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Der Israelit · 1882-10-18 · Heft 42 (18.10.1882) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 42 (18.10.1882)
Date
1882-10-18
Page
– (sequence 6)
Language
German
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1046 Der Antrag fand indeß in der betr. Commission seiner Form wie seiner Tendenz wegen keinen Beifall; diese ersetzte ihn durch folgende Motion: „Der Landtag fordet die Regierung auf, dieselbe möge im geeigneten Wege eine durchgreifende Reform der confessionellen Verhältnisse der jüdischen Bevölkerung herbeiführen und insbesondere auf eine derartige Organisation der Cultusgemeinden hinwirken, daß aus dem Wirkungskreise dieser Gemeinden und ihrer Vorstände Alles ausgeschieden werde, was die Spähre der bürgerlichen und Verwaltungsgesetze tangirt." Thatsächlich stehen den jüdischen Cultusgemeinden noch Rechte zu, welche einen rein politischen Charakter tragen und in die Sphäre der staatlichen und communalen Befugnisse hinübergreifen. Daß diesem Zustaude ein Ende gemacht und die Wirksamkeit der isr. Religionsgemeinschaften auf das confesstonelle Gebiet beschränkt werde , liegt sowohl im Interesse des Staates, als der jüdischen Bevölkerung und so ist denn auch der Commissionsantrag einstimmig vom Landtage angenommen worden. Damit dürste auch der Versuch der polnischen Schönerer und Stöcker, eine Judenhetze bei dieser Gelegenheit zu insceniren, vereitelt sein. Lemberg. Jacob Mendel Schütz starb hier nach langem Siechthum im Alter von 77 Jahren. 3"cnn -ibvr '2 di\ Seine aufopfernde Thätigkeit als Verwalter des hiesigen israel. Spitales lebt noch in aller Gedächtniß Er verband mit einer untadelhaft orthodoxen Gesinnung die weitgehendste Toleranz und Achtung jeder ehrlich gemeinten Ueberzeugung. Von seiner Vorurtheilslosigkeit zeugt schon sein originelles Testament, in welchem sich am besten auch sein origineller Charakter widerspiegelt. Er vermachte nämlich einen Betrag von circa 20,000 Gulden zur Gründung einer Leihanstalt, in welcher auf Pfänder, gegen jährlich 2°/oigcr Verzinsung, an Jedermann, ohne Unterschied der Consession Geld ausgeliehen werden toll, und verfügte deren Unterstellung unter der Oberaufsicht des Magistrates. Ein altes Stück Lemberg ging mit diesem Manne zu Grabe, und ungeheuchelte Frömmigkeit, Gradsinn und Aufrichtigkeit verloren in ihm einen ihrer eigentümlichsten Repräsentanten. V. B. Prag, 9. Oct. Gestern fand die Installation des neugewählten von Sr. Majestät dem Kaiser bestätigten Bürgermeister Dr. Cerny statt. Zu diesem feierlichen Acte, den Se. Excellenz der Statthalter Generalfeldmarschalllieutenant und I. U. Dr. Baron Kraus vornahm, war auch in Folge einer Einladung der Oberrabbiner Hirsch erschienen. Heute, .da sich den: Bürgermeister die Magistrats- und Stadtrathsbeamten vorstellten, sprach er in einer längern Rede die feste Zuversicht aus, daß sie ihre Pflicht erfüllen und in der Ausübung derselben Jedem ohne Unterschied der Nationalität und der Consession höflich und freundlich entgegenkommen werden. Rußland. Petersburg, 8. Oct. Der „P. C." schreibt man aus Warschau: Das hiesige Kreisappellgericht hat einen Beschluß von principieller, socialpolitischer Bedeutung gefaßt. Einem Israeliten, welcher käuflich ein Landgut erworben hat. wurde in erster Instanz die Jntabulirung verweigert und als Grund dieser Weigerung der am 15. Mai l. I. erlassene, die Rechte der Israeliten in den Gouvernements des Kaiserreichs betreffs Erwerbung des Grundbodens beschränkende Ukas angeführt. In ihrer Berufung an die höhere Instanz hatten beide am Kauft des Landgutes betheiligte Parteien den Grundsatz verfochten, daß die Rechte der Israeliten im Königreiche Polen durch besondere gesetzliche Normen geregelt sind, welche keine Einschränkung betreffend Erwerbung von Grund und Boden enthalten, daß ferner der besagte Ukas nur in den russischen Gouvernements mit Ausschluß des Königreiches Polen wirksam ist. Die zweite Instanz hat diesen Ausführungen beigepflichtet und die Jntabulirung des betreffenden Israeliten als Eigenthümer des Landgutes angeordnet. Diese Entscheidung hat allgemein einen günstigen Eindruck gemacht, wiewohl auch in diesem Falle die jetzt in Rußland herrschende Unsicherheit der Rechtsverhältnisse zu Tage tritt. Feuilleton. Der Sohn der Wittwe. XII. Abraham Silberstein war in Folge des Kummers und der Aufregungen, die ihm die letzten Wochen gebracht hatten, nicht unbedenklich erkrankt. Seine Frau und seine Tochter pflegten ihn mit der größten Sorgfalt. Ein heftiges Fieber hatte den Kranken ergriffen und brachte ihn bis an die Pforte des Todes. Frau Silberstein und Helene wichen nur dann von seinem Bette, wenn die Natur gebieterisch ihr Recht verlangte. Dann übernahm Frau Marbach die Pflege des Kranken. Wenn sie an seinem Bette wachte, so durften sich Mutter und Tochter beruhigt dem erquickenden Schlaf hingeben. Endlich erklärte der Arzt den Kranken außer Gefahr,

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