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Der Israelit · 1882-03-01 · Heft 9 (1.3.1882) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
23 (1882)
Issue
Heft 9 (1.3.1882)
Date
1882-03-01
Page
– (sequence 10)
Language
German
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210 Nach der darwinistischen Lehre darf man wohl Esel, Ochs und Pferd rc. als Last- und Zugthiere rc. benutzen, weil im Kampf um's Dasein, in welchem ihre Dienste uns Erleichterung bringen und fördernd und nützlich sind, alle uns zu Gebote stehenden Mittel, und ganz besonders das der rohen Kraft und Gewalt, vermöge der Naturnothwendigkeit, erlaubt sind; nach der Schöpfungslehre ist das Alles uns gestattet vermöge unsrer höheren Stellung, aber nur in der mildesten Weise. Wir müssen auch mit dem Vieh Mitleid und Erbarmen haben. Also diese moralische, vernünftige Herrschaft des Menschen über die Thierwelt erklärt der Darwinismus als Ueberhebung, als Dünkel und Hochmuth des jüdischen Volkes und vermeint, in seiner gewaltsamen Unterdrückung und Unterwerfung, in seiner Nothwendigkeit gegen die Thierwelt zu kämpfen, in der Nothwendigkeit sie zu seinem Unterhalte und Dienste zu zwingen eine größere, ja einzig naturgemäße Berechtigung zu finden. Wenn wir dieses Beispiel auf zwei kriegerische Nationen anwenden wollen, so ergibt sich folgende Lehre nach Darwin: das Volk, das Sieger bleibt, hat das Recht, die Besiegten entweder zu unterjochen oder zu tödten; es sind ja die Feinde seines Daseins. Die Schöpfungslehre gibt uns also ferner die Wahrheit: daß wir zwar Herren der übrigen Welt, aber nicht deren Gegner sind; während der Darwinismus sich wohl auch zum Herrn der Situation zu machen strebt, aber durch Gewalt und Kampf, nicht vermöge eines Rechts, sondern nur aus Nothwendigkeit. Während also der Darwinismus den Menschen der übrigen Thierwelt ganz gleich zu stellen sucht, ihm kein Vorrecht einräumt, zwingt er doch dem Menschen die Herrschaft auf und gestattet ihm, die Thierwelt sich dienstbar zu machen; die Schöpfungslehre hingegen stellt den Menschen weit über die Thierwelt, setzt ihn zum Herrn derselben ein, aber als Geschöpfe Gottes hat er auch in den geringsten Thieren den Schöpfer zu ehren und ihnen, auch wenn er sie zu seinem Dienste verwenden darf, Schutz und Schonung angedeihen zu lassen. (Schluß folgt.) Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Wien, 21. Febr. Im October 1879 wurde vor dem Wiener Schwurgerichte ein Mordproeeß verhandelt, der damals großes Aufsehen erregte. Ein jüdisches, verwahrlostes Mädchen, Namens Katharina Steiner, war beschuldigt, ihre Genossin ermordet zu haben. Auf schwere Verdachtsgründe hin, aber ohne irgend welchen thatsächlichen Beweis, war die Unglückliche verurtheilt worden. Der Vertheidiger. Dr. Neuda, wurde nach dem Verdikte durch seine Erregung zu folgenden Worten hingerissen: „Ich beuge mich vorläufig dem Verdikte der Geschworenen Der Fall ist, so hoffe ich, noch nicht abgethan, und ich zähle auf das Urtheil einer höheren Gerechtigkeit." Diese Worte des Verteidigers haben sich in jüngster Zeit bewährt. Ein Soldat aus Znaim, der Sohn des dortigen Staatsanwaltes, hat, von Gewissensbissen getrieben, das Bekenntniß abgelegt, daß er den Mord begangen, um dessentwillen die unschuldig Verurteilte nunmehr seit drei Jahren im Kerker schmachtet. Wie ich höre, ist Katharina Steiner bereits in Freiheit gesetzt. Pesth, 16. Febr. Bei Verhandlung der Petitionen provocirte der Abgeordnete Jstoczy — wie er dies vor mehreren Tagen bereits angekündigt hatte — am Schluffe der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses eine Antisemiten-Debatte, welche trotz des Ernstes des Gegenstandes einen sehr heiteren Verlauf nahm. Der Sarvarer Clerus hatte nämlich eine Petition an den Reichstag gerichtet, des Inhalts, das Parlament möge den von der Regierung eingebrachten Gesetzentwurf, betreffend die Gestattung der Ehen zwischen Juden und Christen, verwerfen und zugleich den Gesetzartikel 17 vom Jahr 1867, welcher die Emancipation der Juden ausspricht, wieder aufheben. Unter lebhafter Bewegung des ganzen Hauses, dessen Gallerien bis zum Brechen voll waren, bestieg der Referent des Petitions-Ausschusses, Albert Berzeviczy, die Tribüne, um Namens der Commission vorzuschlagen, daß das erste Petitum dem Justizausschuffe zugewiesen werde, da demselben auch das Gesetz über die Civil-Ehe vorliegt, und daß über das zweite Petitum, betreffend das Emancipations-Gesetz, zur Tagesordnung übergegangen werde. Berzeviczy motivirte diesen Antrag des Ausschusses in einer höchst maßvollen Rede, in der er hervorhob, daß das Gesetz über die Emancipation ein Staatsgrundgesetz sei und als solches eine Grundlage der Verfassung bilde; daß für die Abänderung oder Aufhebung desselben keinerlei Grund vorliege; die Gleichheit aller Bürger des Staates bilde die erste Voraussetzung des Rechtsstaates und es wäre beschämend, Ungarn unter das Niveau eines solchen herabzudrücken. Die Petition bedeute in ihrem zweiten Theile eine flagrante Verletzung der Rechtsgleichheit, und das Parlament müsse darüber zur Tagesordnung schreiten. (Lebhafte Zustimmung.) Jstoczy verlangt die Verlesung der Petition, welchem Wunsche willfahrt wird. Mehrere Stellen

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