Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 37 (13.9.1882)
- Date
- 1882-09-13
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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934 Menschen erziehen, damit sie dereinst ihren Familien eine Stütze werden können. In umfassender Weise wollen die Pariser Comitö's zur Evacuarion Brody's und zur Beförderung des Wohlergehens der Flüchtlinge beitragen, indem sie eine große Zahl von Familien nach Frankreich verpflanzen. Alle diese verschiedenen Maßregeln werden hoffentlich dazu beitragen, binnen wenigen Monaten den Hauptstock der Fragen zu erledigen, welche uns beschäftigen, so daß dann nur die Ausläufer noch an jene traurigen Ereignisse erinnern werden, welche unserem Jahrhundert zur Unehre gereichen. (Der Caffabeftand beträgt gegenwärtig circa 300,000 Mark). Berlin, Äugust 1882. Das Deutsche Central - ComitH für die russisch -jüd. Flüchtlinge. Makower, Vorsitzender. Beschlüsse der in Wien am 2., 3. und 4. August 1882 abgehaltenen internationalen Conferenz russischjüdischer Hilfs-Comit6's. 1. Die Hilfsleistung erstreckt sich nur auf die gegenwärtig in Brody anwesenden russisch-jüdischen Flüchtlinge. Die Aufnahmelisten sind geschlossen und wird Niemand mehr eingeschrieben, einerlei ob aus Rußland oder aus anderen Ländern kommend. 2. Das Local-Comittz der Wiener Israelitischen Alliance zu Brody übernimmt, die Evacuation der in Brody anwesenden Flüchtlinge baldmöglichst zu Ende zu führen 1) durch Repatriirung, 2) durch Bertheilung in andere Länder. 3. Bei der Bertheilung oder Unterbringung in anderen Ländern wird man hauptsächlich diejenigen zu bevorzugen versuchen, deren Rückkehr nach Rußland unthunlich ist. Niemand wird zur Unterkunft im Westen zugelassen, der nicht durch wohlbeglaubigte Beweise die Unmöglichkeit seiner Repatriirung Nachweisen oder die Genehmigung des Comittz's dazu beibringen kann, an welches er adressirt ist. Eine besondere, aus Mitgliedern der Comitö's, welche Flüchtlinge empfangen wollen, bestehende Commission wird dazu eingesetzt. 4. Sämmtliche ComitS's, mit Ausnahme des New - Aorker, verpflichten sich, die Flüchtlinge, welche sie nicht in ihren Ländern unterbringen und welche aus anderen Ländern in ihr Vaterland zurückkehren, mit den nöthigen Reisemitteln zu versehen und sie aus dem kürzesten Wege in ihre Heimath zu expediren, falls sie dieselben nicht bei sich unterbringen wollen. Die Kosten werden aus der zu errichtenden gemeinsamen Hilfskasse bestritten. Die mit diesen Maßregeln verbundenen Verpflichtungen erlöschen mit dem 30. November laufenden Jahres. 5. Falls einige Hundert der Flüchtlinge nach Amerika geschickt werden sollen, so verständigt sich die Wiener Alliance darüber vorher mit der Hebrew Emigrants Aid Society in New-Uork. Die daraus erwachsendn Kosten der Auswanderung werden ebenfalls aus der gemeinsamen Hilfskaffe bestritten. 6. Jedes Land, welches Flüchtlinge aufnehmen will, ist berechtigt, durch eines oder mehrere Mitglieder in der unter § 3 erwähnten Special-Commision vertreten zu sein. 7. Die Conferenz erklärt, daß, wenn beim Schluß der Hilfsleistung die gemeinsame Kaffe Geld disponibel hat, in erster Reihe der Nothftand der Bewohner von Smiela berücksichtigt werden fall. 8. Wenn nach Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bewohner von Smiela noch ein Kaffenbestand vorhanden ist, so wird derselbe im Bedürfnißfall zu Gunsten der Hebrew Emigrants Aid Society in New-Aork verwendet. 9. Zur Bestreitung der in Brody erwachsenden Kosten für den Unterhalt, die Evacuirung, die Repatriiung und die Bertheilung der russischen Flüchtlinge, welche in Brody anwesend und derjenigen, welcher in Artikel 4 und 5 dieser Beschlüsse gedacht ist, wird in folgender Weise eine gemeinsame Kasse von 4 Million Francs gebildet: Berlin, Deutsches Central-Eomite Francs 200,000. London, Mansion House Fund 200,000. Paris, Alliance Jsraelite Universelle Francs 200,000. Paris, Le Comitö de Bienfaisance 200,000. Wien, Israelitische Alliance Francs 200,000. Die vom Comittz der Israelitischen Alliance zu Wien für die vorgedachten Bedürfnisse benöthigten Summen werden durch die gemeinsame Kaffe und in gleichen Theilen von den 5 Comittzs beigesteuert. Es ist abgemacht, daß die aus der Uebernahme der Flüchtlinge nach Paris erwachsenden Unkosten die Hälfte der von beiden Pariser Comitös zur gemeinsamen Hilfskasse bewilligten Summe nicht überschreiten, das heißt — daß alle die Summe von 200,000 Francs überschreitenden Ausgaben von der Abreise der Flüchtlinge von Brody an gerechnet, von den Pariser Comitßs allein getragen werden. Endlich ist man übereingekommen, daß die vorstehenden Beschlüsse vom 1. August a. c. an als in Kraft befindlich gelten sollen. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen Rußland. Petersburg, 27. Aug. Anläßlich der letzten Judenkatastrophe wiederholt die Wochenchronik des „Wosschod" früher schon wiederholt Geäußertes und stellt am Schluffe aufs Neue die energische Forderung, daß die vielbesprochenen „zeitweiligen Bestimmungen" des Grafen Jgnatjew bezüglich der