Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 49 (7.12.1881)
- Date
- 1881-12-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1217 Dieser Morgen ist noch nicht heraufgezogen, die Nacht dauert noch an; Esau ringt noch immer mit Jakob. Und aus Rußlands Steppen und von deutschen Fluren dringt der Angstschrei der Gehetzten und Gehöhnten und Bedrohten, — der Enkel Jakobs, bang empor tu* td nj „Rette Du mich, Gott, aus der Hand meines Bruders!" welche schwer auf mir lastet. Ich habe in ihm stets den Bruder erkannt und geliebt, habe mit ihm gestrebt und gestritten, mit ihm geklagt und gejnbelt, habe in ihm den Freund, den Genossen, den Weisen, den Gelehrten geschaut, — er stößt mich zurück, er duldet mich nicht auf seinem Wege, er ballt die Hand zum gewaltigen Faustschlag. Die Antwort, welche dem Ahn vor Jahrtausenden an der Jabbokfurth in der bangen nächtlichen Stunde geworden, sie ist der Trost aller Geschlechter, aller Zeiten, geblieben. Die Sonne des Penuel erleuchtet auch unsere Nacht. Wir schöpfen aus jener Enthüllung die unerschütterliche Zuversicht, daß wir nimmer zu Grunde gehen werden, daß Gottes Schutz, Gottes Macht mit uns ist, daß Er hinansrettet aus Elend und Gefahr, daß Seine Hand die Geschichte lenkt, daß Er auch über uns an der Weichsel, Donau und Spree wacht, wie Er unsere Väter und Großväter beschirmt und beschützt hat, als die Greuel der Kreuzzüge, der Geißler und die zahllosen Verfolgungen sie bedrohten, daß Er endlich den schönen Morgen, den wir so heiß herbeisehnen, endlich anbrechen lassen wird, an welchem Esan mit Jakob sich Ihm huldigend beugen. Dann schwindet jegliches Weh, dann verstummt jede Klage, dann umfaßt ein Band der Liebe die gesammte Menschheit; dann: apyn rpm nya:» in ^>21 neu» nu ^2 ’S '2 nrp ")tco *?2 Inh 'n T22 nbjni nvp22 D'D2-)m :-)2-i 'n Dann erhebt sich jedes Thal, Berg und Hügel sinken zu Boden, die Krümme wird zur Ebne, Klippen zur geraden Fläche — Gottes Herrlichkeit wird offenkundig, die gelammte Menschheit erkennt dann, daß Gottes Mund gesprochen. (Jesajah 40, 5, 6.) Dann mißt sich jede Größe nach Gottes Maß, — alle Gegensätze werden versöhnt — die gesammte Menschheit wetteifert in der Anerkenntniß Gottes — Er allein ist fortan Herrscher auf Erden. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Oesterr. - Ungar. Monarchie. Pestth, 16. Nov. Bekanntlich hat der Kultusminister im Jahre 1871 in Bezug auf die Trennung in den jüdischen Gemeinden verschiedene Verfügungen erlassen, welche die Durchführung der Gemeindetrennung bald erschwerten, bald wieder erleichterten. Der Streit drehte sich aber in den einzelnen Gemeinden vorzüglich um zwei Punkte: Erstens, ob jene Partei, welche sich von der Muttergemeinde trennt, auch einen Theil an dem gemeinsamen Gemeindevermögen erhält; zweitens, ob diese Partei an die Muttergemeinde für eine bestimmte Zeit noch Cultussteuern entrichten muß oder nicht. Bezüglich des ersten Punktes ist man schon seit lange ziemlich im Klaren darüber, daß die austretende Partei vom gemeinsamen Gemeindevermögen nichts erhält. Sie verliert selbst ihre Synagogensitze. Der Cultusminister sagt der austretenden Partei immer: „Die Frage betreffs der Theiluug des Gemeindevermögeus gehört nicht vor mich, sondern vor das ordentliche Gericht!" Was jedoch das ordentliche Gericht betrifft, so hat es noch nirgends entschieden, daß man etwa den Mitgliedern der austretenden Partei ben Werth ihrer Synagogensitze herauszahle! In dieser Beziehung mußten die Austretenden auf den Schaden gefaßt sein. Anders verhielt es sich aber bezüglich ihrer Pflicht, an die Muttergemeinde auch weiterhin eine Eultussteuer zu leisten. Da waren die Verfügungen des EultusMinisteriums sehr wandelbar. Bald hieß es, daß die Austretenden vom Augenblicke ihrer Trennung von jeder Eultussteuerpflicht befreit seien; bald hieß es wieder, daß sie bis zum Abschluß des Budgetjahres an die Mnttergemeinde Eultusstenern zu entrichten haben. Die Eongreß- Eanzlei bewirkte aber jetzt erneu Cultusmimsterialerlaß, kraft dessen die austretende Partei noch volle 3 Jahre an die Muttergemeinde Cultussteuern zu entrichten hat. Das wird die Trennung sehr erschweren. Die Austretenden verlieren nicht blos ihre Synagogensitze, sondern müssen auch noch volle drei Jahre an die Muttergemeinde Cultussteuern entrichten; das ist etwas zu viel! Ob die Orthodoxie hiezu wohl schweigen wird? (Jüd. Pr.)