Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 39-40 (27.9.1882)
- Date
- 1882-09-27
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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779 Vollmar schon ausgefertigten Schuldschein behalten und versprochen, das Geld am andern Tage nach Mispelsheim zu schicken oder selbst zu bringen. Am andern Tage, sei er in Mispelsheim gewesen und habe den Termin der Zahlung nochmals um acht Tage hinausgeschoben. Als nach acht Tagen, so behauptete der Müller, dieser sich im Hause Silberstein's einfand, um die restirenden 20,000 Mark in Empfang zu nehmen, habe der Herr Comerzienrath ihm ins Gesicht hinein behauptet, das Geld sei gleich bei Ablieferung des Schuldscheins ausbezahlt worden. Es kam zu einer Klage. Vollmar brachte zwei Zeugen, Mispelsheimer Bauern, welche beschworen, zugegen gewesen zu sein, als Silberstein den Müller ersuchte, noch acht Tage zu warten. Aus der Civilklage wurde ein Criminalfall. Silberstein wurde sofort wegen Betrugs verhaftet, und sein Advokat bemühte sich vergebens, die Freilassung seines Clienten gegen hohe Caution zu erwirken. Die Geschichte machte das peinlichste Aufsehen; einige Zeitungen, schon damals antisemitisch angehaucht, berichteten über die Angelegenheit in gehässigster Weife. Es sei noch in der Erinnerung Vieler, schrieben sie, daß Herr Comerzienrath Silberstein ein Hopfenhändler und im Besitze eines sehr mäßigen Vermögens gewesen sei; jetzt käme es an den Tag, in welcher Weise der Jude sein colosfales Vermögen erworben habe. Wir haben schon oben berichtet, daß Silberstein keine beliebte Persönlichkeit war. Die Welt ist nur zu geneigt, stets das Schlechte zu glauben, und so fanden denn die Aussagen des Müllers und die beschworenen Aussagen der Zeugen überall Glauben. Frau Lisette und ihre Tochter sahen sich der Mißachtung ihrer Mitbürger ausgesetzt. Man vermied es auf das Sorgfältigste, mit ihnen zusammenzukommen. Man grüßte sie nicht, wenn man ihnen auf der Straße begegnete. Die beiden Frauen litten unsäglich, zumal, da sie von der Unschuld ihres Gatten und Vaters überzeugt waren. Herr Silberstein hatte leine großen Fehler; er war dünkelhaft und anmaßend in seinem Benehmen, stolz auf seinen selbstmvorbenen Reichthum, indifferent in Bezug auf alles ideale; aber ein Verbrecher war er nicht. Sein ganzes Leben lang war er bestrebt gewesen, eine jede Msetzesübertretungzu vermeiden. Und nun, inseinen alten Tagen, nach einer langen, ehrenhaften Laufbahn als geachteter Kaufmann, mußte er ins Gefängniß wandern, mit dem Makel des Betruges behaftet! Dr. Funk, der Rechtsbeistand Silbersteins, machte die größten Anstrengungen, um die Unschuld lemes Clienten zu beweisen. Er reiste nach Mispelsheim, um sich über das Vorleben Vollmars und der beiden Bauern, die diesem als Zeugen dienten, zu informiren. In Bezug auf Vollmar war nicht Alles klar. Er war als armer Müllergeselle nach Mispelsheim gekommen, hatte später die Mühle, in der er diente, um einen sehr mäßigen Preis an sich gebracht. Das Geld dazu, behauptete er, sich erspart zu haben. Ein besonderer Segen mußte auf dem Geschäfte Vollmars ruhen. Sein Wohlstand wuchs zusehends, so daß er nach wenigen Jahren allgemein als reicher Mann galt. Seine Feinde, und er hatte deren wegen seines mürrischen, herrischen und rohen Wesens sehr viele, behaupteten, das ginge nicht mit rechten Dingen zu, unmöglich könne das Müllerhandwerk in so kurzer Heit so viel abwerfen. Trotzdem konnten die sorgfältigsten Aufpasser ihm keine Unredlichkeit Nachweisen. Die beiden Zeugen waren zwei durch Faulheit, Nachlässigkeit und Trunksucht in ihren Vermögens- Verhältnissen zurückgekommene Bauern. Aber sie waren bisher unbescholten, das heißt sie waren mit dem Strafgesetz noch in keinen Conflict gekommen. In Mispelsheim hielt man sie für fähig, daß sie für eine größere Summe wohl sich bereit finden lassen möchten, einen falschen Eid zu schwören, auch Vollmar hielt man für nicht zu gut, um einen solchen zu seinem Vortheile zu erkaufen. Aber wer konnte es nachweisend Am gravirendsten war für Silberstein der Umstand, daß er wirklich an dem von Vollmar und den Zeugen bezeichnten Tage in Mispelsheim gewesen und in dem neuen Hause des Müllers abgestiegen war. Freilich behauptete der Comerzienrath, daß er nur einer dringenden Einladung Vollmars, dessen neues Anwesen sich anzusehen, Folge geleistet habe. Vom Gelde sei gar nicht die Rede gewesen. Wohl seien ihm die zwei Bauern als Freunde des Müllers vorgestellt worden; sie könnten aber unmöglich etwas gehört haben, was er gar nicht gesagt, ja nicht habe sagen können. Dr. Funk benützte dasjenige, was er in Mispelsheim erfahren, um in einer Zuschrift an die Anklagekammer zu verlangen, daß in Folge der geringen Belastungsmomente sein Client außer Verfolgung gesetzt werde. Er hob hervor, daß auf dem Müller der Verdacht der Unredlichkeit ruhe, und daß die Zeugen von ihren Dorfgenossen als käuflich bezeichnet würden. Die Kammer verwarf das Gesuch, sie beschloß, den Angeklagten vor die Assisen zu stellen und bis dahin in Haft zu halten. Währeud dieser Vorgänge war Adolph auf einer längeren Wanderschaft begriffen. Als er nach Hause kam und vernahm, welch schweres Gewitter sich über dem Haupte des Mädchens zusammenzog, welches er so sehr liebte, beeilte er sich, die Familie