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Der Israelit · 1882-03-22 · Heft 12 (22.3.1882) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 12 (22.3.1882)
Date
1882-03-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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282 netzend, wo gar häufig das Blut heiliger Märtyrer geflossen und von der Erde aufgesogen war. Ein Schrei des Entsetzens durchflog ganz Europa, und die Regierungen von Großbritanien und der Niederlande beauftragten ihre Gesandten, den Ritter Thomas Robinson und den Baron von Burmania, sich auf das Dringendste für die bedrohten Juden zu verwenden. Als die ersten Vorstellungen nichts fruchteten, schrieb der englische Premier-Minister im Austrage des Königs Georg II. an den englischen Gesandten in Wien den nachstehenden Brief: „Wie es scheint, mein Herr, sind die Vorstellungen, welche Sie und Herr von Burmania beauftragt waren zu Gunsten der Juden von Böhmen und der anderen Erbstaaten Ihrer Majestät der Königin von Ungarn zu machen, bis jetzt ohne Erfolg gewesen. Ich schreibe diesen Brief auf Befehl des Königs um Ihnen zu sagen, daß es die Absicht Seiner Majestät ist, daß Sie fortfahren, in Seinem Aufträge die kräftigsten Schritte (1e plus fortes instances) zu thun, damit Sie den Widerruf jenes schrecklichen Urtheils erlangen, welches der Wiener Hof gegen so viele unschuldige Familien erlassen hat. „Der König nimmt sich die Sache sehr zu Herzen und Seine Majestät läßt die Königin von Ungarn in dringendster Weise bitten, Seiner Tazwischenkunft die Gnade zu gewähren, welche er von ihr zu Gunsten der Juden verlangt. Der König schmeichelt sich, mit um so größerem Rechte annehmen zu dürfen, daß die Königin nachgeben wird, da es nicht nöthig ist, sie erst darauf aufmerksam zu machen, wie sehr die Königin ihren eigenen Interessen schaden würde, wenn sie bei einem so grausamen Beschlüsse beharren möchte, den alle Welt als einen unauslöschlichen Flecken ansehen, der im grellsten Widerspruche stehen würde, mit oer Gerechtigkeit und Milde, welche die Fürstin seit dem Beginne ihrer gemäßigten und mit Billigkeit geführten Regierung stets bewiesen hat." Ich bin 2c. Whitehall, 5. März 1745. H a r r i n g t o n. Den Gesandten von England und den Niederlanden schlossen sich diejenigen von Schweden, Dänemark und Polen an.. Ihren vereinten Bemühungen gelang es, die Königin Maria Theresia zur Zurücknahme der Verbannungsbefchle zu bewegen. „Am 25. Mai 1745 wurde das nachstehende Decret publicirt: „Ihre Majestät die Königin von Ungarn 2c. erlaubt in Folge ihrer natürlichen Milde und der dringenden Verwendung des Königs von Großbritanien und der Generalstaaten der Vereinigten Niederlande der jüdischen Nation bis zum Erlaß einer neuen Orde, im Königreich Böhmen und in der Markgrafschaft Mähren zu wohnen und ihrem Geschäfte h. obzuliegen." Welche unendliche Freude die Zurücknahme des Verbannungsdekretes unter den Juden hervorbrachte, ist nicht zu beschreiben. Sie ließen eine Denkmünze prägen, durch welche die Gnade der Königin gefeiert wurde. Wir wollen im Nachstehenden eine Beschreibung derselben versuchen*/ Auf dem Avers der Münze sieht man die Kaiserin Maria Theresia auf einem Throne in einem offenen Saale sitzen. Zu ihren Rechten befindet sich die Barmherzigkeit, zu ihrer Linken die Gerechtigkeit. Vor ihr steht ein Krieger, welcher die Arme ausbreitet, um einen im Hintergründe sich befindenden israelitischen Hohenpriester zu schützen, der die rechte Hand, wie wenn er einen Eid leisten wollte, erhebt. In der Ferne ist die Stadt Prag sichtbar. Oben lie! man die Worte: Exilio minato (vorn Exil bedroht). Außerdem ließ man auch auf dem Avers die Worte: XIII. Tebeth, XVIII. Decembris ne suspicetur regina versus servos suos res liujuscemodi (I Reg. XXII 15). (Nicht möge die Königin gegen ihre Diener solcherlei Verdacht hegen.) Auf dem Revers der Denkmünze erblickt man das Innere des heiligen Tempels von Jerusalem. Zur Rechten befinden sich die an den Mauern aufgehängten, gekrönten Schilder der Niederlande und Polens; ein Opfer wird dargebracht und eine Menge Personen liegen auf den Knien. Oben stehen die Worte: Decreto abolito, XIII Ygar XV Maii (zum Andenken an die Aufhebung des Decrets am 13. Jjar, 15. Mai). Zwischen diesen Worten befindet sich ein gekröntes Schild mit den Wappen von Ungarn und Böhmen. Unter denselben liest man folgende Inschrift: Xsti sunt dies, quos nulla umquam delebit oblivio et per singulas generationes cunctae in toto orbe provinciae celebrabunt. (Esther 9, 28). (Dies sind die Tage, deren Gedenken keine Vergessenheit zerstören und welche durch die einzelnen Geschlechter aller Provinzen auf dem ganzen Erdkreise feiern werden.) Einzelne großgeprägte Buchstaben ergeben auf dem Avers das Chronogramm 1744 (die christliche Jahreszahl) und auf dem Revers 3761, welche Zahl, zu 1744 addirt, das Chronogramm 5505, die Jahreszahl nach Erschaffung der Welt, ergibt. *) Ein Exemplar dieser merkwürdigen Denkmünze befindet sich in der Münzsammlung der Herren L. und L. Hamburger, numismatisches Etablissement, 56 Nhlandstraße, Frankfurt a. M.

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