Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 41 (11.10.1882)
- Date
- 1882-10-11
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1018 weinen sie mehr als sonst!" In derThat, sie hatten heute ihren langen Tag, die Flüchtlinge, und sie fasten, was ihnen übrigens nicht schwer fällt. Ihre russischen Landsleute haben sie in der letzten Zeit ziemlich daran gewöhnt. Die Arbeiter hämmern und zimmern in den Stuben, um die armen Bewohner nothdürftig vor dem Nachtfröste zu schützen. Sie betragen sich anständig, ja galant gegen die Frauen und machen sich durch Zeichen verständlich. Ich möchte den Antisemiten nicht gerne schmeicheln, bin aber überzeugt, wenn sie diesen anständigen Verkehr der französischen Arbeiter sähen, diese Toleranz, diese Menschlichkeit, sie müßten sich schämen und einsehen, welche traurige Rolle sie zu Ende unseres Jahrhunderts spielen. Rußland. Petersburg, 1. October. Das Eircular des Kriegsministers über die beschränkte Aufnahme jüdischer Aerzte in den Militärdienst macht viel von sich reden und gibt zu mancherlei Bedenken Anlaß. Diese Maßregel, welche nach ven Worten desCirculars durch die nicht gewissenhafte Pflichterfüllung und den schädlichen Einfluß der Aerzte mosaischer Konfession auf den Sanitätsdienst hervorgerufen wurde, bildet eine direkte Verletzung des Dienstrechts der jüdischen Aerzte und muß ihren Grund in schwerwiegenden Thatsachen haben. „Eine andere Annahme", schreibt der Golos, „ist gar nicht möglich, denn dieselbe Beschränkung welche heute die Juden trifft, kann morgen auch auf andere Elemente der Bevölkerung ausgedehnt werden. Leider ist uns bis jetzt von den Gründen, welche diese Beschränkung veranlaßt haben, noch nichts bekannt geworden. Das medicinische Organ, der „Wratsch" beweist uns vielmehr in überzeugender Weise, daß der Militärarzt überhaupt den ohnehin schon traurigen Zustand unseres Militärsanitätswesens weder verbessern noch verschlechtern kann und daß, was die jüdischen Aerzte anlangt, diese nicht den geringsten Einfluß auf den Sanitätsdienst in der Armee ausüben können. „Fast nicht ein einziger Arzt mosaischer Konfession — constatirt das Blatt — figurirt in einem der größeren medicinischen Scandalprozesse. Wenn es in der That erwiesen ist, daß die jüdischen Aerzte ihren Pflichten nicht vollständig Nachkommen und auf den Lanitätsdienst einen schlechten Einfluß haben, so wäre es doch augenscheinlich richtiger, sie überhaupt von diesem Dienste auszuschließen, nicht aber, wie es im Circular heißt, ihre Anzahl auf 5 pCt. im Verhältnis zur Gesammtzahl aller Militärärzte zu beschränken. In diesem Falle müßte man sogar konsequenter Weise noch weiter gehen und den Aerzten jüdischer Konfession nicht nur den Eintritt in den militär-medicinischen Dienst verweigern, sondern ihnen auch die Civil- und Privatpraxis verbieten. Denn warum sollte ein Arzt des Civilressorts oder ein Freipraktizirender, dem gewisse moralische Eigenschaften fehlen, der Gesellschaft nicht denselben Schaden zufügen, wie ein solcher des Militärressorts?" — Was den zweiten Punkt des Circulars betrifft, der die Aufnahme von Studenten mosaischer Konfession in die militär-medicinsche Akademie ebenfalls auf 5 pCt. beschränkt und den Eintritt darauf in den militär-medicinischen Dienst nur Denjenigen gestattet, welche verpflichtet sind, für das ihnen gewährte Stipendium eine gewisse Zeit zu dienen, so bemerkt hierzu der „Golos": „Dieser Punkt wäre vollständig im Einklänge mit dem wesentlichen Inhalte der Verfügung, wenn sich die Aerzte unserer Armee ausschließlich aus solchen completirten, welche die militür-medicinische Akademie absolvirt haben. Allein in Wirklichkeit liefern die medicinischen Fakultäten unserer Universitäten der Armee eine sehr bedeutende, fast ebenso große Anzahl von Aerzten wie die militär-medicinische Akademie. Bei einer solchen Sachlage muß natürlich eine Beschränkung der Aufnahme von Juden in den militär-medicinischen. Dienst ausschließlich auf jüdische Aerzte, welche die militärmedicinische Akademie beendet haben, die Anzahl derselben im Militärdienst bedeutend unter 5 vCt. herabsetzen. Abgesehen hiervon wird durch die auf 5 pEt. beschränkte Aufnahme der jüdischen Studenten in die militär-medicinische Akademie der freie Zutritt der Juden zum Unterricht beschränkt, d. h. ein großer Schritt hinter das Gesetz vom Jahre 1804 gemacht, welches unter Anderem sagt: Die Kinder der Juden können ohne Unterschied von anderen Kindern in allen russischen Volksschulen, Gymnasien und Universitäten ausgenommen und unterrichtet werden." — Die gegen den ehemaligen Chef des Militär- Sanitätswesens, Geh. Koslow, anbefohlene Untersuchung leitet, wie das Berl. Tagebl." meldet, der General Worowkow. Es handelt sich hauptsächlich um Chininankäufe während des Krieges, für welche ganz enorme Summen in Rechnung gestellt sind. Ein Pfund Chinin kostete vor dem Kriege circa 42 Rubel, stieg dann allerdings bedeutend. Die der Krone berechneten Preise schwanken aber zwischen 100 bis208N. Geheimrath Koslow war mit dem Chininankauf für die gesammte Armee beauftragt. Die im russischtürkischen Kriege für Chinin verausgabte Summe soll den Werth des wirklichen Chinins um etwa 200,000—250,000 Rubel überstiegen haben. Es braucht wohl nicht erst gesagt zu werden, daß Geheimrath Koslow kein Jude ist.