Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 25 (21.6.1882)
- Date
- 1882-06-21
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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616 i Mensch den Mord, der jüngst in Tisza-Elszar stattgefunden hat, welcher, während wir dies schreiben, noch mit einem dichten Schleier verhüllt ist, mit dem jüdischen Osterfeste oder mit jüdischen Satzungen in irgendwelche Verbindung bringen. Wie das Märchen entstanden ist, daß die Juden zu ihrem Osterfeste Christenblut bedürfen, ist bisher nicht aufgeklärt, da sich in dem jüdischen Schriftthum nicht der leiseste Anhaltspunkt dafür vorfindet, auch nie der Beweis, daß ein derartiger Vorgang irgendwo stattgefunden habe, erbracht worden ist oder auch werden kann. Man weiß nur, das nach dem Bericht des Kirchenvaters Tertuli an die ersten Christen beschuldigt wurden, als genössen sie Menschenblut zur Erinnerung an das Wort desStifters der chr.Religion: „Ihr trinket mein Blut." Selbstverständlich brandmarkt Tertulian diese Beschuldigung als eine unsinnige. In späterer Zeit erhob man die Beschuldigung gegen die Juden. DieseBeschuldigung wurde jedoch nicht in einem Orte oder in einem Lande erhoben, sondern überall wo Juden wohnten, und alle Belehrung und Unterweisung von der maßgebendsten Seite aus fruchtete nichts. So sah sich Papst Jnnocenz IV. veranlaßt, am 5. Juli 1247 eine Bulle an die Kkrchenfürften von Frankreich und Deutschland zu erlassen (vergl. Baronius, Annales eccl. ad annum 1247 A. 86), in welcher es heißt: „Einige Geistliche und Fürsten, Edle und Mächtige Eurer Länder erdenken, um das Vermögen der Juden ungerechterweise an sich zu reißen und sich anzueignen, gegen sie gottlose Anschläge und erfinden Anlässe. Sie dichten ihnen fälschlich an, als theilen sie unter einander zur Passazeit das Herz eines ermordeten Knaben. Die Christen glauben, daß das Gesetz der Juden ihnen solches vorschreibe, während im Gesetzte das Gegentheil offen liegt. Die Bedrücker der Juden sollen mit dem Kirchenbanne belegt werden." Przemisl Ottokar III., Markgraf von Mähren, 1474, der Doge von Venedig Pietro Mocenigo, 22 April 1475, Kaiser Friedrich. 14. Juli 1476 (und nach ihm alle deutschen Kaiser, Ferdinand II., genannt der Katholische, mit eingeschloffen) befahlen, wegen dieses Vorurteils keinem Juden etwas zu leide zu thun und doch erhielt sich der Teufelsspuk fort. In den hiesigen kaiserlichen Archiven finden sich Belege, in welcher Weise oft diese Märchen und die Maffacres, die denselben folgten, in Scene gesetzt wurden. Gedenken wir zunächst einer Schlächterei zu Bösing in Ungarn im Jahre 1529 (die betreffenden Acten befinden sich im Archiv des Reichsfinanzministeriums und haben die Aufschrift: „Examen vnd Vrtel vber die Juden zu Bösing in Ungarn, die einen Ehristenbuben, 9 Jahre alt, im Keller mit Wunden gemartert und gemordet haben, woraus alle Juden, Weiber, Töchter. Dienstboten, so über 10 Jahre alt waren, durch Feuer hingerichtet worden"). Der Verlauf dieser Angelegenheit war kurz folgender: Graf Wolf zu Bösing war dem Juden Estlein Ausch daselbst Geld schuldig und außerdem noch mehreren Juden zu Marchegg in Niederösterreich. Er wollte sich dieser Schulden entledigen, indem er seine Gläubiger aus dem Wege räumte. Der Vorwand, den Juden ein Leid zuzufügen, war bald gefunden. Graf Wolf vermochte »nämlich ein altes halbblödes Weib, sich mit einem nicht ihr gehörigen christlichen Kinde aus Bösing zu entfernen. Nachdem dieß geschehen war und das Kind von den Eltern desselben gesucht wurde, erhob Graf Wolf die Klage gegen die Juden. Man drang nun in ihre Häuser und begann zu rauben und zu plündern. Estlein Ausch wurde in Gewahrsam gebracht und gefoltert, um ihm das Geständniß abzupressen. Er sagte aus, was man wünschte und wollte, unter anderem auch, daß die Juden in Marchegg seine Mitschuldigen seien. Hierauf erlitten alle Juden, welche nicht durch Flucht ihr Leben gerettet haten, der Feuertod. ' Nun wollte Graf Wolf sein Werk in Marchegg fortsetzen. Da wendeten sich die Juden in Wien, 12. Januar 1529, an den Kaiser Ferdinand mit der Bitte, die Sache untersuchen zu lassen. In der That befahl der Kaiser von Linz aus, wo er sich damals befand, 21. Juni 1529, „dem Statthalter, Regenden vnd Reten des Regiments der niederösterreichischen Lannden" die angeklagten Juden aus Marchegg dem obersten Feldhauptmann Niclas Gräfen v. Salm (die Venetianer nannten ihn den Hauptmann mit der eisernen Hand,) auszulicfern, damit dieser den Vrozeß führe und das Urtheil fälle. Der Kaiser begründet dieses Forum mit dem Motiv, da die Juden „Kammergut" des Kaisers seien. Während der Prozeß geführt wurde, fanden in Geschäftsangelegenheit herumziehende Juden aus Wien das Weib, sammt dem Knaben, der angeblich ermordet wurde, womit auch selbstverständlich der Prozeß ein Ende hatte. Das Geschick, das den Grafen Wolf ereilte, falls er von demselben überhaupt getroffen wurde, ist aus den hier vorliegenden Acten nicht ersichtlich. Von Zeit zu Zeit wurden in Folge derartig wiederholt vorgebrachter Beschuldigungen neuerdings Raub und Plünderungen, da und dort auch Mordthaten, verübt. In der Regel wurde dieses Motiv auch geltend gemacht, wenn man die Juden aus dem einen oder dem anderen Kronlande in Oesterreich vertrieb, und es mag hervorgehoben werden, daß dasselbe bei dem Mandat, in Folge dessen die In-