Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1881)
- Date
- 1881-09-07
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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908 damals noch nicht der Fall. Bei den vielen Vertreibungen der Juden und der darauf erfolgten Confiscation ihrer Güter stand sich das fiscalische Interesse so besser, da die dur<^ Austreibung der Juden wegfallenden Judenschutzgelder auf dieseWeise einigermaßen ersetzt wurden. Eine solche Austreibung stand schon wieder bevor, nachdem sich mit Beginn des 14. Jahrhunderts die Juden kaum wieder wenige Jahrzehnte angesiedelt hatten. Um die Mitte des 14. Jahrhunderts (von 1348—1350) wüthete durch ganz Europa eine furchtbare Pest, der schwarze Tod genannt, welcher Millionen Menschen zum Opfer sielen, und in Deutschland ein Drittel sämmtlicher Einwohner hinraffte. Von Land zu Land, von Stadt zu Stadt wälzte sich die verheerende Krankheit und hielt, als wollte sie der wahnumnachteten Menschheit die Gleichheit aller ihrer Glieder in unumstößlicher Weise darthun, ihre traurige Ernte bei Hoch und Nieder, bei Arm und Reich, bei Juden wie Nichtjuden. Da man vernünftigerweise Niemanden für diese allgemeine Calamität verantwortlich machen konnte, so stürzte sich die christliche Bevölkerung mit einem geradezu wahnsinnigen Haß auf die Inden mit der Anschuldigung, sie hätten alle Brunnen und Flüsse und selbst die Luft vergiftet, um die Christenheit gänzlich von der Erde zu vertilgen. Vergebens erhoben Papst Clemens VI. und Kaiser Karl IV. ihre Stimme zu Gunsten der Juden, vergebens tranken die Juden selber das Wasser, das sie vergiftet haben sollten, „das bar Gut, das sü hattent, das war die Vergift, die die Juden döttete," bemerkt treffend ein Geschichtsschreiber aus jener Zeit.Z Auch jetzt hatten, wie zur Zeit der Kreuzzüge, die Juden in Deutschland am meisten zu leiden. Die Anzahl der Gemeinden, die durch das umherziehende räuberische Gesindel ermordet wurden oder sich selber den Tod gaben, spottet jeder Beschreibung. In Trier waren die Juden znr Zeit des schwarzen Todes erst seit zehn Jahren wiederaufgenommen. Im Jahre 1339 wurde ihnen der Aufenthalt daselbst wieder gestattet und zwar gegen eine jährliche Abgabe von 100 Pfund Heller, von denen die eine Hälfte im Maimonat, die andere Hälfte am Martinstag zu entrichten war.^) Die Verfolgung der Juden im ganzen Moselthal znrZeit des schwarzen Todes war eine so grauenhafte, daß sie von den zeitgenössischen Geschichtsschreibern geradezu „die Judenschlacht" ge¬ 4) Königshoven, Elsässische Chronik. 296. 5) „Tr. Zeitung" a. a. O. Die Angabe daselbst, daß das Gerücht der Vergiftung der Brunnen durch die Juden im Jahre 1337 aufgetaucht sei, ist nach obiger Darstellung um 11 Jahre später zu setzen. nannt wird. Das Memmorbuch zu Deutz zählt folgende Gemeinden auf, welche den mörderischen Streichen der umherstreifendenGeißelbrüder erlegen sind: Coblenz, Lahnstein, Boppard, Wesel, Kaub, Bacharach, Limburg, Montabaur, Diez, Cochem, Zell, Beilstein, Trier, Bcrnkastel, Wittlich, Eternich(?) und Lützelburg. Die Güter der Juden wurden eingezogen und zu Lehen gemacht, wie dies aus Urkunden aus jener Zeit noch ersichtlich ist. Im Jahre 1351 bekennt Johann von Schwarzenberg, daß er vom Trier'schen Erzbischof Balduin ein Burglehen zu Bernkastel mit einem Jndenhause und der Judenschule (Synagoge) daran erhalten habe. Ferner bekennt Reinher, Burggraf zu Bernkastcl und seine Hausfrau Gehe, im Jahre 1355 ein Judenhaus zu Bernkastel auf Lebenszeit zu Lehen erhalten zu haben. Ob die erwähnten Verfolgungen eine vollständige Ausweisung der Juden aus Trier zu Folge hatten, oder sich nur auf eine Plünderung derselben beschränkten, ist nicht genau ersichtlich Es steht jedoch fest, daß sechs Jahre später (13. December 1356) Kaiser Karl IV. dem damaligen Erzbischof von Trier, Boemund II., das Recht Juden aufzunehmen, bestätigte. 4 5 6) Die deutschen Kaiser übertrugen das Recht, den Juden gegen ein jährliches Schirmgeld Aufenthalt und Niederlassung im Reiche zu gestatten, sowie ihnen Schutz und Geleit zu gewähren, den einzelnen Fürsten, wie dies auch mit den übrigen Regalien der Fall war. Wann die erste Uebertragnng dieses Rechts auf die Trier'schen Erzbischöfe stattgefunden, behauptet Marx in seiner „Geschichte des Erzstiftes Trier" (I, S. 506) nicht ermitteln zu können, und vermuthet, daß vielleicht keine förmliche Uebertragung in älterer Zeit vorgekommen und dieses Recht als in den Regalien überhaupt einbegriffen betrachtet wurde. Als Beweis für diese Annahme, daß das Recht, Juden aufzunehmen, in den Regalien überhaupt einbegriffen gewesen und zugleich mit diesen auch ohne ausdrückliche Angabe enthalten gewesen sei, wird folgende Bestimmung in der Rcichspolizeiordnung angeführt: „— daß fürobin niemand Juden anzunehmen oder zu halten gestattet werden soll, dan denjenigen, die von llns sdem Kaiser) und dem heiligen Reich Regalia haben oder insonderheit derhalben privilegirt sind."^) 6) Diese Bestätigung setzt eine vorhergegangene Ausweisung deshalb nicht voraus, weil Boömund II. 1354 zum Grzbischof ernannt wurde und ihm daher die aus die Juden bezüglichen Privilegien wie auch andere Regalien für seine Person erneuert werden mußten. 7) Müller, Reichstagsabschiede II. S. 599.