Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1882)
- Date
- 1882-10-11
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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1033 tigkeit entfaltet. „Die Suppenanstalt für isr. Arme" bietet im Winter den Armen ein kräftiges und wärmendes Mittagsmahl, natürlich unentgeltlich. Auch versorgt sie arme Kranke mit Speise und verabreicht auch verschämten Armen, welche durch ein offen dargereichtes Almosen sich verletzt fühlen könnten, in einem besonderen Zimmer der Anstalt ein Mittagessen gegen Entgelt von 20 Pf. Welch' ein Bedürfniß eine solche Anstalt für unsre Stadt war, bezeugt der Andrang, der zu derselben stets ftattfand, und es hat sich dabei hergusgestellt, daß unter den hiesigen jüdischen Einwohnern mit der durch die Freizügigkeit erleichterten Uebersiedlung die Armuth in großer» Maßstabe zugenommen hat. Wie großartig aber die Wohlthätigkeit der hiesigen jüdischen Mitbürger diesem Vereine sich zuwendet ] beweist der zweite Jahresbericht, der soeben erschienen ist. An Beiträgen sind eingegangen 10,034 Mk. 36 Ps., vertheilt sind worden 23,419 Portionen Essen und zwar 10,123 an Kinder, 6207 an hiesige Erwachsene, 2870 an Zugereiste, 3270 an Kranke und Wöchnerinnen, und 949 an verschämte Arme gegen Entgelt von 20 Pf. Ein Damen-Comittz hat sich in die Aufgabe getheilt, die Vertheilung der Speisen zu überwachen und zu leiten und dafür zu sorgen, daß nur gute und kräftige Nahrung gereicht werde. Daß die Herstellung der Speisen nach streng religiöser Vorschrift geschieht, brauchen wir nicht besonders erst hervorzuheben. Wir wünschen dem segenbringenden Institute ferneres Gedeihen, das fernere Wohlwollen der jüd. Einwohner Frankfurts Md eine Nachahmung in andern Gemeinden. Frankfurt a. M, 28. Sept. Heute erschien ein Vertreter der königl. Staatsanwaltschaft auf der Eivilkammer, um als Kläger in einem Ehescheidungsprocesse zu beantragen, daß die Ehe, welche ein gewisser Rosenthal am 28. Dezember 1881 mit einer gewissen I. Lewald abgeschlossen, für null und nichtig erklärt und den Beklagten die Tragung der Kosten auserlegt werde. Die Vertretung der Frau beantragte Befreiung derselben von -den Kosten. I. Rosenthal hatte am 20. August 1877 in Rosiko in Polen sich mit Rebekka Fleischmann verheiratet, er ging nach einigen Jahren seinem Weibe durch, kam nach Deutschland und ehelichte in Monsbach ein Fräulein Lewald. Das Ehepaar zog nach Frankfurt über und wurde hier die Bigamie entdeckt, Rosenthal vor die Assisen gestellt und am 26. April 1882 zu einem Jahr und. drei Monaten Gefängniß verurtheilt. Die Frau hatte nichts gegen die Nichtigkeitserklärung der Ehe einzutvenden, wohl aber gegen die Mitverurtheilung in die Kosten. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, daß die Beklagte zu diesem Rechtsstreit zwar keinen Anlaß gegeben habe: aber sie sei trotzdem verantwortlich. Sie habe den Mann — ganz abgesehen davon, ob die Ehe giltig sei oder nicht — geheiratet und habe durch ihre Handlung die Staatsanwaltschaft in die Lage ve'rseM, gesetzlich gegen sie vorzugehen. Man habe erst erwogen, ob man gegen Rosenthal allein Vorgehen solle: man habe sich jedoch überzeugt, daß das Gesetz vorschreibe, gegen beide Eheleute einzuschreiten. Der Vertreter der Frau führte aus, daß seine Clientin kein Verschulden treffe. Sie sei zum Standesbeamten gegangen, um sich instruiren zu lassen, und erst als sie gehört, ihrer Verbindung stehe nichts im Wege, habe sie sich trauen lassen. Sie habe mithin Alles gethan, was das Gesetz vorschreibe, und man könne sie dafür, daß sie dennoch betrogen worden, nicht verantwortlich machen. Der Gerichtshof sprach die Nichtigkeit der Ehe aus und verurtheilte die Frau auf Grund des Gesetzes, da sie Mitveranlassung zum Eingang der Ehe gewesen, in die Hälfte der bedeutenden Kosten. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wien, 28 Sept. Vor den Schranken des hiesigen Schwurgerichts spielte sich gestern ein nicht uninteressanter Prozeß ab. In erster Linie angeklagt war ein Hauptführer der Antisemiten, der Redacteur des antisemitischen Organs „Der Volksfreund", Carl Zerboni di Spossetti, der auch als Vertrauensmann der Wiener Antisemiten an dem Dresdener Antisemiten - Congreß theilnahm. Der Anklage lag folgendes Thatsächliche zu Grunde: Im Mai und Juni dieses Jahres wurden, an zahlreichen öffentlichen Orten verstreut, au Umzänungen und sonstigen öffentlichen Orten aufgeklebt, Vignetten in der Form von Briefsiegelmarken gesunden mit der Inschrift: „Kauft nur bei Christen!" und mit gereimten, die Juden in unflätiger Weise beschimpfenden Umschriften. Die Polizei ermittelte den Fabrikanten dieser Marken in der Person des Siegelmarken - Erzeugers Kunze und die Besteller in den Personen des Redacteurs Zerboni und des Chemikers Ost. Die Staatsanwaltschaft erkannte in dem Inhalte jener Markenmnschristen Aufreizungen zu Feindseligkeiten gegen eine Religionsgesellschast und bezüglich der Marken selber eine Preßübertretung und erhob in diesem Sinne die Anklage. Der Staatsanwalt Dr. von Pelser sprach sich in seinem Plaidoyer auf's allerschärfste gegen die Antisemitenbewegung aus. „Es ist," sagte er unter Andern:, „eine bedauernswerte Thatsache, daß gegen Ende des neunzehnten Jahrhunderts, welches die Toleranz und die Gleichberechtigung für Alle gebracht, noch einzelne Elasten der Gesellschaft gegen einander gehetzt werden können. Seit einem Jahre ist zu allen Verhetzungen eine wei-