Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 38 (20.9.1882)
- Date
- 1882-09-20
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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959 leicht auch das Widersinnigste zu beweisen! Wenn man so Etwas liest, kann man nicht umhin, den Tief- und Fernblick unserer Weisen zu bewundern, wenn sie zu den Worten: d-jn n-nin ni „Dieses ist das Buch der Geschlechtsfolge des Menschen", welche das 1. B. M. 5,1 der Bölkergenealogie voranftellt, bemerken: nr r,^r2 „In diesen Worten der Schrift ist ein wichtiger Lehrsatz enthalten!" Als Ideal eines staatlichen Rechtszustandes gelten ihm die altgermanischen Rechtsprincipien. „Rach deutschem Rechtsprincip aber," sagt er, „ist jeder gebunden durch die sociale Stellung, in welche er hiueingeboren ist. Recht und Freiheit der Individuen ist darum verschieden je nach Herkunft und Stand. Der Fremde hat auch Antheil an der Rechtsordnung, aber nur nach seinem Theil; ihm kommt sein eigenes Recht zu. „Deswegen ist es auch unmöglich, das Recht der Einheimischen auf Fremde auzuwenden." Allgemeine Menschenrechte sind ihm ein Gräuel, ein Erzeugnis; der französischen Revolution und „entbehren aller religiös-sittlichen Basis"! Mit Verlaub, Herr Hemann! Die Lehre von den bei Ihnen so schlecht beleumundeten „allgemeinen Menschenrechten" ist viel älter. Sie entstammt der Bibel. Die Völker haben sie nur zu ihrem eigenen Unglücke lange unbeachtet gelassen. In den fünf Büchern Moses heißt es mehr als einmal: „Ein Recht soll bei Dir sein für den Fremden, wie für den Einheimischen". Was die Bibel als Rechtsgrundsatz aufstellt, muß doch wohl eine „religiös-sittliche Basis" haben. Wer eine so fromme Miene annimmt und bei jeder Gelegenheit mit der Bibel coquettirt, sollte ihr nicht sosehr in's Angesicht schlagen! Bemerkenswerth sind noch folgende Sätze: „Die Juden sind noch lange nicht gewillt, in der Weltgeschichte abzudanken und auf eine besondere große Rolle in der Zukunft zu verzichten. Und wenn wir gerecht sein wollen, können wir ihnen das gar nicht verdenken; denn in der That, ihre uralten Ansprüche auf die Zukunft sind noch nicht erloschen und die uralten Zusagen ihrer Propheten noch nicht alle erfüllt." Das Endresultat seiner Betrachtungen ist: „Man gebe ihnen", den Juden nämlich, ^,,wie den Polm und Dänen ihre proportionalen Rechte; deutsche Reichs- und Staatsbürger bleiben sie doch wie die deutschen Polen und deutschen Dänen. Der Eintritt in die Parlamente und den Reichstag gestatte man auch den Juden nach Maßgabe ihrer Bevölkerung in Deutschland. Daß sie auch nach demselben Maßstab ihre Interessen in den städtischen Magistraten vertreten dürfen, sei ihnen auch unverwehrt; aber über die zuständige Proportion hinaus sei ihnen in keiner Stadt, in keiner Provinz, im ganzen Land und Reich irgend etwas gestattet." Dann weiter: „Wie man nun aber ganze polnische Regimenter hat, wo die untern Chargen auch mit Polen besetzt sind, so ist's ein Leichtes, auch ein Regiment Juden aus mit solchen dichter bevölkerten Gebieten zusammenzusetzen, in welchen die untern Chargen auch mit Juden besetzt würden aus der Zahl ihrer einjährig Freiwilligen/ und man darf überzeugt sein, ein solch jüdisches Regiment würde weder an Disciplin noch an Muth hinter irgend einem deutschen oder polnischen Regimente zurückstehen." Einige Zeilen weiter sagt er dann: „Wollen aber um jeden Preis die Juden auch der Nationalität nach Deutsche werden, nun dann müssen sie alle jüdische Schranken niederreißen, dürfen ihren Kindern nicht mehr das Zeichen der jüdischen Nationalitätszugehörigkeit einschneiden, müssen alle Speiseverbote und was sonst die Gemeinschaft hindert, aufheben." Die Taufe will er ihnen gnädigst erlassen, weil es, wie er meint, ein Unrecht wäre, Jemanden zur Taufe zu zwingen. Man sieht, nachdem man das Letztere oft genug gethan hat, möchte man es jetzt auch einmal in anderer Weise versuchen! Die Exemplifizirung auf deutsche Polen und Dänen beruht indessen auf unwahrer Voraussetzung. Das deutsche Reichsgrundgesetz macht iu keiner Weise einen Unterschied zwischen deutschen Reichsbürgern verschiedener Abstammung und Nationalität. Was sich vielleicht in der Verwaltungspraxis hier herausgebildet hat, beruht auf sprachlichen Verhältnissen. Der deutsche Pole oder Däne, welcher der deutschen Sprache mächtig ist, hat durchaus keine proportionale Beschränkung zu erleiden. Was der Verfasser der in Rede stehenden Schrift, sowie alle Schriftsteller dieses Schlages von Verjudung der Deutschen sagt, ist nichts, als die Ausnutzung eines zu diesem Zwecke besonders erfundenen Schlagwortes, um der Welt Sand in die Augen zu streuen. Die Wahrheit ist vielmehr das Gegentheil: ein großer Theil der Juden wird leider durch das jetzige Culturleben immer mehr verchristelt! Feuilleton. Lob Munitz. Kulturhistorisches Zeitbild aus dem erstenDrittel des 18. Jahrhunderts. Von S. Kohn. (Verfasser von „Gabriel".) (Fortsetzung.) Fünfzehntes Kapitel. Der Arzt hatte schon gestern verordnet, daß man Munitz, wenn er aus seinem Schlafe erwachen