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Der Israelit · 1882-05-23 · Heft 21 (23.5.1882) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 21 (23.5.1882)
Date
1882-05-23
Page
– (sequence 4)
Language
German
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512 Wien. Die Redaktion der „Eantorenzeitung" sucht sich über den ihr in Ihrem geschätzten Blatte gemachten Vorwurf mit nachstehender Erklärung zu entschuldigen: „Wir sehen uns veranlaßt, die Erklärung abzugeben, daß wir dem Staatsgesetze (?) entsprechen, wenn wir das Datum eines Sabbats ans unsrer Zeitung haben, daß wir aber dessenungeachtet noch niemals Samstag drucken oder expediren ließen, weil wir jedenfalls auch wissen, was unsre Pflicht ist." Dem „Prager Tageblatt" wird aus Elbekosteletz gemeldet, daß man dort eine Judenhetzc zu arrangiren versucht habe. Sonntag wurden Plakate mit Drohungen gegen die Juden aufgefunden, was sich Montag wiederholte. Dem energischen und umsichtsvollen Einschreiten des Bürgermeisters Klastersky ist die Hintanhaltung von Ausschreitungen zu danken. Derselbe berichtete sofort an die Bezirkshauptmannschaft Karolinenthal, welche zehn Gendarmen nach Elbekosteletz entsendete. Am 10. d. M. wurde ein Schneider wegen ausgestoßener Drohungen verhaftet und die gerichtliche Untersuchung gegen ihn eingeleitet. Prag, 9. Mai. Die Sammlungen für die russischen Juden haben im Schooße der Gemeinde bis vorgestern 16000 Gulden ergeben und nehmen einen erfreulichen Fortgang. Ueberdies hat auch das hiesige deutsche Casino zu gleichem Zwecke eine Subscription eröffnet, zu der schon namhafte Beträge gezeichnet wurden. — An der neuerrichteten czechischen Universität wurde Professor Dr. Zucker, ein Jude, mit allen außer seiner eigenen Stimme zum Prodekan der juridischen Fakultät gewählt. Italien. Rom, 14. Mai. Der Rabbiner-Kongreß zu Modena beschloß die Errichtung einer Rabbiner-Akademie zu Rom. E n g l a n d. London. Rach dem neuen Verfassungsentwurf für C Ypern waren nach dem Wortlaut der hierüber eingegangenen Depeschen die dort ansässigen Juden von chen bürgerlichen Rechten ausgeschlossen. Herr Gluckstein Grahame, dem diese Nichtberücksichtigung des jüdischen Bekenntnisses auffiel, wandte sich an Lord Kimberly, um seine Aufmerksamkeit auf diese Lücke zu lenken. Da er jedoch keine befriedigende Antwort erhielt, so wandte er sich an seinen Freund Herrn St. Aubin, damit dieser die Sache im Unterhaus zur Sprache bringe. Der Unterstaatssekretäir der Kolonien gab hierauf die bestimmte Erklärung, daß die Depesche einen Jrrthum enthalte und daß die Juden auf Cypern mit den übrigen Unterthanen Ihrer Majestät gleichberechtigt seien. (Jew. Ehr.) Liverpool. Der Prediger Herr I. Kohn Zedek aus London hielt an einem der jüngsten Samstage in der hies. Synagoge vor einem großen Publikum eine deutsche Predigt, die sich großen Beifalls erfreute. Redner benutzte die Gelegenheit, eine Ansprache an anwesende russische Emigranten, die bei ihrer Durchreise nach Amerika sich dahier aufhielten, zu halten und ermahnte sie, in Amerika ein thätiges, rechtschaffenes Leben zu führen und namentlich dem Glauben der Väter treu zu bleiben. Diese Worte machten sichtlichen Eindruck auf die unglücklichen Flüchtlinge. (Jew. Ehr.) Rußland. Petersburg, im Mai. Das tragische Schicksal der Juden in Rußland scheint auch Graf Jgnatjew durch die Judenfrage theilen zu sollen, nachdem er Geister beschworen, die er nicht mehr bannen kann. Seine Bemühungen, die betreffs der Juden bestehenden Gesetze in beschränkendem Sinne zu modificiren, sind bisher -ohne Erfolg geblieben, haben aber die Wirkung gehabt, die Gesellschaft in der Ansicht zu bestärken, daß die Zeit nicht mehr fern, da die schönen Tage von Aranjuez kür den Minister des Innern zu Ende, daß der Boden unter seinen Füßen wankt. Da die Judenfrage dem Anscheine nach bestimmt ist, den Grafen zur Demission zu drängen, verlohnt es sich der Mühe, etwas weiter auszuholen; außerdem ist auch diese Angelegenheit ein vortrefflicher Beitrag zur Charakteristik Jgnatjew'scher Politik. Ende Okt. vorigen Jahrs wurde ein Regierungs-Communiqus publizirt des Inhalts, der Kaiser habe die von Jgnatjew beantragte Errichtung eines Comics zur Regelung der Judenfrage genehmigt und gleichzeitig angeordnet, daß die Anträge dieses Comittzs auf dem Wege der Gesetzgebung verwirklicht würden. Nun können nach russischem Staatsrechte derartige Fragen nur durch den Reichsrath dem Kaiser zur Bestätigung vorgelegt werden, nicht aber durch jdas Ministercomitö, das nur Angelegenheiten zu entscheiden hat, welche die Kompetenz 'des einzelnen Ministers überschreiten. Daraus geht klar und deutlich hervor, daß beschränkende Gesetze gegen die Juden durchaus dem Reichsrath zur Begutachtung vorzulegen seien. Das Ministercomits als mehr collegiale Institution war dem Grafen Jgnatjew jedoch lieber und er machte daher den Versuch, sein Project, das

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