Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 7 (15.2.1882)
- Date
- 1882-02-15
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2446951-2447898-2447905--18490-2474534- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
i XXIII. Jahrgang. Erste Beilage zu Nr. 7 -es Israelit. Leitender Artikel. Lntwicklungs-Theorie und Schöpfungs- Lehre. Von Dr. H. Sänger. (Fortsetzung.) II. Wir kommen nun zur Auseinandersetzung und näheren Beleuchtung der Tragweite beider Lehren. Da es sich um eine unsere bisherige, vieltausendjährige Welt- und Lebensanschauung umstürzende Lehre handelt, so haben wir vor Allem danach zu fragen: Welche Wahrheiten ergeben sich aus dieser Entwicklungstheorie und wie verhalten sich diese zur allgemeinen Moral. Wenn die Behauptungen — wissenschaftliche unwiderlegliche Beweise sind es gewiß nicht, und gerade die „exacte" Wissenschaft kann es nicht als unumstößliche Wahrheit hinstellen — wenn aso die Behauptungen der Entwickelungstheorie in ihrer Grundlehre wahr wären: so ergäbe sich als logische Folge vor Allem die Wahrheit, daß wir nicht geschaffen als bewußtes Ziel eines Schöpfers, sondern einem natürlichen Zufalle, oder höchstens einem Naturgesetze, wie man das so leichthin bezeichnet, unser Dasein verdanken. Daraus folgt, daß, selbst wenn ein höheres Wesen den Urstoff geschaffen und ihm die Entwickelungskraft beigelegt, wir von dem Glauben an einen engeren Zusammenhang dieses Schöpfers uud der Wesen und besonders zwischen diesem und uns Menschen und allen daraus sich ergebenden Consequenzen entbunden wären. Die einzige Richtschnur unseres ganzen Lebens wären nur wir selbst, unsere Vernunft. Diese Vernunft hat aber nichts Geistiges, Höheres und Ideales an sich, wie wir gewöhnlich glauben, sondern sie ist einfach Ausfluß der reinen Materie und findet sich nicht blos bei uns Menschen, sondern auch, wenn auch nicht so ausgebildet und entwickelt, bei allen lebenden Wesen. Und nur in diesem Sinne. könnte man die menschliche Vernunft als einen Vorzug erklären. Eine fernere Folge ist, daß wir auch nur eine bloß t h i e r i s ch e Existenz führen, und mit dem Tode des Individuums dasselbe in das Nichts zurücksinkt. Um diese Existenz so angenehm wie möglich zu gestalten und so lange als möglich sich zu erhalten, wird der Mensch durch eine Nothwendigkeit zum „Kampf ums Dasein" gezwungen. Dieser Kamps um die Existenz ist selbstverständlich nicht blos ein berechtigter, er ist sogar die Pflicht des Individuums, wenn man nach dieser Auffassung überhaupt von Pflicht reden kann. Die Natur zeige uns diesen Kampf selbst in der sich unbewußten Schöpfung, weise uns also darauf hin, daß nur durch diesen Kampf die Entwickelung vorwärts schreitet. Als Eonsequenz dieses Entwicklungsmotives müssen wir daher das Recht des Stärkern sowohl inphysischer, als auch in g e i st i g e r Beziehung erklären und wiederum selbstverständlich als h ö ch st e P f l i ch t des Individuums. Eine Grenze zwischen erlaubten und unerlaubten Mitteln in diesem Kampf ums Dasein könnte niemals gezogen werden. Denn das hinsichtlich seiner Verstandskräfte und seines Vernunftvermögens tiefer stehende, noch nicht so entwickelte Individuum, hätte das vollste Recht, ja die Pflicht, seine größere physische Kraft gegen die größere g e i ft i g e Kraft des Andern, die es ja nicht zu würdigen weiß, einzusetzen und durch sie seinen Erhaltungstrieb zur Geltung zu bringen. Wenn die Nothwendigkeit der Selbsterhaltung eine Klasse von Menschen wiederum dagegen ihre Kräfte und vielleicht g e i st i g e, einsetzen läßt, so kann sie es nicht deßhalb thun, weil jenes Individuum oder jene Klaffe von Menschen etwas Unerlaubtes, Verbrecherisches thut, sondern aus demselben Erhaltungstrieb, mit eben derselben, nicht aber mit größerer Berechtigung. Es ist berechtigte Nothwehr beiderseits, resultirend aus dem Selbsterhaltungstrieb. Folglich, wenn in diesem Existenzkämpfe die physisch oder geistig bevorzugte Klaffe als Sieger hervorgeht, würde, nach dem Grundsätze, daß der Sieger Recht behält, immer die siegende Klaffe die höher entwickelte sein, so lange, bis sie wiederum von einer anderen Klaffe unterdrückt würde. Und man könnte nicht einmal behaupten, daß die geistige Entwickelung die höhere wäre, denn wir sehen in der Entwicklungsgeschichte der Menschheit gar oft