Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 13-14 (29.3.1882)
- Date
- 1882-03-29
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XXIII. Jahrgang. Erste Leitagr jn Ar. 13 & 14 des Israelit. Leitender Artikel. Line erneuerte Verdächtigung gegen das Schächten. Erwiderung auf die Schrift des Herrn C. Bauwerker. „Das rituelle Schächten im Lichte der Wissenschaft." 8. Es sind jetzt fast 16 Jahre her, daß in St. Gallen eingenerelles Schächtverbot erlassen wurde, aber nach neunmonatlicher Dauer wieder zurückgenommen werden mußte. Der vorgeschützte Grund, daß das Schächten Thierquälerei sei, wurde durch eine Reihe von Gutachten hervorragender Capacitäten glänzend widerlegt; ja, es wurde sogar von einigen die Schächtmethode als die vorzüglichste und die weniger grausame vor allen anderen Schlachtarten hervorgchoben. Es ist das Verdienst des Herrn Dr. M. Kayserling, damals Rabbiner zu Lengenau, diese Gutachten sich verschafft und gesammelt zu haben*). Auch Herr Dr. Engelbert ist damals in dem Tageblatt der Stadt St. Gallen jenem Gemeiuderathsbeschluß in einem Artikel: „Ist das Schächten der Thiere nach jüdischem Ritus wirklich Thierquälerci?" namhaft entgegengetreten, und ist es somit das Verdienst beider genannten Herren die Aufhebung der gemeinderäthlichen Verordnung durch Veranlassung eines Beschlusses der Kantonregierung herbeigeführt zu haben. Das war im Jahre 1867. Damit war die Angelegenheit noch nicht erledigt. Als im Jahre 74 die Bruneau'sche Schlachtmaske, Bouterole, erfunden wurde, deren Anwendung angeblich einen schnelleren und sicheren und am wenigst schmerzvollen Tod des Thieres ermöglichen sollte, regte sich der Gemeinderath St. Gallens wieder und befahl die allgemeine Anwendung der Bouterole, verbot also somit das Schächten und die Angelegenheit mußte wiederum die Kantonsregierung beschäftigen. Diesmal wurde aber die israelitische Genossenschaft St. Gallens abgewiesen und wurde die gemeinderäthliche Verordnung bestätigt. Es wurde nur großmüthig gestattet nach Anwendung der Gehirnzertrümmerung den Halsfchnitt vorzunehmen. So kam denn die Angelegenheit vor den Bundesrath, *) Kayserling. Die rituelle Schlachtfrage oder: Ist Schächten Thierquälerei? Aaru (Sauerländer) 1867. der einmal vor allem den provisorischen Weiterbestand der Schechita gestattete und unter Beschluß vom 29. Oktober 75r den Rekurs der israelitischen Genossenschaft in St. Gallen als begründet erklärte und die Regierung von St. Gallen einlud, ihren früheren Beschluß des Schächtverbots zurückzunehmen. Eine nochmalige Gegenvorstellung seitens der Kantonsregierung beim Bundesrathe wurde auf einen von Herrn Dr. Engelbert eingeforderten Bericht hin abgelehnt. Alle diese Verhandlungen nebst dem Gutachten über die Schechita und denjenigen über dieselbe im Vergleich zur Tödtung durch die Bouterolle hat Herr Dr. Engelbert in einer Denkschrift zusammcngestellt*). Daß diese rührende Thierliebe, die man damals in der Schweiz an den Tag legte, nicht so zweifelsohne war, hat man damals schon angenommen; wie wäre es wohl sonst auch zu verstehen, daß der Gemeinderath von St. Gallen, nachdem er einmal die Schechita nicht verbieten konnte, beim Bau eines neuen Schlachthauses nicht dazu zu bewegen war, Einrichtungen zu treffen, welche das „Werfen" der Thiere bedeutend vereinfacht und verkürzt hätten? Daß die Würdenträger der Stadt St. Gallen mit einem Tropfen antisemitischen Oeles gesalbt waren, ist wohl nicht unwahrscheinlich. Run sollte man doch glauben, daß eine Frage, die so gründlich erörtert und so gründlich erledigt worden ist, endlich aus der Welt geschafft sei — weit gefehlt. Das Kind, das auf Schweizer Boden eingesargt worden und in freier Erde ruhig seinen Todesschlaf schläft, soll in Deutschland wieder zum Leben erweckt werden: in der Pfalz soll es seine Auferstehung feiern. Die Verlagsbuchhandlung Gotthold in Kaiserslautern hat soeben an politische Zeitungen eine Schrift des Herrn Berzirksthierarztes C. Bauwerker: „Das rituelle Schächten der Israeliten im Lichte der Wissenschaft" versandt. Der Sendung ist die Nr. 24 der „Pfälzischen Presse" beigeschlossen, welche ein ausführliches Referat, natürlich ein höchst lobendes, der Schrift des Herrn Bauwerker enthält. Daß wir es hier mit derselben Manipulation zu thun haben, die so manche Verleger belieben, ihren Recensions- *) Das Schächten und die Bouterole. Denkschrift für den Großen Rath des Kantons St. Gallen rc. Bon Dr. H. Engelbert. St. Gallen 1876.