Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1881)
- Date
- 1881-09-07
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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909 Diese erst aus dem Jahre 15*8 datirende Bestimmung dürfte jedoch eher das Gegentheil beweisen. Jedenfalls entfielt sie nur die Regelung dieses Verhältnisses von dieser Zeit an und weiter und läßt also vermuthen, das; bis zu dieser Zeit die diesbezüglichen Verhältnisse nicht in diesem Sinne geregelt waren. Vielleicht ließe sich sogar eher das Gegentheil beweisen, daß nämlich die auf die Juden bezüglichen Privilegien nicht ohne Weiteres in den gewöhnlichen Regalien niit inbegriffen waren. — Es ist nämlich eine Urkunde aus dem Jahre 1310 vorhanden, in welcher Heinrich VII. den Erzbischof Balduin zu Trier an die Judensteuer zu Boppard und Wesel verweist zur Erhaltung jener 349 Mark, die er ihm wegen dessen Kosten zu Cölu nach vollzogener Krönung zu Aachen schuldete.") Da nun die Stadt Boppard unter der Gerichtsbarkeit des Erzbischofs von Trier stand/) und ebenso wie Wesel zum Trier'- schen Erzbisthum gehörten,10) so hätten ihm in 8) Günther, Coden diplomat. rheno-mosellanus. Bd. lila. Nr. 39. 9i ibid. lila. Nr. 224. 10) Bergt, die Greuzbestimlnungen desselben in: Marx, Gesch. des Erzstists Trier, Bd. I, L. 199. Folge der ihn hierzu ermächtigenden allgemeinen Regalien die Judengelder ja ohnedies zugestanden. Wenn daher schon im Jahre 1066 der Erzbischof von Trier, wie bereits erwähnt, die Juden mit Ausweisung bedrohte, so muß ihm schon damals das Recht über die Juden übertragen gewesen sein, wenn auch eine Urkunde hierüber sich nicht vorfiudet. Erst im Jahre 1536 findet sich eine solche specielle Bestätigung der auf die Niederlassung der Juden bezüglichen Rechte seitens Kaiser Karl IV. an bcii Erzbischof Boemund II. von Trier und seine Nochfolger. Diese vom 13. December 1356 von Metz aus datirte Urkunde besagt, daß Boemund, Erzbischof von Trier, seine Nachkommen und das Stift in ihren Städten Trier und Coblenz und in anderen Vesten und Schlössern nach ihrem Willen Juden mit ihrer Habe aufnehmetl, einsetzen und behalten mögen, von welchem Lande sie kommen. Es wird den Städten Trier und Coblenz und allen anderen Gemeinden und Unterthanen darin geboten, die Juden ungekränkt und unverletzt zu halten, keinerlei Steuer, Abgaben oder Geschenke von den Juden zu fordern oder mit Gewalt ihnen abzunehmen bei einer Strafe von fünfzig Mark Gold.n) (Fortsetzung folgt.) 11) Hontheim II, s£. 196. A 1[ Z £ I O E Für den folgenden Theil ist die Redaktion nicht verantwortlich. WF" Inseraten - Annahme für Frankfurt a. M. bei I. Kauffmann, Buchhandlung; für Hamburg bei A. Goldschrnidt, Buchhandlung, Kohlhöfen 35; für Cölu bei Leo Frank, Steinfeldergasse 7; für München bei N. Bettelheim, Färbergraben 29. pnj und ü^nriN direct von (Lorsica, Calabrien und Bordic-hera bei mir eintreffend, versende möglichst billig in bester Qualität. Schnapper, 2720) Frankfurt a. M., Sandweg 55. Confcction "eo Hotel MicHel UVainz, Betzelsstraße Nr. 4. Dem geehrten reisenden Publikum empfehle ich mein neu und comfortabel eingerichtetes Hotel, verbunden mit Cafe und Restaurant. 2946) F. Michel. pour Dames, Modes de Paris | C. Brühl f Hoflieferant, Webergasse 16, j Wiesbaden,; empfiehlt das Neueste in Pariser Hüten, , Roben, Mänteln u. s. w. Rasche und ele-! gante Anfertigung nach Maas;. (2217 Flüssige Glycerin - Seife z. Waschen am pr. Flasche 50 Pf. pr. Dutzend Mk. 5. 50 Pf., empfiehlt Alfred Simon jun., 2080) Töngesgasse 5, Frankfurt a. M. aj^ie alljährlich empfehle mich mit drei 'VV verschiedenen Sorten Hamburger Myrthcn. Um rechtzeitige Aufträge bittet M. E. Bloch Nachflgr., 2668) Hamburg. "1127D Restauration Hirscliberjser, Häfnergasse 5, empfiehlt seine Restauration den geherten Curgästen und Reisenden. Table d’hote 1 Uhr, ä la carte zu jeder Tageszeit. Billige und prompte Bedienung. (1798