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Der Israelit · 1881-10-26 · Heft 43 (26.10.1881) · page 15

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 43 (26.10.1881)
Date
1881-10-26
Page
– (sequence 15)
Language
German
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1083 Dascht'ow, der in dem Rufe eines sehr humanen Mannes stehl. Dieser empfing die Deputation freundlich und versprach, dem Kaiser über die 'Angelegenheit Vortrag halten und den Deputirten so schnell als möglich die kaiserliche Antwort zukommen lassen zu wollen. Der Zar, der entschieden die Bedrückungen mißbilligt, welche die Juden immer noch von den Behörden zu erleiden haben, sagte auf die Mittheilnng seines Hausministers: ,,Was hat man nur gegen die armen Leute!" und versprach, die sofortige Aushebung der Maßregeln veranlassen zu wollen. Der Führer der Deputation begab 'ich daraus zu Herrn Jgnatiew, der ihn diesmal empfing. Als ihm der Teputirte Mitthcilung von dem Erfolge -es Besuches bei Woronjow-Doschkow machte, antwortete ihm der Minister des Innern: „Gut, so werden Sie zwei Monate Zeit haben." Ueberrascht von dieser Mvdisicirung des kaiserlichen Wortes begab sich die Deputation nochmals zu Woronjow-Taschkow, der ihnen aber wiederum die Versicherung gab, daß die Juden in Arol nichts mehr von den Behörden zu befürchten hätten. Die Deputation ist daraus in ihre Heimath zurückgekehrt. Man darf gespannt sein, ob Jgnatiew es wagen wird, nach zwei Monaten von Neuem gegen die Juden einzuschreiten. Was hat man aber von der zur Berathung der Judenfrage zusammenberusenen Kommission zu erwarten, wenn der Minister des Innern so unverhohlen gegen die Juden Partei nimmt? Odessa, 1. Ort. Der Wiener „Presse" wird gemeldet: Die Wirkungen des Erlasses des Ministeriums des Innern, in welchem die Gouverneure aufgefordert werden, ihr Gutachten über die Juden abzugeben, treten schon zu Tage. Die Odessaer Landschastsversammlung hat bereits geantwortet, indem sie gegen die Opposition von nur einer Stininie den Beschluß faßte, bei der Regierung darum nach- '.usuchen, daß den Juden unbedingt verboten werden soll: 1) Mit Spirituosen auf dem Lande Handel zu treiben; 2) Kronländereien zu pachten und Land zu kaufen! 3) soll verboten werden, daß mehr jüdische Zöglinge in die Gymnasien ausgenommen werden, als dem Percentverhältnisse der jüdischen zur christlichen Bevölkerung entspricht; 4) soll den Juden verwehrt sein, gewählte Aemter, speciell Friedensrichterstellen, zu bekleiden; 5) das Verbot christliche Dienstboten zu halten, soll erneuert werden; 6) den Juden soll verboten sein, wenn sie keine bestimmte Beschäftigung haben, auf dem Lande zu leben; 7) sie sollen nicht Schuldscheine kaufen dürfen, falls sie nicht Gildenscheine besitzen; .8) Advocaten mosaischer Eonfession sollen vor dem Friedensrichter nicht plaidiren. — Das getreue Echo des Jgnatiew'- schen Rundschreibens! Feuilleton. Ueber die Lage des Härtens Lden.') VI Haben wir im vorigen Artikel mehr die feststehenden und nur schwer anzuzweifelnden Resultate der Forschung zum Gegenstand unsrer Untersuchung gemacht, so ist es unsre Aufgabe in diesem Artikel, die mehr schwankenden und verschiedenartigen Auslegungen der gelehrten Forscher und Commentatoren in's Auge zu fassen. Wir können selbstverständlich nicht auf jede einzelne Ansicht genauer eingehen, denn zu diesem Zwecke müßte ein eigenes Buch geschrieben werden. Wir wollen nur die Hauptvertreter der einzelnen Richtungen anführen, um ein Bild vom gegenwärtigen Standpunkt dieser Frage zu geben. Bei einer Frage, wie die vorliegende, welche noch nicht endgiltig gelöst ist, wird man es nicht für oberflächlich halten, die abweichenden Ansichten kennen zu lernen, da es doch nicht in unsrer Absicht liegt, ein endgiltiges Urtheil abzugeben. Da der Gang unsrer Untersuchung ein rückschreitender war, so wollen wir im weiteren Verlaufe derselben die Reihenfolge beibehalten und auch bei den beiden anderen Flüssen den von der heil. Schrift an zweiter Stelle erwähnten Gichon zuerst behandeln, umsomehr da auf diese Weise die Uebersichtlichkcit gefördert wird. VII. Beginnen wir nun mit Iben Esra, dem wir im Laufe unsrer Untersuchung schon einige Male begegnet sind. Derselbe behauptet in seinem Eommentar, der Strom Gichon sei identisch mit dem gleichnamigen Flüßchen, welches im Südwesteu von Jerusalem fließt und einige Male in den heil. Schriften erwähnt wird. Vergl 1. Kön. 1, 33; 2. Ehron. 32, 30. 33, 14. Dies ist nun gewiß unrichtig: denn dieses Flüßchen — sonst auch rte' genannt — welches eigentlich mehr Wasserleitung war, in Verbindung mit Euphrat und Tigris zu bringen, das ist eine allzukühne Combination. Für diese Ansicht spricht auch gar nichts, als der gleichlautende Namen. Erwägen wir, daß der Name „Gichon" vom Stammwort nu Hervorbrechen, hervorguellen abgeleitet ist**), wie schon unsre Weisen, in der oben angeführten Stelle in Berachoth, bemerken, daß es also der naturgemäße Namen für jede hervorsprudelnde Quelle ist, so verliert der Gleichklang beider Namen jede Beweiskraft. Es wäre auch gar nicht zu erklären, wie das bei Jerusalem fließende Bächlein dazu kommen sollte, das Land Kusch-Aethiopien zu umfließen, wie dies an *) Fortsevung statt Lchlntz. **) mit der Oiomittßlenbuntj uon *«j — ioie p-.n? und Aehnliche.

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