Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 15 (12.4.1882)
- Date
- 1882-04-12
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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354 daß er etwas zu grell gesehen hat; denn wenn er sich dazu versteigt zu bemerken: ..bis das Thier aber völlig bereit gelegt ist, um den tödtlichen Schnitt zu empfangen, ist es mitunter bereits zu Rippenbrüchen, zum Abbrechen eines Horns und zu Quetschungen der Weichtheile an verschiedenen Körperteilen und in verschiedener Ausdehnung gekommen," so nehmen; wir keinen Anstand zu erklären, daß das ganze Schreckbild nur in der Phantasie des Herrn Bauwerker existirt, und daß er mit diesem Ausspruch seine vollständige Unkcnntniß des Schechitawesens bekundet hat, ihm also gar kein Nrthcil über dasselbe zusteht. Würde er das Geringste von dieser Materie verstehen, so würde er sich sagen, daß wenn das Werfen an solchen Orten, wo nicht durch Heberollen u. dergldasselbe erleichtert ist, verzögert wird, es nur davon herrührt, weil man bei demselben äußerst vorsichtig verfahren muß, denn ein Rippenbruch macht das Thier ohne Weiteres und eine Quetschung kann es „terefa", d. h. ^urn Genuß verboten, machen. Von demselben Ünverständniß zeugt auch die Widerlegung des Herrn B. auf die Bemerkung, daß das Hinwerfen mit dem Fällen der Thiere zu Operations- und Heilzwecken zu vergleichen sei. „Nein," sagt Herr B., „denn bei dem Niederwerfen unserer größeren Thiere zu solchen Zwecken werden schon aus materiellen — ganz abgesehen von humanitären — Gründen alle nur möglichen Vorsichtsmaßregeln getroffen, welche dazu dienen können, die Thiere vor Schaden und selbstverständlich auch vor uunöthigen Schmerzen zu bewahren " Und diese materiellen Gründe sollten nicht wenigstens auch bei der Schechita in Betracht kommen? Es ist doch eine schöne Sache um das richtige Verständniß eines Verhältnisses, das man zu beleuchten sich berufen fühlt! Was aber auch Ungeschicktes bei den Vorbereitungen Vorkommen könnte, nicht im Entferntesten ist es mit der Qual zu vergleichen, welche ein großer Procentsatz der Thiere erleiden muß, die durch Kopsschlag oder Bouterole zum Todesstreich vorbereitet werden. Daß in gewöhnlichen Fällen die Vorbereitungen, wie Zanegger berichtet, nur eine Minute in Anspruch nehmen, will B. nicht zugeben, er taxirt die Zeit im günstigsten Falle auf zwei Minuten, — auch schon günstig genug, da er seine Betrachtungen nur bei für diese Manipulation ungeschickten Metzgern wahrnchmen konnte und unter Umständen, die gar keine Erleichterungen boten — aber das Glück war ihm besonders hold, denn an dem Morgen des Tages, an dem er seine Entrüstung über die durch das Schächten verübte Thierquälerei zu Papier brachte, hatte er Gelegenheit, zu bemerken, „daß zum Abwerfen 6 Minuten und zur Verblutung von dem Augenblick des zum Theil mißlungenen Halsschnitts bis zum letzten, natürlich nur noch unvöllkommnen Athemzuge 12 Min., im Ganzen also 18 Min. Zeit nöthig waren". Welch" ein. Glück, daß diese Ungeschicklichkeit noch zur rechten Zeit eintrat, um durch Herrn B.'s Feder verewigt zu werden. Sehr oft muß Herr B., der in seiner Eigenschaft als Bezirksthierarzt und als Gegner der Schechita gewiß keine Gelegenheit versäumt hat, diesem Schlachtacte beizuwohnen, eine solche Verzögerung nicht begegnet sein, er hätte es dann gewiß nicht verschwiegen. Der erschütternden Schilderung, die Herr B. von der Procedur des Schlichtens entwirft, wie das Thier von dem Anblick der geschlachteten Thiere in Angst und Aufregung versetzt wird und wie es den Tod über sich bei voller Besinnung ergehen lassen muß, nachdem der Schächter sein Messer erst untersucht, brauchen wir keine eingehende Beachtung zu schenken. Nur das wollen wir bemerken, daß die Ochsen, welche unter der Maske den Todes streich empfangen, auch beim Eintritt in das Schlachthaus die anderen Thiere schlagen und schlachten sehen, ob sie aber verstehen, wenn der Metzger an sie selbst herantritt, was mit ihnen geschehen soll, das möchte wohl sehr fraglich sein, da dazu ein Abstractionsvermögen gehört, das wir dem Thiere doch wohl nicht zuschreiben können. Und zeugt ein solches Argument nicht von einer krankhaften Empfindlichkeit, wenn mau sich da in die Brust wirft und eine Milde will walten lassen, die man für den Menschen nicht gelten läßt? Der zum Tode verurtheilte Verbrecher ist doch immer ein Mensch, wie steht es denn mit dem? Wird dieser nicht tagelang in der Gewißheit seines nah' bevorstehenden Todes gelassen und dann, der den Tod doch sicher voraussieht, weil er weiß, welchem Loose er eutgegengeht, mit vollem Bewußtsein dem Schwert des Henkers übergeben? Nur keine krankhafte Empfindelei! Das ist sicher, nach dem jüdischen Schlachtgesetz sind auch das Huhn und die Taube vor den ungeschickten Händen einer Köchin geschützt, wie es durch alle Thierschutzvereine der Welt nicht annähernd fertig gebracht werden könnte. Wenn Herr B. sich beklagt, daß die Kälber vor dem Schächten an den Hinterbeinen aufgehängt werden, so ist das, wenn es Thierquälerei ist, ein Mißstand, der einfach zu verbieten ist; daß es überhaupt geschieht, habe ich erst aus Herrn B.'s Schrift erfahren, ich habe Solches niemals gesehen. Uebcr die zwei folgenden Punkte können wir uns sehr kurz fassen. Wir nehmen den von Herrn B. zuletzt behandelten, den sanitätlichen, zuerst. Aus gesundheitlichen Rücksichten, meint Herr B., sei das Schächten zu verbieten, weil bei dem Halsschnitt es nicht zu vermeiden sei, daß mit dem Blute zusammen der Mageninhalt ausströme, das Blut aber durch diesen Mageninhalt verunreinigt werde und nicht allein ekelhaft, sondern weil leicht zur Fäulniß