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Der Israelit · 1882-08-16 · Heft 33 (16.8.1882) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 33 (16.8.1882)
Date
1882-08-16
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XXIII. Jahrgang. Erste Leilage;» tlr. 33 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correfpondenzen. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wie«, 23. Juli. Herr Professor Dr. Strack von der Universität zu Berlin hat an den Prediger unserer Gemeinde Herrn Dr. Jellinek folgendes Schreiben gerichtet: „Berlin W., 20. Juli 1882. Sehr geehrter Herr Doctor! Zu meinem lebhaften Bedauern wird in österreichischen und in deutschen Zeitungen, ja sogar in Volksversammlungen der Fall Esther Solymossy immer häufiger in einer durchaus nicht zu billigenden Weise besprochen. Manche Stimmen erklären es für „möglich," daß das genannte Mädchen von Juden „zu rituellen Zwecken" getödtet worden sei, andere sprechen von Wahrscheinlichkeit, noch andere selbst von Gewißheit. Da eine gründliche und, Gott gebe, erfolgreiche Untersuchung im Gange ist, scheint nun zu der Befürchtung, daß eine Vertuschung eintreten und Alles im Sande verlaufen werde, kein Recht vorhanden zu sein. Daher fehlt der Presse jetzt, so lange die Untersuchung schwebt und noch keine gerichtliche Verhandlung stattgefunden hat, jede Befugniß durch immer neue Mittheilungen, die aus authentischer Quelle gar nicht herrühren können, das Publikum aufzuregen, und zwar um so mehr, als durch solche Mittheilungen der Erfolg der Untersuchung höchstens gefährdet werden kann. Daß die ebenso grundlose, wie schreckliche Beschuldigung „zu rituellen Zwecken" nicht wahr sein könne, ist mir, seit sie auftauchte, klar gewesen: der Umstand, daß man auf Grund derselben die jüdische Religion zum Gegenstände verwerflicher Angriffe macht, hat mir den Anlaß gegeben, die einschlägige Literatur von neuem durchzusehen und ist dadurch meine von Anfang an gehegte Ueberzeugung lediglich bestätigt worden. Mit Rücksicht auf den unheilvollen Einfluß, welchen die in Rede stehende Beschuldigung, so lange sie nicht auch von Christen wieder zurückgenommen ist, auf die unwissende Menge ausüben kann und bereits ausübt, habe ich mich für verpflichtet erachtet, das Resultat meiner Studien in einem Aufsätze niederzuleßen, welcher in einer der nächsten Nummern der jetzt von Prof. Dr. Otto Zöckler in Greifswalde herausgegebenen „Evangelischen Kirchenzeitung" erscheinen wird. Ich werde Ihnen den Artikel feiner Zeit zusenden, wollte Sie aber schon jetzt meine Ansicht über die erwähnte Anklage wissen lassen. Mit hochachtungsvollem Gruße Ihr Ihnen sehr ergebener Dr. Hermann L. Strack." (Neuzeit.) Olmütz. Der hiesige israelitische Cultusverein wurde anläßlich seines Gesuches um die Bewilligung zur Umwandlung in eine förmliche Judengemeinde aufgefordert, den Entwurf eines Statuts vorzulegen, in welchem alle nöthigen Bestimmungen über Rechte und Pflichten der Mitglieder, über die Wahl, den Wirkungskreis und die Obliegenheiten des Vorstandes, Rabbinates und der übrigen Funktionäre, sowie über die Creirung und Erhaltung aller erforderlichen rituellen Anstalten enthalten sind. Die behördliche Genehmigung zur Bildung einer Judengemeinde in Olmütz dürfte gegenwärtig wohl in naher Aussicht stehen. Dieselbe wäre wohl auch schon in früherer Zeit erfolgt, wenn nicht durch ein Zusammenwirken eigentümlicher Umstände der Wunsch der hierortigen Israeliten vereitelt worden wäre. Der israelitische Cultusverein war nämlich schon im Jahre 1876 bei der k. k. mähr. Statthalterei um die Umwandlung in eine Cultusgemeinde eingefchritten. Dieses Einschreiten war in der Absicht erfolgt, um die Mitglieder des Vereines von der Leistung der Cultusbeiträge zu befreien, welche sie noch an die Heimathgemeinde leisten mußten. Die Statthalterei in Brünn wendete sich nun an die k. k. Bezirkshauptmannschaft und den Gemeinderath von Olmütz als politische Behörden, um von denselben Auskunft über die Verhältnisse des Cultusvereines und die nöthigen statistischen Daten zu erhalten. Anstatt die gewünschte Auskunft zu erlheilen, leitete der Gemeinderath die Sache vor das Stadtverordneten- Collegium. Obwohl die Rechts-Section den Antrag gestellt hatte, den Bericht des Gemeinderatyes auf Willfahrung des Einschreitens zur Kenntniß zu nehmen, weil die angestrebte Umwandlung in eine Cultusgemeinde die kommunalen Interessen durchaus nicht tangire, so wurde dennoch der Gegenantrag angenommen, es möge sich das Stadtverordneten- Collegium gegen die Bildung einer Cultusgemeinde in Olmütz 'aussprechen, nachdem in der Nähe genug Cultusgemeinden bestehen. Gegenwärtig handelt es sich darum, den hierorts ansässigen Israeliten, welche nach ihrer bedeutenden Anzahl und nach ihren finanziellen Mitteln die nach dem Gesetze den förmlichen Judengemeinden obliegenden Verpflichtungen sehr gut übernehmen können, auch die Rechte einer Gemeinde

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