschuldigung davon^aufgefaßt werden könnte. — Die theologische Facultät der Staatsum- ' verfilät in Leiden. Gez. Dr. A- Künen, Präses. „ Dr. I. G. R. Aequoy, Secretarius. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen Deutschland. Würzburg im Oktober. Im Anschlüsse an unfern Bericht über das Fest der k. Universität dahier, worin wir die Rücksichtnahme, welche dasf. Rektorat bei dieser Gelegenheit auf die jüdische Konfession nahm, hervorgehoben, können wir heute einen weiteren Akt gleicher Gesinnung mittheilen; derselbe **) Durch Vermittelung des Herrn Rabbiner Dr. Plaio ln (iöln.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.