Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1882)
- Date
- 1882-06-21
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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# 617 den zum letzten Mal aus Wien und aus Niederöster* reich im Jahre 1670 vertrieben wurden, und ebenso in dem Befehle, in welchem die Kaiserin Maria Theresia die Juden aus Prag, resp. aus Böhmen im Jahre 1744 vertrieb, fehlt. Da jedoch das Vorurtheil und der Aberglaube -nicht schwinden wollten und der Pöbel in Zwilchrwcken und der in Seidenhüten wiederholt diese Ausgeburt der Phantasie benützte, um Juden zu verfolgen und sie zu berauben, so suchte der ungarische Landtag, nachdem im Jahre 1790 in Folge einer derartigen Beschuldigung ein Exceß in Ungarn stattfand, dem entgegenzuwirken. Im Jahre 1791 wurde nämlich beschlossen (Art. 38): „Die königliche Statthalterei hat, damit für die Sicherheit dieser Nation <der Juden), welche durch dieses irrige Vorurtheil gestört wird, gesorgt werde, allen Comitaten aufzntragen, daß man sich angelegen sein lasse, dieses Vorurtheil, als wenn bei dem Gottesdienste der Juden Menschenblut geopfert wird, auf die Schicklichste und den Localumständen angemessenste Art, allenfalls auch durch Beiziehung der Seelsorger, aus den Gemüthern des Volkes zu vertilgen und dasselbe zu belehren, daß dieses verabscheuungswürdige Laster dem mosaischen Gesetze und den Schriften der Propheten, überhaupt dem ganzen alten Testamente, woraur sich die jüdische Religion vorzüglich gründet, eben sosehr als den Vorschriften der übrigen Religionen zuwider sei, folglich könne im Falle einerMordthat, die von einem oder dem anderen Juden verübt werde, wenn sich auch zeigte, daß sie aus abergläubischer Absicht geschehen sei, dieselbe mit eben so irrigem Rechte der ganzen jüdischen Nation zur Last gelegt werden, als man wegen solcher Fälle, wenn sich unter Christen dergleichen ereignet, die ganze Christenheit beschuldigen könnte." Wiederholt kommen hierauf derartige Anklagen im jetzigen Jahrhundert in Galizien vor. Wir wollen einige Fälle hervorheben. Im Jahre 1829 erschien eine Dirne aus Boleslaw im Tarnower Kreise vor Gericht, und deponirte, daß einige namentlich angeführte Juden drei Wochen vor dem jüdischen Osterfeste zu ihr kamen, und ihr das Kind zu dem Zwecke abkauften, um es zu tobten und dessen Blut am Osterfeste zu verwenden. Die angeklagten Juden wurden hieraus verhaftet und in Eisen an die Wände des Kerkers geschmiedet. Schließlich stellte es sich heraus, daß die Anklägerin aus Mangel an Unterhaltungsmit_eln mit eigenen Händen ihr Kinv ermordet und in den Sumpf gesteckt hatte, wo man es auch fand. Im Jahre 1839 ersäufte eine Dirne in Niezdow, Bochnier Kreise, ihrKind und klagte dann die Juden an. Bei der gepflogenen Criminaluntersuchung wurde jedoch die Verleumderin des von ihr begangenen Ver brechens überwiesen. Aehnliche Fälle wiederholten sich imJahre 1839 in Wolki und im Jahre 1844 in Tarnow. Hierauf wendete sich die jüdische Gemeinde in Tarnow mit einem Majestätsgesuche an den Kaiser Ferdinand und bat um Abhilfe, und der Kaiser signirte dieses Gesuch. Die Hofkanzlei (jetzt Ministerium des Innern) hatte hierauf ihr Gutachten abzugeben. Die Stimmenmehrheit sprach sie dahin aus, eine ähnliche Kundmachung, wie sie der citirte Art. 38 der ungarischen Laudtagsbeschlüsse vom Jahre 1791 enthält, zu verlautbaren. Die Minorität meinte jedoch, es sei in Böhmen, Mähren und Schlesien die Aufklärung im Allgemeinen so weit gediehen, daß die Maßregel weder nöthig, noch angemessen wäre. Auch in Galizien wären die Vorfälle blos localer Natur, die gepflogenen Erhebungen und die eingetretene Notorietät würden den Juden gewiß zur Genugthuung dienen. Es wäre vielmehr der Zeit zu überlasien, den in dieser Beziehung gegen die Juden theilweise noch gehegten Wahn und die Vorurtheile allmählich zu vertilgen. Und der Kaiser entschied für die Minorität der Stimmen in der Hofkanzlei. Es sind seit jener Zeit vierzig Jahre verflosien: wie es jedoch scheint, wird dieser Wahn, wenn auch nur von Wenigen noch in Ungarn gehegt, und da möchten wir fragen: „Ist der Morgen noch nicht nahe?" (A. A. Z.) Pefth, 11. Juni. Heute liegt abermals eine Meldung vor, daß die vermißte Esther Solymossy, deren Verschwinden aus ihrem Geburtsorte Eszlar zu so abenteuerlichen Gerüchten Veranlassung gegeben hat, aufgefunden worden sei. Es ist aber abzuwarten, ob diese Meldung, so bestimmt sie auch lautet, sich bestätigen wird, nachdem die am 6. d. aus Boglar eingelaufene Nachricht, Esther Solymossy befinde sich dort, sich als irrthümlich herausgestellt hat. Die heutige Meldung ist der „Ungarischen Post" aus Kaschau vom 10. d. zugekommen und lautet: Der Ortsvorsteher von Lubkow hat heute an die Kaschauer Stadthauptmannschaft telegraphirt, daß Esther Solymossy in Lubkow im Dienst ist. Nachdem die in dem Telegramme angegebene Personsbeschreibung mit jener der Vermißten Esther Solymosso ganz identisch ist, hat die hiesige Stadthauptmannschaft nach Lubkow telegraphirt, daß die angebliche Esther Solymossy verhört und eventuell in Gewahrsam gebracht werde. — Die Budapefter Juden haben fünftausend Gluden gesammelt und Tisza übergeben, der ein Rundschreiben an sämmtliche Behörden des Landes richtet, daß die fünftausend Gulden Demjenigen zufallen, der das Mädchen von Tisza-Eszlar lebend oder tobt einliefert oder auf die Spur zur Entdeckung des Geheimnisses führt.'