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Der Israelit · 1881-11-09 · Heft 45 (9.11.1881) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 45 (9.11.1881)
Date
1881-11-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1111 Zahl 8.9 wohl in 1080 nicht aber in 360 aufginge; sie geht es in beiden ohne Rest. Es bleibt also als Differenz zwischen denselben nur das Product zweier Zahlen; wäre nun dies bestimmend für die Wahl der Zahl, in welcher die Stunde getheilt werden soll, gewesen, so würden sie, wie gesagt, die Zahl 1440 dazu gewählt haben. Ein Midrasch, welcher die Einteilung der Stunde in 1080 auf die Jisschariden zurückführt und der dem Vers, nicht bekannt ist, war es auch dem Vers, des y’p-n wv, R. Israel Lippschitz, nicht, denn derselbe citirt als Merkzeichen für diese Zahl (ra^) im Namen des den Vers (Jes. 27, 4) ds nj/t?2N 's 's nyw; was der Vers, jedoch in der Erklärung der von Iben Esra gebrauchten Bezeichnung dieser Zahl mit pn-ujm vermuthet, ist von dem Commentator desselben als gewiß angenommen. Cap. II. § 3, in welchem Maimonides die Zeit, in welcher sich der Lichtwechsel des Mondes vollzieht, die sog. synodische Umlaufszeit desselben, angibt, schließt er mit den Worten: nonn sin m welches der Vers, mit „das ist der eigentliche (synodoische) Mondmonat" übersetzt. Der eigentliche Mondmonat aber, das heißt die Zeit, in welcher derselbe zu dem Fixsterne, von dem er ausgegangen, zurückgekehrt, ist, wie uns auch der Verfasser in einer Anmerkung belehrt, nicht der synodische, sondern der syderische. Nur der Umstand, daß doch die Erde ebenfalls sich bewegt, und der Mond also, wenn er seine syderische Laufbahn vollendet, noch ein Stück über seinen Umlauf zurücklegen nluß, um wieder in dieselbe Lage gegen Sonne und Erde zu kommen, wie zur Zeit des vorigen Neumondes, macht, daß sein Lichtwechsel erst 2 T. 5 St. später sichtbar wird, als seine wirkliche Umlausszeit vollendet war. Der wahre Mondmonat sollte also die siderische Umlaufszeit sein — denn auch diese Differenz ließe sich mit dem Sonnenjahr in Einklang bringen —, daß wir jedoch der synodischen folgen, haben die Karaiten ans dem Worte (1. B. M. 1,14), von St. --w welches sich auf die Conjunction der beiden Lichter bezieht, hergeleitet; Rambam dagegen findet in der Etymologie des Wortes »nn Monat, eig. „neu", den Hinweis auf die synodische Berechnung, da in „neu" nur der Tag, in welchem der Mond sich uns neu zeigt, d. i. der Tag nach der Conjunction, gemeint sein kann, und will diesen Gedanken in den Worten Ausdruck geben: nj35 &tn w, d. h. „dies ist die Zeit, in der der Lichtwechsel des Mondes sich vollzieht"; so erklärt es auch Jb. Esra zu Ex. 14,1, so meint es auch der gelehrte Vers.; doch tritt in seiner Uebersetzung, der beabsichtigte Sinn, der den Worten zu Grunde liegt, nicht deutlich genug hervor. Zum Schluffe nur noch eine Bemerkung. Der gelehrte Verfasser citirt im Vorworte folgenden Ausspruch unserer Weisen (Sabbat 75 a): R. Simeon b. Pasi Namens R. Josua b. Levi theilt folgenden Ausspruch des Bar Kapara mit: „Wer die Sonnenwenden und den Gestirnenlaus zu berechnen versteht, und sie nicht berechnet, von dem gilt das Bibelwort (Jes. 8,12): Das Werk Gottes schauen sie nicht, und das Händewerk sehen sie nicht." R. Samuel, der Nachmanide, sagte ferner Namens R. Jochanan: „Aus welcher Bibelstelle entnehmen wir die Pflicht der Sonnenwenden und die Gestirnenläufe zu berechnen? Ans jener (Deuteron 4,6), in der es heißt: beobachtet und thuet es, denn das ist eure Weisheit und Vernunft in den Augen der Völker." Daran knüpft nun der Vers, die Frage: Warum Maimon. dieses Gebot und die hier citirten Stellen iu seinem Jad Hachasaka nicht recipirt hat, gleich wie es pirj/ j"cd gethan? Wir unsererseits würden die Frage umgekehrt erwartet haben: wieso R. Moses aus Coucy diesen Ausspruch in dem Sinne nehmen konnte, darin eine nsc'y mso zu sehen? Die Pflicht der Neumondsheiligung und der Jahresberechnung — das ist die Berechnung, binnen welcher Zeit die Neumonde wieder auf die vorigen Tage des Jahres zurückkommen — ist in der hl. Schrift an 2 Stellen (II. M. 12, 1 und V. M. 15, 1) ausgesprochen und auch von Maimonides und allen anderen Gesetzeslehren recipirt; aber die hier ausgesprochene verdienstliche Beschäftigung astronomische Berechnungen anzustellen, sei es um die wechselnden Jahreszeiten zu ermitteln und den Einfluß der Himmelsgestirue aus die'Erde keunen zu lernen — wie Meharscha «"n diese Stelle ausgesaßt —, sei es nun darum geboten, weil dadurch, daß man die Gesetze derselben kennt, man dem abergläubischen Wahn heidnischer Völker, die in den Gestirnen eigenmächtige Gottheiten sehen, leicht entgegentreten kann, — wie n"n '*n z. St. bemerkt; vgl. Jes. 47, 12, 13; Jerem. 10, 2; Sabb. 156; Pesach. 113; Sanhed. 65 u. A. — Diese Beschäftigung kann wohl sehr verdienstlich und empfehlenswerth, das Unterlassen derselben sündhaft sein, — unter dem Begriff des oben genannten schriftlichen Gebotes fällt sie jedoch nicht. Auch R. Ascher und R. Jizchak Alfaßi wollen diese Auffassung, daß es sich hier um ein religiöses Gebot y"n handle, nicht aufkommen lassen, und sie citiren daher nur den Theil des Ausspruches, in dem das Wort nisn nicht vorkömmt. Der Ausdruck mso drückt übrigens im Talmud oft nur ein verdienstliches Empfehlen, wenn auch keine religiöse Pflicht aus.— So schließen wir diese wenigen Bemerkungen indem wir glauben, durch dieselben dem Leser zur Genüge gezeigt zu haben, von welchem Geiste die

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