Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 37 (13.9.1882)
- Date
- 1882-09-13
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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927 Katholiken 27,61 und die Israeliten 10,13 Procent der Bevölkerung. Auf Grund der Zählung constatirt das statist. Amt, daß bei den Evangel. die jüngsten Altersklassen bis zu 15 Jahren vergleichsweise stärker vertreten sind, als bei den Katholiken, während diese vornehmlich in den Altersklassen von 20—30 und 30—40 Jahren, denen vorzugsweise die verschiedenen Klassen der sog. fiottirenden Bevölkerung angehören, unter allen Confessioncn die höchsten Procentsätze aukzuweiftn haben. Ern ähnliches Verhältnis; wie die Evangelischen zeigen auch die Israeliten, doch finden die jüngeren Altersklassen eine noch stärkere Vertretung, auch sind bei ihnen verhältnißmäßig die meisten Personen im Alter von 60 und mehr Jahren. Unter dm Geschiedenen sind die Evangelischen u.tt 220, bte Katholiken mit 86, die Israeliten mit 29, die Dissidenten mit 3 Personen vertreten. Bei den Evangelischen sind 49,22 Procent, den Katholiken 49,59 Procent und den Israeliten nur 43,20 Procent der Männer verheirathct. Der hohe Procentsatz für die verheiratheten katholischen Männer wird dadurch hervorgerufen, daß, wie auch bei näheren Zählungen, viele sich auswärts Verheirathelen, aber hier als ortsanwesend ermittelte Männer, insbesondere aus der flottirenden Arbeiterbevölkerung, gezählt wurden, welche vorzugsweise katholischer Conreffion waren, wie denn letztere Eonfession in der Dhat die meiste nicht einheimische, sondern auswärts geborene Bevölkerung zählt. Die größte Ehefrequenz zeigen die Israeliten; es kommen bei ihnen auf je 1000 im heirathsfähigen Mer stehende Frauen 441, bei den Evangelischen 109, bei den Katholiken 380 verheirathete Frauen; bagegen scheinen die Männer jüd. Consession nach bm lokalen Ergebnissen im Ganzen weniger früh als die den beiden christl. Confessionen ungehörigen Männer zur Ehe zu schreiten. Wie sich aus nachstehenden Ziffern ergibt, war der Sterblichkeitsquotient bei den Israeliten merklich günstiger als bei den beiden christlichen Conseslionen, namentlich gilt dies bezüglich der Kindersterblichkeit. Stand der resp. Letennt- Bevölkerung Verstorbene Davon Kinder nisse. am 1. December. überhaupt, bis zu 5 Jahren. 187» 1880 1876 1881 1876 1881 evangelisch 62,196 83,806 1310 1626 490 662 katholisch 27,621 37,778 639 814 28» 350 israelitisch 11,887 13,856 181 183 3» 40 Oesterr. - Ungar. Monarchie. Gr. Tapolesan, im Elul. Mit Wehmuth theile ich Ihren Lesern den herben Verlust mit, den wir durch den Tod des allgemein beliebten, frommen und berühmten PI'Y oms DDTönn ‘nn iijoh nsi erlitten. Dieser pns im höchsten Sinne des Wortes, ist nach längerem Leiden, im 78. Lebensjahre, von dem Schauplatze seiner irdischen Thätigkeit abberufen worden. Die Gemüther Aller waren erschüttert, und allgemein wurde der Ruf vernommen: Die Zierde unsrer Gemeinde ist uns entrissen worden, u'ffan moy eine Krone ist unsrem Haupte entfallen, m«sn die Zierde Israels ist nicht mehr da. Bei der rw, der sich ein großes Publikum angeschlossen, hielten unser Herr Rabbiner '"o und noch mehrere andere Rabbiner ergreifende Reden. Der Verstorbene hinterließ eine trauernde Wittwe und sechs trostlose Kinder. Möge der Allmächtige seiner hinterlassenen Frau und seinen Kindern heilsamen Trost senden und die Wunde der Gemeinde heilen. Pesth, 25. August. Zur Tisza-Eszlarer Affaire schreibt der Pesther Lloyd: Die gestern von uns veröffentlichte Mittheilung, wonach die wegen der Affaire von Tisza-Eszlar in Untersuchungshaft gewesenen Flößer vor einem amtlichen Organe deponirt hätten, sie seien durch Mißhandlungen zu unwahren Aussagen gezwungen worden, hat bisher kein Dementi erfahren; wohl aber wird sie uns von mehreren Seiten in der entschiedensten Weise bekräftigt. Zudem sind heute in andern Blättern Nachrichten enthalten, die ein nicht minder seltsames Licht auf die Gerichtspraxis zu werfen geeignet sind. Wir erlauben uns nun, den Herrn Justizminister zu fragen, ob er nicht die Gewogenheit haben wolle, von diesen Mitthcilungen pflichtschuldigst Kenntniß zu nehmen, sich auf geeignetem Wege über die Zuverlässigkeit derselben unterrichten und dem Publikum nähere Aufklärungen zukommen zu lassen. In einem Prozesse, welchem vom Anbeginne der Charakter eines Tendenzprozesses gegeben wurde und dessen sich der Wahnwitz und die Böswilligkeit bemächtigt haben, um Haß und Unzufriedenheit in die ungarische Bevölkerung zu tragen, darf nicht einen Augenblick auch nur der Schatten des Verdachtes bestehen bleiben, als ob das Gerichtsverfahren von unlauteren oder ungesetzlichen Motiven beeinflußt wäre. Im Interesse der Reputation der ungarischen Justiz verlangen wir daher amtliche Aufklärung. t Oder soll der irrige Glaube Wurzel fassen, daß in dem speciellen Falle nicht im Namen des Königs, sondern im Namen irgend eines Conventikels Recht geübt wird? Noch