Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 32 (9.8.1882)
- Date
- 1882-08-09
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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811 Feuilleton. Jer Sohn der Wittwe. ii. Die Revolution, von der wir im Eingänge unterer Erzählung berichteten, hatte in mancherlei Begehungen viel Gutes in Gefolge gehabt. Den Völern ward ein größeres Maß der Freiheit beschieden jnd den einzelnen Staatsbürgern wurde das Recht er Selbstbestimmung zu Theil, das ihnen bis da- Irt die Bevormundung des Staates vielfach vorentjalten hatte. Der Zunftzwang wurde in allen deutihen Gauen aufgehoben und zugleich fielen auch jndere Schranken. Auch auf die jüdisch-religiösen Verhältnisse blieb die neue Gestaltung der Dinge iicht ohne Einfluß. Im achtzehnten Jahrhundert s»er gewöhnlichen Zeitrechnung waren die Juden in illeu Ländern bedrückt und zurückgesetzt. Sie durften nicht Theil nehmen am politischen, bürgerlichen nid socialen Leben der menschlichen Gesellschaft. Zon Grundbesitz und allen zunftmäßigen Geschäften mb Handwerken waren sie ausgeschlossen. Viele Städte und manche Länder waren ihnen verschlossen. IJn den größeren Städten, in welchen ihnen der lAufenthalt gestattet war, mußten sie in den sogelnannten Judenvierteln wohnen. In ihrein Erwerb waren sie in jeglicher Weise behindert, Beamte des Staates konnten sie nicht werden, die höheren und niederen Schulen waren ihren Kindern verschlossen; der Kunst, der Wissenschaft durften sie sich nicht widmen; aber mit fast unerschwinglichen Steuern 'wurden sie belastet. Jeder Familienvater mußte für sich und die Seinen eine besondere Abgabe da-! für bezahlen, daß der Staat ihn schützte, das sogenannte Schutzgeld. Auf Reifen mußte der Jude in Städten und Dörfern Wegzoll entrichten, der sonst nur für das liebe Vieh erhoben wurde. Der Heirath waren entsetzliche Beschränkungen entgegengestellt. Nur das älteste Kind hatte Anspruch darauf, den Schutzbrief des Vaters zu erlangen. Die übrigen Kinder waren meistens zum Eölibate verurtheilt; sie durften das jedem Menschen eigenthümliche Naturrecht, sich zu verheirathen und eine Familie zu gründen, nicht ausüben. Noch tausend andere Belüftungen, Niederdrückungen, Zurücksetzungen, Kränkungen, verkümmerten dem Juden das Dasein. Er stand vielfach außerhalb des Gesetzes und konnte im Streite mit Andern nur schwer zu seinem Rechte gelangen. Mußte er vor Gericht schwören, so war der Eid mit allerlei lästigen und entehrenden Förmlichkeiten verbunden. Man zwang ihn zum Kleinhandel und beklagte sich nachher' über den Schachergeist, der sich natürlich seiner bemächtigen mußte. Da kamen die napoleonischen Kriege und brachten die erhabenen Ideen der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit in die verschiedensten Länder. Die Schranken, welche die Juden von ihren Mitmenschen getrennt hatten, wurden niedergerissen, die Bedrückungen hörten auf. Aber gleich nach dem Sturze des großen Imperators durchzog ein Geist der Reaction ganz Europa und namentlich Deutschland. Aus vielen Städten, in denen sich Juden während der Franzosenzeit niedergelassen hatten, wurden sie wieder verbannt, das Bürgerrecht wurde ihnen genommen und das alte Verhältniß der Schutzjudenschaft wurde wieder hergestellt. Viele Beschränkungen wurden erneuert; aber nicht alle. Der Geist der Zeit war zu mächtig geworden und duldete nicht die völlige Beraubung der Menschenrechte. Nun begann in jüdischen Kreisen ein Ringen nach Freiheit, nach Emancipation, wie man es nannte. Diejenigen Juden, welche sich ein gewisses Maß der Bildung verschafft hatten, standen in den ersten Reihen der Kämpfenden. Sie meinten, der Staat habe ein Recht darauf, von den Juden das Ablegen ihrer religiösen Besonderheiten zu verlangen. Man sollte den Sabbat auf den Sonntag verlegen, die Speisevorschriften abschaffen, sich mit Nichtjuden verschwägern, dann, so meinte man, würde sich die Emancipation von selbst ergeben. Auch viele Leiter der Staaten hatte man für diese Ansichten gewonnen. Man wolle, so lautete das Schlagwort der Zeit, die Juden erst erziehen und dann emancipiren. Daher begünstigte der Staat vielfach die von den Vorkämpfern der Emancipation angestrebten religiösen Reformen. Da die gesetzestreuen Juden sich den angestrebten Verkürzungen und Entstellungen des Judenthums widersetzteu, so wurden sie von den weltlichen Behörden in Strafe genommen. In einem deutschen. Kleinstaate veranlaßte der Reformrabbiner, daß die renitenten Juden durch Gensdarmen gezwungen wurden, an dem Reformgottesdienste Theil zu nehmen. In einer großen Stadt Süddeutschlands wurden die Talmudlehrer ausgewiesen, und die Jugend wurde gezwungen, statt sich mit der Lehre unseres Gottes'zu beschäftigen, sich in einem Frage- und Antwortespiel theoretischen Religionsunterricht, eine Art Religionsphilosophie, eintrichtern zu lassen. In andern großen Städten wurden die Gemeindevorsteher ihrer Aemter enthoben; dagegen wurden jüdische Advokaten, Aerzte und andere Männer, die größtenthcils sich dem practischen Judenthum entfremdet hatten, zu Vorstehern eingesetzt, in der ausgesprochenen Absicht, daß sie ihre Gemeindegenossen z«n Aufgeben ihrer religiösen Besonderheiten veranlassen sollten. Da kamen die Märztage des Jahres 1848; die Völker widersetzten sich den zuweitgehenden Bevormundungen von Seiten der Gewalthaber. Verfas-