Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1882-07-12 · Heft 28 (12.7.1882) · page 13

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 28 (12.7.1882)
Date
1882-07-12
Page
– (sequence 13)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2447898-2447925--18903-2474960
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

XXIII. Jahrgang. nt )ie, & te. irin. lgkrste Ltilage zu Nr. 28 -es Israelit ♦ )ie ■n, :fc Irin en af de in. en iin! lge;ig mfer;ufl it, int nb zu r: eitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Frankfurt a. M., 4. Juli. Es gibt zwei m von Aufhetzerei, eine, welche direct auf ihr losgeht und unverblümt sagt, was sie beabgt, und eine andere indirecte, die unter harml* Maske einherschreitet und den Gegner meuchs überfällt. Letztere Art ist die gemeinste und erträchtigste, denn sie kann nicht einmal die nschaft des Muthes beanspruchen und schneidet Gegner mehr oder weniger die Vertheidigung In ihr Gebiet fallen eine Serie von Artikeln „Germania" über die „Frage der jüdischen fftenmorde," die einen höchst widerwärtigen Ein- ' machen. Dieselben bestreben sich, unter dem mantel historischer Objectivität den Nachweis zu en, daß Juden mindestens aus Fanatismus und rglauben, wenn auch nicht durch die Vorschriften Religion, Christenblut, Gott weiß wozu, brauchen deßhalb Christen ermordeten. Der unglückselige, in keiner Weise aufgeklärte Tisza-Eszlarer Fall Hird dabei weidlich ausgebeutet. — Wie vielen olterqualen sind Juden im Mittelalter und auch späterer Zeit unterzogen worden, um sich von m Verdachte zu reinigen, Christen geschlachtet zu den, und wieviel haben die unglücklichen Opfer cht eingestanden, nur um den grausamsten Qualen entrinnen?! Wenn das fromme (!) Organ der entrumspartei in der Mitte unseres Jahrhunderts;e Möglichkeit von jüdischen Christenmorden zum egenstand von Abhandlungen macht — dann wäre „in der That Zeit, gegen dasselbe wegen gemeinfährlicher Bestrebungen und Aufreizung einzuschreiü und solche Anklagen nicht mehr auf das Gebiet ir Socialdemokratic zu beschränken, dann steht das ^latt nicht eine einzige Stufe höher, als jene Kuschen, die in Rußland die Judenhetzen in Scene hten! (Franks. Journal.) Oesterr.-Ungar. Monarchie. Budapest, 2. Juli. In der Affaire von "sza-Eßlar hat ein Ministerconsilium stattgefunden, welchem unser Justizminister Dr. Pauler das feferat führte und in einer des berühmten Denkers sid Rechtslehrers würdigen Weise das Haltlose der Annahme, als ob hier ein Mord zu rituellen Zwecken vorläge, nachwies. Die Auseinandersetzungen Pauler's haben ihre Wirkung auf die entschiedene Haltung der Regierung in dieser Affaire nicht verfehlt. Die noch immer resultatlose Untersuchung wird endlich doch das Richtige zu Tage fördern, und handelt es sich in erster Reihe darum, daß deren Gang durch nichts gestört und die allgemeine Ruhe aufrecht erhalten werde. Niederlande. Leeuwarden, 2. Juli, orn n» Im vorigen Jahre theilte ich Ihnen mit, daß unser berühmter Glaubensgenosse, Herr Dr. jur. M. H. Godefroi wegen seiner sehr großen Verdienste in Bezug auf das neue Strafgesetzbuch durch Se. Maj. unfern König zum Staatsminister a. D. ernannt worden ist; heute muß ich Ihnen leider das Ableben dieses bedeutenden Mannes mittheilen. Herr Godefroi starb den 25. v. M. im Alter von 68 Jahren in Würzburg, wo er sich seit geraumer Zeit Gesundheitshalber aufhielt. Herr Dr. Godefroi war mehrere Jahre Oberstaatsprocurator und später Appellationsgerichtsrath in Amsterdam, von 1860 bis 1862 Justizminister, in welcher Eigenschaft es ihm gelungen ist, Bedeutendes auf gesetzgeberischem Gebiete zu leisten: er repräsentirte die Hauptstadt Amsterdam in der zweiten Kammer mit einer kurzen Unterbrechung von 1848—1881; er war Comthur des niederländischen Löwenordens, Großoffizier des Luxemburgischen Ordens u. s. w. Er war der bedeutendste Jurist der 2. Kammer und sein gesetzgeberisches Talent war sehr groß. Als Jude hat er seinen Glauben nie verleugnet, sich immer seiner Glaubensbrüder angenommen und ihre Rechte gehandhabt; er war unter Anderm einer Derjenigen, die in den 60er Jahren zu der Verwerfung des Handelstraktates mit der Schweiz beigetragen haben, weil man dort die Juden nicht den andern Bürgern gleichstellen wollte. Der Verstorbene hatte den Wunsch geäußert, in der vaterländischen Erde bestattet zu werden. Dies geschah den 29. v. M. Tags vorher wurde in der 2. Kammer der Handelstraktat mit Rumänien besprochen. Ein Mitglied, Herr van Kerkwyk sagte bei dieser Gelegenheit das Folgende: „Der Minister hat nicht geantwortet auf die durch die Kammer gemachte Bemerkung, daß im Traktat keine Garantie zu finden

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.