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Der Israelit · 1881-10-26 · Heft 43 (26.10.1881) · page 7

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 43 (26.10.1881)
Date
1881-10-26
Page
– (sequence 7)
Language
German
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107» Juden sich günstiger gestalten. Zur Beschwerde der Deputation, daß man der jüdischen Jugend die Wege zur Bildung verschließt, bemerkte Jgnatiew, das Nichtlernen der jüdischen Jugenv sei für den Staat nur von Vortheil, da die lernende Jugend das Kontingent der Socialisten nur vermehre! Großfürst Wladimir antwortete der Deputation: „Mein Bruder ist Kaiser von Rußland und kann sich selbst nicht schützen, wie soll er Euch ausreichenden Schutz gewähren?!" So steht momentan die Judenfrage!n Rußland. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich dieses Resultat des Petersburger Judenkongresses unter den hiesigen Juden, welche in ungemein gedrückter Stimmung sich befinden, und als sie am jüdischen Neujahrstage von der Kanzel herab vernahmen, daß die Zukunft nichts Gutes im Schoße berge, da war das Neujahrsfest ein Fest der Trauer und Besorgniß um die Zukunft. Mit zitternder Stimme hat der hiesige Oberrabbiner der versammelten Gemeinde die gegenwärtige Lage der Juden in Rußland geschildert (er war auch zur Konferenz nach Petersburg berufen), indem er sagte: „Wozu lassen wir unsere Kinder lernen, man wird sie uns doch in der einen oder andern Weise entreißen. Ziehen wir uns zurück vom öffentlichen Leben, um keinen Anlaß zu irgend welcher Ausschreitung gegen uns zut geben. Schaffen wir uns keine unbeweglichen Güter an, um jeden Moment mobil zu sein." Fürwahr Pharaonische Gesetze und Pharaonische Zeiten sind es, unter denen die Juden in Rußland ihr Dasein fristen. Berichte aus dem Süden des Reiches und besonders aus Litthauen, woselbst das Gros der Juden am Hungertuche nagt, empören das Gefühl eines jeden Menschenfreundes. P a l ä st i n a. Jerusalem. Wie man türkischen Blättern aus Jerusalem meldet, hat der Sultan den Befehl ertheilt, die noch erhaltenen Ueberreste des salomonischen Tempels zu restauriren, den Platz vor demselben von dem Schutt und Unkraut zu reinigen und ihm so ein düsteres Aussehen zu nehmen. Auf diesem Platze steht bekanntlich auch die Omer-Moschee, die über ein jährliches Einkommen von 150,000 st. verfügt. Diese Sumnie, die bisher größtentheils nach Constantinopel floß, wird nun auf die Restaurations- Arbeiten verwendet werden. Diese Arbeiten hatte eigentlich schon der verstorbene Abdul Aziz gelegentlich des Besuches des Kaisers Franz Joseph in der heiligen Stadt angeordnet; auch wurde mit dem Werke damals begonnen, doch ruhte es bald darauf wieder. Als der Kronprinz Rudolph Heuer die Tempelstätte besuchte, empfand der Gouverneur von Jerusalem, Reuf Pascha, die traurigen Zustände der Stätte sehr unangenehm. Er berichtete darüber nach Constantinopel und es verordnete daher der Sultan, daß diese Restaurirungs-Arbeiten unverzüglich wieder ausgenommen werden sollen. Zwei Delegirte der Pforte, Serid und Naif Efendi werden die Arbeiten überwachen. Feuilleton. Geschichte der Juden in Trier. VIII. Wann es den Juden nach der gänzlichen Vertreibung im Jahre 1592 gestattet wurde, sich im Erzstift wieder niederzulassen, ist aus dem vorhandenen urkundlichen Material nicht zu ermitteln. Trotz der in genanntem Jahre über die noch zurückgebliebenen Juden verhängte Acht, und trotz der im Jahre 1597 wiederholten Einschärfung des Verbotes, Juden aufzuuehmen, mit welcher die im vorigen Kapitel angeführte Urkunde eingeleitet wird, müssen um 1593 und 1594 Juden in Trier gewohnt haben. Das Statutenbuch der Stadt Trier aus dem 16. Jahrhundert, welches in beiden Jahren verfaßt wurde, bestimmt nämlich in Betreff der Kleidung derJuden: „Wir ordnen und wollen, daß alle Juden, die in der Stadt Trier sind, oder einkommen, durch Kleider oder sonsten, daß dieselbige damit sie erkandt, zum Unterschied der Christen gelbe Ring eines Königsthalers breit vorn auf den Mänteln oder Kleidern offen und unverdeckt tragen sollen bei Strafe von 3 Gulden." Diese Momente sprechen für die Annahme, daß sämmtliche um diese Zeit ergangenen und wiederholt eingeschärften Ausweisungsbefehle nur eine augenblickliche Entfernung der Juden zur Folge hatten, und daß man nicht nur von Seiten der Bürger, sondern auch höheren Orts ein Auge zudrückte, wenn die Juden, wie es in der Urkunde vom Jahre 1597 heißt, sich wieder einzuschleichen unterstanden. Von Rechtswegen war ihnen der Aufenthalt zwar untersagt, in Wirklichkeit aber duldete man sie. — Nichtsdestoweniger nluß während dieser Jahre den Juden der Aufenthalt im Erzstift auch gesetzlich wieder gestattet worden sein, wenn uns auch keine Urkunde hierüber vorhanden ist. Dies geht aus einer Nachschrift vom Jahre 1602 hervor. Erzbischof Lothar von Metternich (regierte von 1599—1623) befiehlt nämlich am 30. April 1602 auf Antrag „sämmtlicher unter unserer landesfürstlichen Oberhoheit gesessenen Juden", den in Trier wohnhaften Juden Feinelmann durch Rabbi Joseph

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