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Der Israelit · 1881-10-05 · Heft 40-41 (5.10.1881) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 40-41 (5.10.1881)
Date
1881-10-05
Page
– (sequence 5)
Language
German
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der Juden in Oesterreich, namentlich in Bezug auf die Organisation der Gemeinden liege. Zum Zwecke dieser Forschungen werden 10,000 &ulben aus Landesmitteln bestimmt. (Presse.) Wien. Vor dem Bezirksgerichte Leopoldstadt hatte sich heute ein Herr S. Boronow wegen der Übertretung der Falschmeldung zu verantworten, weil er sich bei der Polizei als ledig gemeldet hatte, während aus früheren Eintragungen hervorging, daß er verheirathet sei. Seine Verantwortung ging nun dahin, daß er mit seiner Gattin Schifrah, die er in Rußland geehelicht habe, übereingekommen sei, die eingegangene Ehe zu trennen, und daß er sich, weil in Rußland eine jüdische Ehe durch Uebergabe des Scheidebriefes an die Gattin vor dem Rabbiner aufgelöst sei, an den Rabbinats-Vorsitzenden der „Schiffsschule" in Wien wegen Trennung der Ehe gewendet habe. Dieser habe sodann eine feierliche Sitzung des Rabbinats-Collegiums zusaml menberufen, vor diesem seien er und seine Gattin erschienen, dort habe er unter feierlichem Ceremoniell den Scheidebrief übergeben und seine Ehe sei für getrennt erklärt worden; er habe 100 ft. bezahlt und einen Schein erhalten, der seine Ehe für getrennt erklärte, weßhalb er sich von da an für nicht verheirathet, somit für ledig gehalten und sich auch als ledig gemeldet habe. Zur Unterstützung der Aussage des Angeklagten producirt dessen Bertheidiger, Dr. Weis Hut, eine Urkunde, die hebräisch ausgestellt, vom Richter in deutscher Uebersetzung vorgelesen wird und deren Inhalt dahin geht: „Vor uns Unterzeichnetem Rabbiner - Collegium übergab der Ehegatte Salomon, Sohn des Elia, einen förmlichen Scheidebrief seiner Gattin Schifrah, Tochter des Moses, an dem unten angesetzten Tage nnd Jahre nach den Satzungen Moses und Israels, und hiemit ist der genannte Ehegatte aller Prohibitionen gegen Bigamie enthoben und ist ihm gestattet, eine zweite Gattin nach seinem Wunsche und Willen heimzuführen. Urkund dessen haben wir die gegenwärtige Schrift am Mittwoch, dem 28. Tage des Monates Thamus, im Jahre der Welt 5640 hierorts unterzeichnet." Folgen die Unterschriften. Der Bertheidiger plaidirte auf Freisprechung, weil, wenn auch thatsächlich der vorgelesene Scheidebrief gar keine Geltung nach den gegenwärtigen Gesetzen habe, ein strafrechtlich zurechenbares Verschulden des Angeklagten noch nicht vorliege, da er im besten Glauben handelte und sich in * einem entschuldbaMJrrthmne befand; das Strafgesetz verlange allerdings von Jedermann die Kenntj niß seiner Bestimmungen, nicht aber auch die alleranderen Gesetze. Der Richter verurtheilte jedoch den Augeklagten zu einer Geldstrafe von 5 fl., weil derselbe nach dem Gesetze als verheirathet anzusehen sei und er seinen Stand, selbst wenn er die Ehe für getrennt hielt, nicht mit „ledig," sondern mit „getrennt" hätte bezeichnen müssen. Oswieciru, 25. v. M.r Während des Gottesdienstes aus Anlaß des heutigen Neujahrsfestes ereignete sich in der hiesigen Synagoge ein trauriger Unfall. Eine Gardine gerietst in Brand, welcher bald gelöscht wurde. Während des hiebei entstandenen Tumultes brachen die Treppen, welche zu der für Frauen bestimmten Galerie führen, zusammen; Frauen und Kinder drängten nach den Ausgängen, es entstand eine unbeschreibliche Verwirrung in dem gedrängt vollen Gotteshause. Erst nach geraumer Zeit gelang die Rettung der Frauen mittelst Leitern, die man an den Fenstern anbrachte. Es kamen viele schwere Verletzungen vor; getödtet scheint Niemand zu sein. Rußland. Von einem Freunde ihres Blattes erhält die „Voss. Ztg." den Wortlaut des schon erwähnten, auf die Judenfrage bezüglichen Circulars des Ministers des Innern, Grafen Jgnatieff, an die Gouverneure in wortgetreuer Uebersetzung. Dasselbe lautet: Schon lange hat die Regierung der ansehnlichen, in Rußland lebenden jüdischen Bevölkerung, wie den Beziehungen derselben zu den anderen Nationalitäten des Reiches besondere Aufmerksamkeit zugewandt. — Indem sie die Folgen der ökonomischen Thätigkeit der Juden, deren nationale Abgeschlossenheit und religiösen Fanatismus als der christlichen Bevölkerung schädlich erkannte, bemühte sich die Negierung in den letztverflosseneu 20 Jaheen durch eine Reihe von Maßregeln die Assimilirnng der Juden mit der übrigen Bevölkerung herbeizuführen und stellte die Juden in rechtlicher Beziehung fast der ^tammbevölkerung gleich. — Indessen zeigte die im Frühjahre c. im Süden ausgebrochene antijüdische Bewegung, die sich auch auf mehrere Ortschaften Centräl-Rußlands erstreckte, unwiderleglich, daß trotz aller Bemühungen der Negierung die abnormen Verhältnisse des jüdischen Stammes zu der übrigen Bevölkerung nach wie vor fortdauern. Das durch die Gerichtsverhandlungen anläßlich der jüngsten Unruhen Ermittelte, die Aussagen der Betheiligten, die Berichte administrativer Behörden, Bittschriften und Eingaben Privater bezeugen, daß die Hauptursache dieser dem russischen Volke unbekannten Umtriebe in Umständen rein ökonomischen Charakters zu suchen sind. Die Juden haben in den letztverftosseuen 20 Jahren nach und nach nicht nur Handel und Gewerbe in ihre Hände gerissen, sondern auch durch Kauf und Pacht einen bedeutenden Grundbesitz an sich gebracht, wobei sie mit geringen Ausnahmen, Dank ihrer Compactheit und Solidarität, nicht auf Vermehrung der Produktionsfähigkeit des

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