Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 44 (2.11.1881)
- Date
- 1881-11-02
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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1093 F r a n k re i ch. Paris. (Monatsbericht sAugust und Septembers der „All. Jsr. Univ.) (Affaire Fornaraki.) Der Bericht vom Monat Mai c. hat die erüsten Ereignisse mitaetheilt, welche sich in Alexandrien seit dem Verschwinden des griechischen Knaben Evangeli Fornaraki am 18. März c. zuaetragen haben; man erinnert sich, daß die griechische Bevölkerung von Alexandrien in Folge eines alten und absurden Vornrtheils die jüdische Bevölkerung und namentlich die Familie Baruch, bei welcher der Knabe einige Male gewesen war, ohne jeden Grund beschuldigt hat, denselben getödtet zu haben, um sein Blut zu Ostern zu gebrauchen. Schon im vergangenen Jahre hatte sich zur selben Zeit eine ähnliche Beschuldigung daselbst verbreitet; ftc wiederholt sich im Orient periodisch, und es hängt von den bürgerlichen und kirchlichen Behörden, insbesondere vom griechischen Klerus ab, solchen Erscheinungen durch ihren Einfluß ans die Gemüther zuvorzukommen, oder sie in ihr Nichts zurückzuweisen. Zn diesem Zwecke sind bereits sowohl durch die Regierungen als durch den Klerus ausgezeichnete Anstrengungen gemacht worden, und wir selbst haben im letzten Monatsbericht ein Schreiben des Patriarchen Joachim III. veröffentlicht, welches die beste Wirkung hervorzubringen geeignet war. Leider aber ist das Vorurtheil alt und eingefleischt; die griechische Bevölkerung von Alexandrien hat dasselbe benutzt, um an den Juden Gewaltthätigkeiteu zu üben; es gab daselbst Unruhen, die trotz der Intervention der Regierung nicht gänzlich aufhörten. Die ägyptische Regierung mußte die Familie Baruch, hauptsächlich um sie gegen alle Exeesse zu schützen, verhaften lassen und setzte in Uebereinstimmung mit den Vertretern der bedeutendsten europäischen Consulate und auch des griechischen, unter Vorsitz des General-Procnrators bei den gemischten Gerichten, H. Bacher, eine aus Delegirten der Eonsulate bestehende internationale Commission ein, mit dem Aufträge, eine Enquete über die Thatsachen zu veranstalten. Dieser Commission lag zu ihrer Orientirung ein Bericht von einer Anzahl von Aerzten vor, welche den Leichnam bei seiner Auffindung geprüft und am andern Tage eine wissenschaftliche Untersuchung an demselben vorgenommen hatten; diese Männer der Wissenschaft, welche bei der ersten Besichtigung 14 an der Zahl und bei der zweiten 23 betrugen und allen Nationalitäten angehörten, hatten (mit einer seltenen Einstimmigkeit erklärt, daß der Knabe lebend in's Wasser gekommen sei und seinen Tod durch Ertrinken gefunden habe; der Leichnam trug absolut keine Spur von Gewaltthätigkeilen, nicht die geringste Verwundung an sich, welche die Existenz eines Verbrechens annehmen lassen konnte, und ebensowenig haben die sachverständigen Chemiker irgend eine Spur von Vergiftung constatiren können, vielmehr wies Alles daraus hin, daß man es hier mit einem unglücklichen Zufall zu thun habe. Das Kind war ohne Zweifel an's User des Meeres gegangen und entweder hinein gefallen oder hineilt gesprungen. Einer der stärksten Beweise zu Gunsten dieser Annahme war der Umstand, daß sich in der Lunge des Knaben Sandkörner vorsanden, was sich nur dadurch erklären ließ, daß derselbe in dem Augenblicke, als er in's Meer gefallen war, noch vollständig lebte. Die internationale Coulmission beschränkte sich nicht aut diese schriftlichen Zeugnisse; sie lud die bedeutendsten Aerzte vor sich, welche den Knaben untersucht hatten, sie veritahnt 152 Zeugen, veranstaltete zahlreiche Consrontationen, faßte über die von ihr aufgenomntenen Aussagen 196 Protokolle ab, mit einem Worte, sie umgab sich mit allen für eine ernste Enqutee nöthigen Garantien, um in diese Angelegellheit Licht zu bringen. Sie hat ihren Bericht heransgegeben, und die Alliance israelite universelle hat sich verpflichtet erachtet, denselben vollständig durch den Druck zu veröffentlichen. Die Commission schloß dainit, daß es ihr schiene, daß der Knabe Fornaraki das Opfer eines unglücklichen Zufalls geworden und daß, wenn selbst ein Verbrechen an ihm begangen worden wäre, nicht der geringste Grund vorhanden wäre, die Familie Baruch desselben zu beschuldigen. Nur die beiden griechischen Mitglieder der Commission allein glaubten sich diesen Schlußfolgerungen nicht vollständig anschließen zu können, und ohne entschieden zu behaupten, daß ein Verbrechen stattgesuuden habe und daß das Verbrechen der Familie Baruch zuzuschreiben wäre, hat diese Minorität unbestimmte Vorbehalte ausgesprochen, welche weder die Meinung der Majorität der Commission, noch überhaupt die von derselben gesammelten Beweise und Zeugnisse abschwächen können. 'Rach dem Bericht der Commission ist die Sache klar wie der Tag; das Vorurtheil beruht absolut auf Nichts, es hat nicht den geringsten Grund, die Unschuld der Familie Baruch ist evident. Die ägyptische Negierung bat bereits diejenigen israelitilchen Untersuchungsgefangenen, welche lediglich öou ihrer Jurisdiction abhängen, in Freiheit gesetzt, aber das Schicksal der Familie Baruch, welche griechischer 'Nationalität ist, hängt von den griechischen Behörden ab; man erwartete, daß das Justizministerium von Griechenland nach Erlaß des Berichts der Enquete- 1 Commission diesen Unglücklichen Genugthuung Leben, öffentlich das dumme Vorurtheil, dessen Opfer sie