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Der Israelit · 1881-11-30 · Heft 48 (30.11.1881) · page 18

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 48 (30.11.1881)
Date
1881-11-30
Page
– (sequence 18)
Language
German
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1206 einstigen Lehrer und Meister. — Zu den sehenswerthen Dingen in Liberias gehört eine Sabbatnacht, wenn die Bewohner ihren engen Häusern, in denen sie sich vor der Sonnenhitze tagsüber verborgen gehalten haben, entfliehen und auf den Dachterassen lagern. Der See schimmert wie geschmolzenes Erz und darüber funkeln die Sterne in tief-blauer Azurferne. In der Stadt aber lodern die Freudenfeuer und ertönt Gesang — zwar nicht melodisch aber immerhin ergreifend in dieser sonst so einsamen Gegend." Die sinaitischen Landschaften bilden den Glanzpunkt der vorliegenden Hefte. Würdig schließen sich hieran die Eapitel über den Suez-Canal, das Nil- Delta und Kairo. Unter den letzten Lieferungen befindet sich auch das zweite „Ergänzungsheft", das eine colorirte Karte und zwölf vorzüglich ausgeführte Pläne enthält. An Reichhaltigkeit des Stoffes gebricht es sonach dem trefflichen Werke, wie man sieht, keinesfalls. Die Illustrationen sind hübsch ausgeführt. 0. L. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Stolp, 16. November In der heute fortgesetzten Verhandlung gegen die wegen des Pollnower Judenkrawalls Angeklagten nahm zuerst der erste Staatsanwalt Bcthke das Wort. Es seien viele Milderungsgründe, die den Angeklagten znr Seite ständen, nälnlich, daß die Bewegung und Erbitterung gegen die Juden wie eine Epidemie in der Luft lag, da besonders in Pollnow die Bewegung gegen eine Person gerichtet gewesen wäre, die nicht ganz unverdient gestraft wäre, denn Rohr wäre als ein Mensch anzusehen, der sich durch Wucher bereichert und der es vestanden habe, die Freiheit, die er vor Erlaß des Wuchergesetzes hatte, mit aller Konsequenz zu mißbrauchen. Die von ihm (dem Staatsanwalt) vorgeführteu Mildernngsgründe änderten natürlich nur das Maß der Strafbarkeit der Angeklagten; die schwere Gesetzesverletzung, welche sie begangen, müsse geahndet werden, denn sonst hieße es geradezu die Juden für vogelfrei erklären. Bezüglich des angeblich geworfenen Steines meinte der Staatsanwalt, daß Rohr sicherlich nicht den Muth hatte, noch unter die fiobende Menge zu werfen. Nachdem der Staatsanwalt seine Rede mit diesen generellen Ausführungen eingeleitet hatte, ging er zur Beleuchtung der der Anklage zu Grunde liegenden Gesetzesbestimmungen über. Die Angeklagten theilte er in zwei Kategorien: 1) in diejenige, welche an der I Zusammenrottung theilgenommen und Gewaltthätigkeiten gegen Personen verübt, resp. Sachen zerstört hatte, 2) in diejenige, welche geplündert habe. Zu der ersten Kategorie gehören zehn, zu der zweiten zwölf Angeklagte. Bei den meisten hält er die Anklage aufrecht, nur bei einigen stellt er die Entscheidung den Geschworenen anheim. Die Vertheidigung führten die Rechtsanwälte Fritze, Kochanan und und Dr. Liuhoff. Die Geschworenen beriethen zwei Stunden und es lautete das Verdikt bei zwölf Angeklagten ans Schuldig unter Zubilligung mildernder Umstände, bei zwei Angeklagten, die noch nicht 18 Jahre alt sind, gleichfalls auf Schuldig, jedoch wurde ihnen die zilr Erkenntniß der Strafbarkeit erforderliche Einsicht abgesprochen (was Straflosigkeit zur Folge hat), bei beit übrigen zehn Angeklagten, die zu der Kategorie der „Plünderer" gehörten, auf Nichtschuldig. Die für schuldig erklärten Angeklagten wurden zu Gefängnißstrafen von 4 Monaten bis zu 2 Jahren (die meisten zu 1—13/2 Jahr) verurteilt. 15 Monate bezw. 12 Monate Gefängnis; erhielten zwei Frauen, die geplündert hatten; die übrigen Strafen beziehen sich auf Männer, welche theils Sachen zerstörten, Gewaltthätigkeiten begingen oder auch nur an der Zusammenrottung theilnahmen. Frankreich. Paris. Monatsbericht (October) der „All. Jsr. Univ." (Fortsetzung u. Schluß.) Wir haben Anfangs beschlossen, nur junge Männer zu expediren, daun wieder, mehr Familienväter zu begünstigen; ich glaube, daß man sich nicht streng daran halten kann, sondern die Leute nehmen muß, wie sie kommen, daß man sie nach ihrem persönlichen Werthe prüfen muß, und daß wir das Beste thun müssen, da wir nicht Alles thun können. Principiell habe ich für den Familienvater mehr Sympathie, aber es fehlen uns Hilfsmittel; es müssen Alle, die geben können, geben, was sie können. Es ist eine immense Calamität, die man nur durch eine immense Anstrengung pariren kann; es gehören Millionen dazu, um diese Millionen der Sclaverei zu entziehen, vor der sie die Flucht ergreifen. Könnten unsere Neichen ihre Millionen besser verwenden, als hier? Wir werden, indem wir hier unsere Pflicht erfüllen, der Welt die jüdische Barmherzigkeit in Action zeigen; das wird ein sehr lehrreiches Schauspiel sein. Wir dürfen es uns nicht verhehlen! Die Bewegung hat erst begonnen; ich fürchte, daß wir werden überfluthet werden; ich wollte, daß Alle, welche zaudern, nur auf 24 Stunden hierher käinen, dann wäre unsere Sache gewonnen. Ich bitte Sie, mich davon zu befreien, daß ich

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