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Der Israelit · 1882-10-25 · Heft 43 (25.10.1882) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 43 (25.10.1882)
Date
1882-10-25
Page
– (sequence 17)
Language
German
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xxm. Jahrgang. Zweite Geitage zu Ar. 43 des Israelit. Leitende Artikel. Mer die Uffaire von Hisza-Lszlar lußert sich der hervorragendste christliche Theologe, gerr Professor Dr. Franz Delitzsch in einem Briefe an den Bez.-Rabbiner von Var-Palota, Hrn. »br. Singer, folgendermaßen: I Verehrter Herr Bezirks-Rabbiner! | In der durch den Fall Tisza-Eszlar wieder Ichetauchten Blutfrage habe ich bereits zwei Zeugnisse abgegeben, welche von Cöln und Berlin aus Nach Ungarn gelangt sein mögen; doch will ich auch ihre Aufforderung nicht ohne Echo lassen, da eine Mache Schnur um so unzerreißbarer ist. I In jenen beiden Gutachten habe ich eingehend Nie Thatsache begründet, daß sich in den beiden Tal- »udeii nicht nur keine Vorschrift findet, welche ri- «elle Verwendung nichtisraelitischen Menschenblutes »rdert oder empfiehlt, sondern daß sich auch in dem lort durchgebildeten Ritualgesetz schlechterdings kein Anknüpfungspunkt für diese Insinuation entdecken vtzt. Sie ist ein reines Fantasiegebilde, kn grundloser Wahn, eine Ausgeburt der Inlvissenheit, Feindschaft und Lüge. I Die Civiltä catliolica im Jahrgang 1881, lag. 731 lügt ihren Lesern vor, die Blutverwendung |i eine geheime Tradition, welche absichtlich nur Mündlich coursire und zwar nur als unter Ver- Miegenen und Zuverlässigen sich forterbendes Gefinmiß. Das ist ein neuer Versuch, die verlorene Sache der Anklage zu retten, indem M das, was als schriftliche Halacha (Gesetzesvorpnft) nicht erweisbar ist, zu einem nur den Eingeweihten bekannten Minhag (Brauche) stempelt. Aber such dieser Versuch ist eine Sünde gegen asGebot: „Du sollst nicht falschZeugniß eden wider Deinen Nächsten." , Bei meinem Verhältniß zu der Judenmission stn ich seit nun 50 Jahren mit einer Anahl von Proselyten bekannt geworden, sber ich kann vor Gott versichern, daß M Einziger von jenem mörderischen Gesuche etwas wußte — Alle erklärten lnstimmig die Blutanklage für eine unlunige Erfindung. Die Versöhnung der Synagoge mit der Kirche von jeher ein Hauptziel meiner Sehnsucht. Um so unsympathischer ist mir die Vertiefung der Kluft durch den antisemitischen Racenhaß und die antisemitische Ausbeutung des immer noch unaufgehellten Geschicks der Ester Solimoffy, deren Mörder, wenn sie gemordet worden ist, nicht blos von christlichem, sondern auch von jüdischem Standpunkt ein den Namen Gottes schändendes Scheusal sein wird. Wollen Sie dieses mein Zeugniß veröffentlichen, so würde ich mich freuen, wenn es etwas beitrüge zur Bändigung der entfesselten Furie des die Lüge zu seiner Waffe machenden Hasses. Leipzig, am 13. October 1882. Ergebenst Ihr Professor Franz Delitzsch. Kutschten") des Herrn Professor Dr. A. Merx in Heidelberg. Angesichts der in den letzten Monaten an verschiedenen Stellen, wie in Berlin und Dresden, wiederholt ausgesprochenen und zur Verhetzung des unwissenden Publikums benutzten Behauptung von der Verwendung des Blutes von gemordeten Ehristenkindern bei der Feier des jüdischen Paffafestes, bin ich aufgefordert ein Zeugniß abzugeben, ob ein solches neuerdings als „ritualer Mord" bezeichnetes Verbrechen in den Gesetzesurkunden des Judenthums vorgeschrieben ist. Ich habe in dieser Hinsicht Folgendes festzustellen: 1) Das jüdische Gesetz verbietet den Mord allgemein und unbedingt. Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll durch Menschen vergossen werden. 1. Mos. 9, 6. Du sollst nicht tödten. 2. Mos. 20,13. 2) Das jüdische Gesetz verbietet jeden Blutgenuß allgemein und unbedingt. 3. Mos. 17, 12. Eine Seele, die Blut genießt, soll ausgerottet werden aus ihrem Volke. Diese grundsätzliche Bestimmung ist die Veranlassung für das Schlachtritual, bei dem es darauf ankommt, das Fleisch gründlich vom Blute zu befreien. Hiernach kann vom Blutgebrauch bei der Bereitung der Osterkuchen keine Rede sein, es mußte denn durch eine besondere Vor- *) Durch Vermittelung des Herrn Rabbinatscandidaten Buttenwieser in Mannheim.

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