Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 30 (26.7.1882)
- Date
- 1882-07-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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751 sind, einer Million. Laßt uns jetzt die Gelegenheit ergreifen, um einen kleinen Theil der Schuld, die wir Gottes ältestem Volk für allen Segen, der uns durch seine Vermittlung erwachsen ist, schulden, zu zahlen. Laßt uns auch zeigen, daß wir die Loyalität und den Liberalismus der Juden für unsere öffentlichen Institutionen zu würdigen wissen. Laßt uns einen Theil der großen Arbeit, die jetzt nöthig ist, übernehmen, und so dem hebräischen Volke einen ausdrücklichen und praktischen Beweis für die Sympathie der britischen Christen geben. Nie war das jüdische Volk unserer Hilfe so bedürftig wie jetzt. „Und wer weiß, ob du nicht, um der Zeit willen, wie diese ist, zum Königreiche gekommen bist." (Esth. 4, 14.) Der Zweck dieser Gesellschaft ist folgender: 1. Das Zusammenwirken der vielen Gesellschaften und Individuen, welche die Niederlassung und Wiederbevölkerung in Syrien zu befördern trachten, geschieht in der Absicht, um durch gemeinschaftliches Handeln Arbeit zu ersparen. Es soll auf diese Weise eine General-Gesellschaft gebildet werden, die sich das Sammeln von Beiträgen und deren richtige Verwendung zur Aufgabe macht, und die verschiedenen Arbeiten, die diese Colonisation erfordert, entsprechend organisirt. 2. Solchen Organisationen, die in Verbindung mit der Centrale gebildet 'oder derselben einverleibt werden sollen, durch Bürgschaften, Anlegung von Kapitalen u. dgl. finanziellen Beistand zu leisten und die damit erzielten Dividenden, Interessen u. s. w. in Empfang zu nehmen und wieder zweckentsprechend zu -verwenden. 3. Die Juden, die sich in Syrien niederlassen wollen, mit Darlehen zu unterstützen, um ihnen so die Mitteln zu verschaffen, Land, Gebäude, Ackergeräthschaft u. dgl. anzukaufen. Für diese Darlehen wäre eine bestimmte Sicherstellung zu fordern. Viele unter den russischen Juden besitzen Kapitalien; es wäre daher eine verläßliche Auswahl Derjenigen zu treffen, die in der Lage sind, sogleich Arbeitgeber ihrer armen Mitbrüder zu werden. 4. Die Noth derjenigen Juden mildern zu helfen, die ihre Heimath in Rußland verlassen haben und sich in Syrien ansiedeln wollen, daher nicht in den Wirkungskreis des Mansion House-Fondes gehören. Das Comittz erklärt jedoch, daß es der Meinung ist, daß Almosen eine Ausnahme bilden, und daß jede vorübergehende Unterstützung mit Rücksicht, auf diese häufig vorkommenden Fälle redlich und bald zurückerstattet werden soll. Willkürliche und planlose Hilfe soll so viel als möglich vermieden werden, da diese eher zur Verarmung als zur Unterstützung des Empfängers dient. 5. Da dieser Fonds nur von Christen gesammelt und verwaltet wird, so ist er ganz unabhängig von dem des Mansion House und beabsichtigt nur die Colonisation in Syrien. 6. Die Mittel des Fonds können auch zum Ankauf von Land- und anderem Eigenthum und zu solchen Zwecken benützt werden, die das Comittz von Zeit zu Zeit für wünschenswerth und in Bezug auf das Ziel, das es verfolgt, dienlich erachtet. Von den britischen Christen wird jetzt ein dringlicher Aufruf durch das Comittz des Syrischen Colonisations-Fonds erlassen. Die Leiden vieler tausend Juden in Rußland rufen die Sympathie und Hilfe ihrer Mitmenschen hervor. Diese Leiden entspringen der Unwissenheit und dem Fanatismus eines ungebildeten christlichen Volkes. Laßt es nun die Pflicht der gebildeten Christen sein, sich an der Unterstützung dieser Leidenden zu betheiligen. Es ist eine große Summe zufammengekommen — hauptsächlich von Juden in England — mittelst welcher es ihren Mitbürgern ermöglicht werden soll, nach Amerika und anderen Ländern auszuwandern. Diese große Summe ist aber nur ein kleiner Theil dessen, was benöthigt wird, um dauernde Hilfe leisten zu können. Es giebt sehr viele jüdische Familien und auch einzelne Individuen, die nach Syrien zu gehen wünschen. Wir bitten daher, daß das englische Volk sich verbindet, um es wenigstens einigen von ihnen zu ermöglichen, sich dort an passenden Orten niederzulassen. Wie beabsichtigen, sie nach den Norden Syriens zu bringen, wo sie, obwohl den Gesetzen des Landes unterworfen, frei und unbeeinflußt ihre bürgerlichen und religiösen Gesetze befolgen dürfen und sich ihren Lebensunterhalt suchen können. So werden sie Gelegenheit haben, aufs neue ihre alte Fähigkeit zur Industrie und ihre Ehrbarkeit zu beweisen. Wir bitten daher Alle, diesem Fonds etwas, sei es auch noch so wenig, zukommen zu lassen. Präsident: The Right Hon. The Earl of Shaftesbury, Präsidentin; The Viskountess Strangford, Cassier: R. C. L. Bevan Esq., Bankiers: The Bank of England, „ The Royal Bank of Scotland, „ The Provincial Bank of Jreland, „ Meffrs. Drummond u. Co., „ Mssrs. Berclay, Bevan, Trittoo u. Co. Jeder dieser Bankiers nimmt Subscriptionen entgegen, Ehren-Secretär: Mrs. Finn, Francis D. Mott (Rach d. „W. allg. Ztg.")