Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 23 (1882)
- Issue
- Heft 1 (4.1.1882)
- Date
- 1882-01-04
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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12 Bürger Nathan Meerholz sammt Frau. Dieselben hinterlassen vier Waisen, von denen das jüngste 1 Jahr alt ist. Herr Meerholz war früher lange Jahre in Amerika, lernte dann zufällig in Wien seine spätere Frau kennen und machte sich dieserhalb dort ansässig. Hanau, denu20. Dezember. Gestern fand das seit längerer Zeit schwebende Strafverfahren gegen den Redakteur der „Hanauer Zeitung", Herrn Karl Kittsteiner, seinen Abschluß in der vor der Strafkammer königl. Landgerichts Hierselbst stattgefundenen Hauptverhandlung, welche bekanntlich mit der Verurtheilung des Angeklagten zu einer vierwöchentlichen Gefängnißsträfe endigte. Wir entnehmen der „Hanauer Zeitung" folgenden ausführlichen Bericht:'Den Gegenstand der Anklage bildete der in Nr. 168 der „Hanauer Zeitung" erschienene Leitartikel „Zur Judenhetze", worin seitens der Anklagebehörde eine Beleidigung des Reichskanzlers Fürsten Bismarck erblickt wurde. Der Angeklagte, welcher die Verantwortlichkeit für diesen Artikel übernahm, bestritt, daß der fragliche Artikel eine Beleidigung des Reichskanzlers enthalte und erklärte, daß ihm die Absicht der Beleidigung desselben vollständig fern gelegen habe. Der Artikel sei entstanden unter dem tieferregenden Eindruck der abscheulichen Excesse in Neustettin und habe den Zweck gehabt, diese zu brandmarken, dann aber auch eine Warnung zu geben, damit weitere Fortsetzungen der Excesse rechtzeitig verhindert würden; daß diese Warnung nothwendlg, hätten die erneuten Ausbrüche der Hetze in Schievelbein und anderen Orten bewiesen; in dem damals schon heftig entbrannten Wahlkampfe habe der Artikel ferner noch den Zweck gehabt, gegenüber der antisemitischen Agitation von konservativer Seite, das Publikum über die wahre Bedeutung der Hetze und die Folgen der Hetze aufzuklären. Unter der mächtigeren 'Person sei selbstverständlich Fürst Bismarck gemeint gewesen, da derselbe durch sein Verhalten den antisemitischen Bestrebungen gegenüber den Schein erweckt hätte, als begünstige er die Judenhetze, während eine offene Erklärung desselben, analog den erlösenden Worten des Kronprinzen, genügt hätte, die Bewegung im Keime zu ersticken. - Der Vertheidiger, Dr. Kunrenther, hatte sich zum Beweise der Wahrheit der in dem Artikel behaupteten Thatsachen erboten und zu diesem Zwecke eine umfangreiche Beweisaufnahme durch Vernehmung einer Reihe von angesehenen und einflußreichen Persönlichkeiten bereits im Vorverfahren beantragt. Nachdem dieser Antrag verworfen worden, wurde derselbe seitens des Vertheidigers wiederholt in der Hauptverhandlung unter ausführlicher Begründung gestellt. Allein er erfuhr dasselbe! Schicksal wie vorher. Nach längerer Berathung beschloß der Gerichtshof, daß der Antrag abgelehnt werde. Nur die Gründe für diese Ablehnung waren verschieden von den dem erfteren Beschluß zu Grunde gelegten. Während dieser damit motivirt worden war, daß die behaupteten Thatsachen, deren Wahrheit durch die Zeugenvernehmung bestätigt werden sollte, gerichtsbekannt seien und daher einer Beweiserhebung nicht bedürften, erfolgte die Ablehnung jetzt mit der einfachen Begründung, daß die Thatsachen unerheblich seien. — Nach Publikation dieses Beschlusses durch den Vorsitzenden.-begannen die Plaidoyers. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Angeklagten der Beleidigung des Fürsten Bismarck auf Grund der §§ 185 und 186 des Str.-G.-B. schuldig zu sprechen und in eine Gefängnißsträfe von 4 Monaten, in die Kosten des Verfahrens zu verurtheileu, auch dem Reichskanzler die Befugniß der Veröffentlichung des Urtheils in der „Hanauer Zeitung" zuzusprechen. — Der Vertheidiger Dr. Kunreuther, trat diesem Anträge in einer ebenso sehr durch ihren ruhigen, sachlichen Ton, als durch ihren Inhalt ausgezeichneten Rede entgegen. Er versuchte in derselben nach der wiederholten Ablehnung seiner Anträge den Beweis der Mitschuld der Regierung und des Reichskanzlers an der Bewegung dadurch zu führen, daß er die Entstehung der Agitation der Antisemiten im Jahre 1876, ihre fortdauernde Entwickelung und Anschwellung zu immer größeren Dimensionen bis vor wenigen Monaten beleuchtete und ausführte, wie dieses stete Wachsen der Bewegung unter den Augen der Regierung geschehen sei. Der Reichskanzler aber habe nicht nur nichts dagegen gethan, sondern sogar durch die prompte und überaus höfliche Beantwortung der Glückwunschtelegramme von sog. Vereinen der dentschen Studenten uud anderen ausgesprochen antisemitische Zwecke verfolgengenden Vereinen den Glauben erwecken müssen, als sei ihm die Bewegung im Interesse eines konservativen Resultats der bevorstehenden Reichstagswahleu willkommen. Der Kaiser habe sich zwar am Tage nach den Neustettiner Excessen dem Reichskanzler gegenüber sehr ungehalten und verwundert darüber ausgesprochen, daß es in seinem Reiche zu solchen Ereignissen kommen könne; auch der Kronprinz habe seinen Abscheu unumwunden wiederholt öffentlich ausgesprochen. Der Reichskanzler habe jedoch konsequent selbst geschwiegen, trotz der sich immer mehrenden Unruhen besonders auch in der Reichshauptstadt Berlin. Der Vorwurf, den der inkriminirte Artikel nachher dem Fürsten v. Bismarck mache, daß er durch dieses Verhalten das Antisemitenthum objektiv gefördert habe, überschreite die Grenzen einer erlaubten Kritik nicht. Da auch aus der Form der inkriminirten Aeußerungen oder aus den Umständen