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Der Israelit · 1882-09-20 · Heft 38 (20.9.1882) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 38 (20.9.1882)
Date
1882-09-20
Page
– (sequence 6)
Language
German
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954 Gebrauch zu machen; selbst in Rußland ist man bemüht, wenigstens den Schein der Gerechtigkeit gegenüber den Gräueln der Judenverfolgung zu wahren und die blutigen Ereignisse dieses Jahres aus dem Gedächtnisse der Zeitgenossen auszulöschen. Der Dresdener Antisemiten-Congreß mit seinen inneren Spaltungen und seiner Selbft-Jsolirung hat nur bewiesen, daß zwar die Errungenschaften des achtzehnten Jahrhunderts noch keineswegs so fest in den Besitz der Menschheit übergegangen sind, daß sie nicht zeitweiligen Anfechtungen uusgesetzt wären, daß jedoch schon zu viel davon in dem Bewußtsein des Volkes eingewurzelt ist, als daß es selbst einem Appell an die Leidenschaften und niedrigsten menschlischen Jnstincte gelingen könnte, ohneweiters einen Rückschritt in das frühe Mittelalter herbeizuführen. Wenn Herr Jstoczy, nachdem er zwei Tage lang den hcißbegehrten süßen Rausch des Beifalls in Dresden genossen, nach Pest heimkehrt, wird er wieder — Herr Jstoczy sein, und wenn ihm wirklich daran gelegen war, in Deutschland etwas zu profitiren, so wird es ihm vielleicht vernehmbar, daß der deutsche Volkshumor ihm nachkichert: „Es flog ein Gänschen über den Rhein und kam als Gikgak wieder heim!" Budapest Die Reise des Oberstaatsanwaltes Kozma nach Nyiregyhaza und Tisza-Eszla bildet n"y"2 den Wendepunkt in der odiosen T.-Eszlarer Affaire. lieber das Resultat dieser Reise kann heute mehr kein Zweifel obwalten, denn laut übereinstimmenden, vertrauenswürdigen Nachrichten, hat sich Oberstaatsanwalt Kozma an Ort und Stelle die vollste Uebcrzeugung verschafft, daß die Untersuchung auf falscher Fährte sich bewegte und daß, um zu einem Resultate zu gelangen, die Untersuchung in jene Bahnen geleitet werden müsse, die Seitens der jüdisch-orthodoxen Durchführungs-Commission bereits vor drei Monaten, in einem an den obersten Polizeichef im Ministerium des Innern noch vor Auffindung der Leiche der Ester Solymossy gerichteten vertraulichen Memorantum bezeichnet wurden. Daß der Seitens der jüd.-orth. Durchführungs-Commission bezeichnete Weg der richtige sei, wurde inzwischen durch vielerlei Umstände und namentlich auch dadurch fast bis zur Evidenz klargestellt, daß die gewesene Dienstgeberin des verschwundenen Mädchens, zur Agnoscirung der gefundenen Leiche nicht beigezogcn wurde, weil sie — wie dies auch im Agnoscirungsprotocolle constatirt ist — von Krämpfen (!) befallen w a r. Die inzwischen Seitens der Durchführungs-Commission in dieser Richtung fortgesetzte Action und die Resultate derselben können momentan im Interesse der Sache noch nicht mitgecheilt werden. — Welche Ansicht jedoch an competentester Stelle über die Situation im Allgemeinen vorherrschend ist, beweist der Umstand, daß als die jüd.-orth. Durchführungs-Commission noch am 30. August ein Gesuch überreichte, in welchem sie angesucht, daß unter allen Umständen den Jnhaftirten in Nyiregyhaza für die D’scnpn cro’ ein pjo gestatte! werde, von maßgebender Seite die bis dahin zu erfolgende Freilassung der Jnhaftirten al* nicht unmöglich bezeichnet wurde. Budapest Auf Ansuchen der jüd.-orth. Durchführungs-Commission hat sowohl das k. u. Honvtzii-! Ministerium wie auch das k. k. Generalcommandü! zu gestatten geruht, daß sämmtliche Soldaten D, Religion an den hohen jüdischen Feiertagen um zwar vom 13. Septbr. Nachmittags bis 16. Septbr. Abends; ferner vom 22. Septmbr. Nachmittags bin 23. Septmbr. Abends und vom 3. Oktober ÄbeM bis 7. Oktober Abends von jeder activen Dimleistüng befrcit seien. Budapest. Sr. Majestät der Kaiser un» König Franz Josef I. hat mittels Allerhöchster Cnttl schließung do. 22. August l. I. im Wege des unj garischen Ministers des Innern zu verfügen geriik.1 daß der jüd.-orth. Durchführungs-Commission, si'I die sowohl im eigenen als im Namen der jüd.-orchl Confession Ungarns und Siebenbürgens aus ÄMl der Allerhöchsten Geburtstagsfeier aüsgedrückten M tulationswünsche der Allerhöchste Dank mitgeWl werde. I Aus Pesth wird berichtet: Auf die bekaMI Eingabe des Vertheidigers Karl Eötvös an m Minister des Innern wegen justitieller Unzuköml lichkeiten in der Untersuchung der Tisza - Eslani Affaire erffoß eine Zuschrift des Ministers, in welcki es nach dem Nemzet heißt: „In der Eingabe W» den schwere Anklagen erhoben gegen das Borgehal in der Voruntersuchung, sowie im späteren VerfahmI indem Unzukömmlichkeiten behauptet werden, die Ml Gerichtspersonen, staatsanwaltlichen Funktioimi und Verwaltungsbeamten verschuldet worden Kiffl Nachdem das Vorgehen der Verwaltungs-Behöcki auf Grund von Gerichtsbeschlüssen oder gerichtlich^ Requisitionen erfolgte, so gehörte die UntersuchuW sämmtlicher Anschuldigungen in das Ressort b» Justizministeriums, weshalb diesem die betreffend« Eingabe zur entsprechenden Amtshandlung übergebe« wurde. Wenn sich aber Herausstellen sollte, daifte« Vorgehen der beschuldigten Beamten gesetz- und schriftswidrig gewesen und zur Ahndung desülW die Gerichte nicht competent sein sollten, werden m zweiter Linie und eventuell auf Grund gerichtlMD Urtheils auch vom Ministerium des Innern M vom Gesetze vorgeschriebenen Maßnahmen getron« werden." >

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