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Der Israelit · 1881-09-07 · Heft 36 (7.9.1881) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 36 (7.9.1881)
Date
1881-09-07
Page
– (sequence 11)
Language
German
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907 wurde der aus der Wirtschaft gewaltsam entfernte Israelit vernommen. Dabei producirte er einen anonymen Brief wahrhaft scandalösen Inhalts, der ihm einige Tage vor der Affaire zugesandt worden war. Er hatte eine Person als Verfasser im Verdacht, welche an jenem Abend in der Restauration anwesend war, verschaffte sich einen nichtanonymen Brief von derselben Person und legte beide Schriftstücke einem vereideten Sachverständigen vor, welcher die Uebereinstimmung der Handschrift' in beiden Briefen constatirte. So weit unser Gewährsmann. Die Untersuchung wird den Fall wohl vollkommen klar stellen. Feuilleton. Geschichte der Juden in Trier, in. Während ein Bruchtheil der jüdischen Gemeinde zu Trier durch Annahme der Taufe sein Leben rettete und schon nach Jahresfrist wieder öffentlich zum Judenthume zurückkehren konnte, wurden die Gemeinden im Trier'schen Lande von den Kreuzzüglern fast vollständig aufgerieben. Namentlich wird dies von den Juden zu Wittlich, Berncastel, Cochem, Carden und anderen Moselorten berichtet. Ihre Güter wurden zu Gunsten des Landesherrn eingezogen und dann zu Lehen gemacht ‘) Selbst die Gemeinde in Trier scheint lange Jahre unter den Schlägen gelitten zu haben, welche ihr das Jahr 1096 brachte, und im Laufe der zwei folgenden Jahrhunderte nicht wieder die bisherige Bedeutung erlangt zu habend) Auch scheinen sie, vielleicht in Folge ihrer wenig bedeutenden Stellung, von den Leiden des 50 Jahre später unternommenen zweiten Kreuzzuges, dem so viele Nachbargemeinden zum zweiten Male zum Opfer fielen, verschont geblieben zu sein. 1) In der „Trier'schen Zeitung" vom Jahre 1858 erschien eme Serie von Artikeln unter der Ueberschrift: „Das Judenthum zu Trier," denen diese Notiz entnommen ist. Die Quelle derselben, sowie diejenige verschiedener anderer daselbst enthaltenen Angaben habe ich nicht ermitteln können. Der Verfasser jener Arbeit, Herr Beglich, theilte mir mit, daß ihm bei Abfassung derselben eine große Anzahl handschriftlicher Urkunden zur Verfügung gestanden haben, die aber jetzt nach auswärts gekommen sind, baß aber in die Zuverlässigkeit jener Urkunden und in die daraus gemachten Angaben keinerlei Zweifel gesetzt werden könne. 2) Drisch, „Geschichteder Juden in Cöln," (S.38) erwähnt Urkunden, welche um 1096 die Auswanderung von Trierer Juden nach Cöln berichten. Erst im Jahre 1262 findet sich eine Nachricht, aus welcher man schließen kann, daß die Juden um diese Zeit sich wieder zu so einem bedeutenden Factor des geschäftlichen Verkehrs emporgeschwungen hatten, daß sie den Neid ihrer Schutzherren erregten und ausgewiesen wurden. Der Erzbischof zu Trier, Heinrich von Vinstingen, berief nämlich, um den Nachtheil zu beseitigen, der aus der nur bei dieser Gelegenheit erwähnten abermaligen Vertreibung der Juden erwachsen war, Lombarden (christliche Geldwechsler, auch Cauertinen genannt) in's Land. Im Jahre 1262 wurden die Lombarden Manuel von Troya und dessen Neffe Reyner, ferner Oger von Carena und dessen Neffe Rusin in Trier ausgenommen. Im Jahre 1279 verlieh der Erzbischof dem Lombarden Cacinus das Armenhaus der erzbischöflichen Curie auf Lebenszeit. „Allein die Lombarden trieben noch ärgeren Wucher als vordem die Juden" und mögen so dazu beigetragen haben, daß man den Juden bald wieder Asyl gewährte. Im Anfänge des 14. Jahrhunderts finden wir wieder Juden beim Abschluß bedeutender Geschäfte erwähnt. Kurfürst Balduin bedientesich im Jahre 1323 des Juden Muskin, um dem Ritter Jacob von Dudiliendorf für das Lehen in Kyllpfalz und in Dahlheim 125 Pfund Heller auszuzahlen. 1 2 3) Die Juden in Trier waren wie im übrigen Deutschland fast ausschließlich auf Geldgeschäfte und den Wucher (so nannte man im Mittelalter die Zinsen) angewiesen. — Von Hause aus ein ackerbautreibendes Volk, drängte sie ihre unglückliche Lage, dieser Beschäftigung von Jahrhundert zu Jahrhundert mehr zu entsagen. Die fortwährenden Verfolgungen, denen sie ausgesetzt waren, mußten sie darauf bedacht sein lassen, befestigte Städte vorzüglich für ihre Niederlassungen zu wählen, zumal das von Mönchen leicht fanatisirte Bauernvolr für ihr Leben und Eigenthum noch gefahrvoller war, als die Bewohner der Städte. Christliche Dienstboten zu halten war ihnen erschwert und durch mehrere Concilienbeschlüsse gänzlich untersagt. Auch war die Unsicherheit ihrer Lage, durch welche sie fast täglich der Vertreibung und Plünderung ausgesetzt waren, nicht geeignet, sie zur Erwerbung von Grundstücken zu verlassen. Sie mußten vielmehr darauf bedacht sein, ihr Vermögen in einer Weise anzulegen, die es ihnen gestattete, dasselbe bei etwaigen Verfolgungen mitzunehmen oder doch in Sicherheit zu bringen. Dazu kam noch, daß selbst Denjenigen, welche dennoch gewagt hätten, Immobilien zu erwerben, es durch Landesgesetze verboten war. Im Trier'schen Lande war letzteres allerdings S) „Tr. Zeitung" a. a. O.

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