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Der Israelit · 1882-10-11 · Heft 41 (11.10.1882) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 41 (11.10.1882)
Date
1882-10-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
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1016 stellung des Verfahrens. Es wurde gerichtlich erhoben, daß Onody den Schneider Hartmann, weil dieser den von Onody für seinen Kutscher bestellten Dolmany nicht zur bedungenen Zeit anaefertigt hatte, einsperren ließ. Den Verhafteten Sallay hatte Onody, anstatt denselben dem kompetenten Strafgericht zu übergeben prügeln lassen und selbst zur Einsperrung verurtheilt. Noch bevor der Stuhlrichter Onody durch den Untersuchungsrichter vernommen war, wurde das gegen ihn eingeleitete Disziplinar- Verfahren durch die Szabolcser Komitats-Behörde eingestellt. Auch das Nyiregyhazaer-Gericht beschloß zuerst die Einstellung des Strafverfahrens; als die Staatsanwaltschaft jedoch appellirte, konnten die Akten lange Zeit nicht zur königl. Tafel expedirt werden, weil die gesammten Akten in der Affaire Onody im Archiv in Verstoß geriethen und nicht zu finden waren. Im Jahre 1877 ordnete die Oberstaatsanwaltschast deshalb eine Untersuchung an; die Akten fanden sich wieder, die königl. Tafel hob den Nyiregyhazaer Gerichtsbeschluß auf, fällte einen Anklagebeschluß und verurtheilte der Nyiregyhazaer Gerichtshof Onody wegen Uebertretung (!), des Mißbrauchs der Amtsgewalt zu 100 Gulden Strafe, eventuell 20 Tagen Hast. Die königliche Tafel bestätigte dieses Urtheil, weil die Staatsanwaltschaft nicht dagegen appellirt hatte. Zu einem Disziplinarverfahren gegen Onody kam es nicht, weil dieser inzwischen Stuhlrichter zu sein aufgehört hatte. Unser Korrespondent bemerkt schließlich, daß mit den vorgebrachten Fällen das Sündenregister der Szabolcser Comitats-Polizei noch keineswegs erschöpft sei, sondern daß noch gegen eine Anzahl anderer Mitglieder dieses Dienstzweiges Anklagen und Untersuchungen ähnlicher Natur theils bereits stattgefunden haben, theils noch im Zuge sind. Pefth, 4. Okt. In Feheregyhaza bei Marmarossiget ist ebenfalls eine Judenhetze ausgebrochen mit Plünderung und Zerstörung des Eigenthums. Das Preßburger Comitat will gegen das verkündete Standrecht remonstriren, obwohl aus neuen Orten Exzesse gemeldet sind. Noch ärgere Ausschreitungen angesichts der erregten Stimmung des Landvolkes werden befürchtet. Als Anstifter sind kompromittirt zwei Magnaten; auch fremde Einflüsse werden vermuthet. Ueber die Untersuchung wird strengstes Geheimniß bewahrt. Pefth. Zur Bestätigung der von dem Vertheidiger Dr. Karl Eötvös in seiner Eingabe an -as ungarische Ministerium des Innern ausgesprochenen Behauptung, daß in Ungarn von manchen Comitats-Behörden an Angeklagten eine Art Tortur angewendet werde, um dieselben zum Geständniffe zu bringen, wird uns heute aus Pesth telegraphisch ein Fall mitgetheilt, der einigermaßen an die Geschichte von dem „Schwedentrunk" erinnert, mit Hilfe dessen im dreißigjährigen Kriege die barbarische Soldateska den Bürgern und Bauern das Geftäudniß zu erpressen pflegte, wo sie ihr Geld vergraben haben. Der officiöse Pesther Nemzet bringt nämlich folgende, durch die amtliche Untersuchung festgestellte Details zur Affaire von Tisza-Eszlar: Der in Nyiregyhaza weilende Staatsanwalt Emerich Havas verhörte am 19. d. M. den Gefängnißwächter Joseph Karancsay und den Amschel Fogel, der wegen der Affaire von Tisza-Eszlar in Nyiregyhaza gefangen sitzt. Diese Verhöre geschahen in Folge einer Klage des Fogel, daß der Untersuchungsrichter und ein Sicherheitspandur ihn mißhandelt haben. Gefängnißwächter! Karancsay, der den Fogel von Nyiregyhaza nach Eszlar begleitete, sagte bei seiner Einvernehmung aus, daß der Untersuchungsrichter außerordentlich erregt gewesen sei und Fogel mit einem Acten-Fascikel auf die Nase geschlagen habe. Von Eszlar habe er auf Befehl des Untersuchungsrichters den Fogel zum Sicherheitspanduren begleitet. Hier ge-! schah es nun, daß auch der Pandurenführer den! Fogel verhörte, und als dieser nichts aussagen! wollte, gab Ersterer dem Karancsay den Befehl,! dieser möge ein Bierglas mit Wasser füllen und! dasselbe dem Fogel zum Trinken geben. Fogel trank! zuerst ein Glas, dann ein zweites und drittes. In! diesem Augenblicke ließ der Gefängnißwächter den! gläsernen Krug fallen, und derselbe zerbrach. schickte der Pandurenführer den Gefängnißwächter! hinaus, einen hölzernen Wassereimer zu holen, und» nachdem dies geschehen war, verlangte er von Fogel,! derselbe möge den gefüllten Eimer austrinken. Fogel» trank so lange, bis er sich erbrach. Als er auch! jetzt auf die ihm vorgelegten Fragen nicht anworte» wollte, band ihm der Pandurenführer beide Händel mit einer Schnur auf den Rücken, riß ihn an der! einen Seite bei den Locken, indem er dem Wächter» Karancsay befahl, dieser möge ein Gleiches auf der» andern Seite thun. Später wurde der Gefängniß-» Wächter Karancsay aus dem Zimmer gewiesen, und» was während dieser Zeit geschehen ist, weiß derselbe» nicht. Dies Alles sagte der Gefängnißwächter aus.» Fogel erklärte in seiner Aussage, daß der Pandurc» sichrer ihn entkleiden ließ und auf einen Bund StM» niederlegen hieß, indem er sagte, er werde ihm an» die Füße binden laffen. Dies unterblieb jedoch, un« Fogel wurde auf den Hof entlassen. Die dort w» lenden Panduren erhielten den Befehl, mit ihm ras» nach Eszlar zurückzukehren, und Vogel mußte von» Tiszla-Lök bis Tiszla-Eszlar im Trab den Pferd» vorauslaufen. Die Untersuchung wird in dies» Richtung noch fortgesetzt. »

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