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Der Israelit · 1881-11-23 · Heft 47 (23.11.1881) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 47 (23.11.1881)
Date
1881-11-23
Page
– (sequence 11)
Language
German
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1171 als einer wissenschaftlichen Untersuchung . gehalten. Erft in neuester Zeit hat sich Herr Dr. Ritter z. Z. Rabbiner in Prenzlau, der höchst dankbaren Aufgabe unterzogen, diese Lücke tu der Philoliteratur anszufnllen^). Sein Werk behandelt dieses Thema in erschöpfender Weise und ist ein Muster fleißiger und objectiver Forschung. Seine Kenntnis; der Talmud- 'iteratur und der Decisoren des Talmuds einerseits und der Philoliteratur andererseits ist eine solch riese und eingehende, die ihn zu einer solchen Arbeit ganz besonders befähigt macht. Ter Vers, vergleicht schritt für Schritt die Gesetzeserlänterungen Philo's mit den betreffenden Bestimmungen der Halacha und ist hälftig in der Lage ganz auffallende Uebereinffimmuugen zwischen Beiden zu conftatiren. Aber selbst dort, wo die Geseizeserläuternugen Philo's mit der Halacha nicht übereinstimmen, weiß der Verf. diese Abweichungen höchst eilifach und sachgemäß zu erklären, oder den Grund des Jrrthnms anzugeben und seine Entstehungsursache, in den völlig verschiedenen Lebensverhältnissen der «lexandrinischen Juden uachzuweisen. Auch ist ihm in diesem Werke Gelegenheit geboten, durch Ezcursioneu auf verwaudterl Gebieten sein reiches Wissen zu zeigen. Folgende Bemerkungen, die die Lektüre dieses Werkes in uns augeregt hat, niögen für das Interesse zeugen, mit dem wir es gelesen. 2. 49 Anm. bringt der Berf. die Behauptung Frankels, daß die LXX in_ den Worten Kal 6 xvQiog avrov rrgog ano DavZncu mit der Halacha libereinstimmt, welche (2 Mos. 21, 29) ,nn»D rop z'cv ’T3 erklärt. Berf. macht aber dagegen geltend, daMann die I^XX das or< im betreffenden Satze nicht mit tc()’ übersetzt hätten. Wir können in diesem Ginwurf keine Widerlegung Frankels sehen. Die LXX übersetzen hier wörtlich dn und geben ihm die Bedeutung, die es auch im Hebräischen haben muß nach der Halacha. Auch wenn o«< an dieser Stelle facultative Bedeutung hat, läßt sich der Sinn der Stelle ganz gut erklären, wie schon Ramban sagt, daß wenn der Eigenthümer des Ochsen keine Versöhnung für seine Fahrlässigkeit erlangen will, er auch nicht zur Erlegung des Sühnegeldes gezwungen werden kann. Die Entgegnung des Verf.: ..Es würde sich also das Mißverhältniß Herausstellen, daß, wenn ein stößiger Ochs einen Knecht stößt, der Besitzer außer dem Verluste seines Ochsen auch noch 90 Schekel zu zahlen hat, er wenn sein Thier einen Freien tödtet, außer dem Verluste seines Thieres keinerlei richterliche Strafen erdulden muß" richtet sich ebenso gegen |bte oben zitirte Ansicht des Ram- 2") Philo und die Halacha. Eine vergleichende Ttudie unter steter Berücksichtigung des Iosephus. Bon Tr. Bernhard Ritter. Leipzig. I <>. Hinrich sche Buchhandlung. 1879.! bau ulld kann überhaupt gar nicht ernst genommen! werden. Der Verf. als Talmudist muß ganz gut : wissen, daß esnoch genug Fälle gibt, wo das ge- 1 ringere Verbrechen scheinbar strenger bestraft wird,; als das schwerere, für lvelches es keine msr gibt.! Ich bemerke übrigens, daß der Vers. Anhang, Note 2 auf Ranlbau hinweist, was aber derselbe dort sagt, ist rein räthselhaft. Ich zitire die Stelle mit einigen Kürzungen. „„Allein es scheint mir dafür, daß' mau in der alten Zeit nor i^j/a cai buchstäblich “gefaßt habe. Folgendes zu sprechen. Onkelos faßt es buchstäblich, ebenso die Ik.XX, ebenso Philo, ebenso Iosephus. Was nun die Worte a-voo ■w nrvo ~p betrifft, so ist zll bemerken, daß es in der jernsalemischen Mischna heißt „o'-ya.-," ebenso in der Mischnaansgabe ^Neapel 1492 und in der Talmudausgäbe Sonciuo. Die Quelle für diesen San scheint mir folgende Stelle des jernsalemischen Talmud zu sein, wodurch sogleich der rechte Sinn jener Stelle zit erschließen ist. Sunhedriu 19a lesen wir: vpv' -wn;a i:nv po;n diüjun 1"iDN NL'VOl ,D'ÖD^3 O'DD1? /’1? "ION nor vb'j2 d:i io« 2'Z'O nrN ."10 rupa nnvn m? oi n’o^n “p o^yan nrvoa nnv ipya ori stpO' -wn avo;rn ■v»n nrro. „Ein Hegemon Auaktos fragte . den R. Iochannn b. Sakai: Der Ochs wird gesteinigt mld auch der Egenthümer getödtet?" Da antwortete er ihm: „Der Genosse eines Räubers ist wie der Räuber." Und als er weggegangen war, sagten seine Schüler zu ihm: „Lehrer, diesen hast Du mit einem Strohhalm abgefertigt, was willst Du uns antwortend" Da antwortete er ihnen: „Es heißt: „der Ochs wird gesteinigt und auch der Besitzer wird getödtet, wie der Tod des Besitzers, so der Tod des Ochsen." Diese Stelle dürfte die Quelle für das Eitat in der Mischna sein, und es scheint wirklich, daß R. Jochanan ben Sakai der Ansicht war, daß der Besitzer getödtet wurde."" Zunächst sucht schön Ramban nachzuweisen, daß Onkelos das Wort nicht buchstäblich aufgefaßt habe, vgl. auch Misrachi z. St.; auch die LXX fassen es nicht buchstäblich, wie oben gezeigt wurde, daß des Verf. Behauptung nicht stichhaltig ist. Das alles wäre noch hinzunehmen; wie aber Verf. aus der angeführten Stelle des Ieruschalmi beweisen will, daß R. Jochanan ben Sakai geglaubt habe, daß der Eigenthümer getödtet wurde, ist rein unverständlich. Das gerade Gegentheil ist wahr. Aus der angeführten Stelle geht bis zur Evidenz hervor, daß der Eigenthümer nach der Meinung des R. Jochanan b. Sakai nicht getödtet wurde. Er hat wohl dem Hegemon eine solche Antwort gegeben, die Schüler, denen ein solches Urtheil ganz unmöglich schien und die deßhalb die Antwort gar nicht ernst nahmen, fragten ihn um feine eigentliche Meinung, und er sagt ihnen,

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