Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 15 (12.4.1882)
- Date
- 1882-04-12
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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355 gebracht, für den Genuß, z. B. als Blutwurst, geradezu gefährlich sei. Dem Fleischbeschauer sei es nicht immer möglich, das Blut als verunreinigt zu erkennen, und die Manipulation, welche die Metzger machen, um diese Verunreinigung zu verhüten, nütze nichts. Herr B. hätte über diesen Punkt keine fünf Seiten zu schreiben brauchen, um die Gefahr des Blutgenusses geschächteter Thiere so ausführlich zu motiviren. Wir erklären kurz und bündig, und glauben im Sinne aller Maßgebenden zu sprechen: ist es erwiesen, daß der Blutgenuß geschächteter Thiere gesundheitsgefährlich sein, liegt auch nnr die fernste Wahrscheinlichkeit vor, daß ein Menschenleben durch den Genuß solchen Blutes gefährdet werden kann, so verbiete man solches Blut ohne weitere Untersuchung zur Blutwurstbereitung. In großen Städten läßt man überhaupt das Blut fortlaufen oder verwendet es zu technischen Zwecken oder als Dungmittel, und selbst auf dem Dorfe wird man auf das Blut geschächteter Thiere verzichten können, da zur Blutwurstbrreitung noch anderes genug vorhanden sein wird. Und wie groß ist der Verlust? Herr B. sagt es uns selbst, 1 Mark bis 1,20 Mark pr. großen Ochsen. Nun, darum keine Feindschaft nicht! Wir wären jetzt an den religionsgesetzlichen Punkt angelangt. Herr B. hat sich, wie es einem gründlichen Forscher geziemt, auf das theologische Feld verstiegen und hat nun an der Hand von Dr. L. Stein, Dr. Rothschild in Alzey, Stern in Buttenwiesen, Dr. William Rubens und einem Anonymus, der sich „Theologus" zeichnet, herausgebracht, daß das Schächten kein biblisch-mosaisches Gebot sei, man folglich nicht in die Gewissensfreiheit der Juden eingreife, wenn man das Schächten verbiete, da es nicht zum Religionsgesetz gehöre. Auch Herrn Dr. Wilh. Landsberg, Rabbiner zu Kaiserslautern, mit dem Herr B. öfters über die Schächtangelegenheit gesprochen, stellt er in die Reihe jener Männer. Herr Dr. Landsberg hat zu unsrer Freude eine geharnischte Erklärung gegen diese Unterstellung erlassen und in einer Brochüre, „Das rituelle Schächten," Herrn B. zu widerlegen versucht. Wir können die Schrift nur billigen, haben aber das daran auszusetzen, daß sie sich überhaupt auf den religiösen Disput mit Herrn B. einläßt und ganz besonders, daß der biblisch-mosaische Ursprung dieses Gesetzes so in den Vordergrund gestellt wird. Und das ist es eben, was wir Herrn B. in Beziehung auf den religiösen Punkt antworten wollen. Wenn ein Jude sich herausnehmen wollte, einem Christen zu beweisen, daß er diese oder jene religiöse Observanz nicht zu beachten habe, weil, wie aus den Evangelien oder den alten Kirchenvätern hervorgehe, dieselbe erst in späterer Zeit empfohlen worden sei. weil erst ein spätes Concil sie beschlossen u. s. w., so würde der Christ den Juden unverschämt nennen, und er hätte Recht! Und wenn wir zu Herrn B. sagen, es sei von ihm unver—nünftig, den Juden sagen zu wollen, was sie für ihre Praxis als religiöse Verpflichtung zu beachten hätten, so wird uns Niemand Unrecht geben können. Kann Herr B. ermessen, was für uns bindend sei? Und wenn es nicht biblisch-mosaisch wäre, dieses Schlachtgesetz, wie es ja der Fall ist, wäre es darum weniger verbindlich für uns? Wenn die höchst fragwürdigen Autoritäten, von denen übrigens die drei letztgenannten eine und dieselbe Person repräsentiren, die Herr B. anführt, so Recht hätten, wie sie Unrecht haben, auch dann wäre es noch kein Grund für uns Juden, um ein Jota von den Vorschriften des Schächtgesetzes zu weichen. Darum glauben wir, damit den religiösen Punkt erledigt zu haben. Wir glauben, hiermit die Beweisführungen des Herrn B., daß Schächten Thierquälerei sei, völlig zurückgewiesen und gezeigt zu haben, daß Herrn B. die Sachkenntniß fehlt, die ihn hätte berechtigen können, in der Schechitafrage das Wort zu ergreifen, und daß seiner ganzen Schrift nicht der Ernst erschöpfender Untersuchung um der Wahrheit willen zuzutrauen ist, da die Denkschrift Engelberts, welche die Gutachten über die Bouterole im Vergleich zur Schächtmethode enthält, in derselben vollständig iguorirt ist. Nachdem, der Red. Im Interesse der Sache ersuchen wir die Leser unsres Bl., uns die politischen Blätter einsenden zu wollen, in welche das Referat aus der „Pfälzer Presse" über die Bauwerker'sche Brochüre Eingang gefunden hat, oder auch solche Blätter, in denen die genannte Schrift günstig recensirt ist. Zugleich ersuchen wir unsre Leser, uns Mittheilung zukommen zu lassen, wenn an ihrem Platze die Bruneau'sche Schlachtmaske angewendet wird, ob dies von allen Metzgern und mit welchem Erfolge. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Nürnberg, 25. März. Nachstehender Akt der Humanität dürfte sich wohl eignen, in den Spalten Ihres geschätzten Blattes Aufnahme zu finden. Ein sehr begabter uud hoffnungsvoller Jüngling unsres Glaubens, der eine der höheren Klassen des hiesigen Gymnasiums besuchte, Namens Moritz Hetlmann ausAltenkunstadt, starb im 17.Lebensjahre im Hause seiner Eltern. Zur Beerdigung desselben ordnete das Rectorat dieser Anstalt fünf Mitschüler (zwei Israeliten und drei Christen) auf Kosten der Schule ab, den Verblichenen zu Grabe zu geleiten