Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 36 (7.9.1881)
- Date
- 1881-09-07
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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902 mit dem oben angegebenen unabgeänderten Inhalte des Ukases vom 16. März 1859, mit dem Ansätze jedoch, daß es den Juden „hiermit gestattet sein soll, Fabriken zu errichten, unbewohnte Jmmobiliargüter eigenthümlich oder pachtweise, gemäß der in den sich auf die sociale Stellung beziehenden Gesetzen enthaltenen Bestimmungen zu erwerben. Ausländischen Juden, insbesondere Agenten großer ausländischer Handlungshäuser, soll es erlaubt sein, die bekannten Fabrikplätze und Bezirke des Handelsbetriebes, zufolge der Bestimmungen dieses Ukases zu besuchen." Das weitere Recht für Ausländer, Rußland zu besuchen und innerhalb der Grenzen desselben zu wohnen, ist endlich klar bestimmt durch die vom Kaiser am 29. Juli 1860 bestätigten Paßertheilungsverordnungen für Ausländer, worin es in Bezug auf ausländische Juden im 2. Abschnitt ausdrücklich heißt: „Ausländische Juden, insbesondere Agenten großer Handlungshänser, können die bekannten Fabrikbezirke und Handelsplätze in Rußland besuchen und sich auf eine gewisse (zu bestimmende) Zeit daselbst aufhalten. Dem Minister des Innern ist das Recht Vorbehalten, endgültig über die Gesuche von Juden in dieser Beziehung zu entscheiden. Gesandtschaften und Consulate können jedoch ohne vorgängige Zustimmung von Seiten des Ministers des Innern, Bankiers und den Chefs bekannter großer Handlungshäuser Pässe nach Rußland ertheilen und dieselben in Gemäßheit mit den allgemeinen die nach Rußland reisenden Ausländer betreffenden Bestimmungen visiren, mit der Bedingung jedoch, daß von der Ertheilung und Vistrung aller Pässe, welche solchen Juden ausgestellt werden, dem Minister des Innern und der dritten Abtheilung Sr. Majestät kaiserl. Kanzlei (welche jetzt abgeschafft ist), Anzeige gemacht wird." Section 8, Anmerkung 2 desselben Abschnittes, enthält noch: „Ausländische Juden, welche nach den zur unbeschränkten Bewahrung von Seiten der jüdischen Bevölkerung bestimmten Orten kommen, sollen mit Pässen versehen werden, welche die Bezeichnung tragen, daß solche Pässe (Wohnungsscheine) nur für solche Theile von Rußland giltig sind, welche den Juden zum beschränkten Wohnungsaufenthalte angewiesen sind." Hieraus ergibt sich, daß die Schlußbestimmung des Abschnittes 2 der Paßverordnung besondere Aufmerksamkeit verdient, da unzweifelhaft darauf das Recht der Residenz der ausländischen Juden, welche die europäische Grenze von Rußland mit ordnungsmäßig von russischen diplomatischen oder Konsularbehörden visirten Pässen überschreiten, beruht. Feuilleton. It k i b a. XXXVI. In Judäa herrschte Freude und Jubel. Der Kaiser hatte versprochen, nach Palästina zu kommen und den heiligen Tempel wieder aufbauen zu lassen. Ein beseligendes Gefühl ergriff Groß und Klein, Alt und Jung. Man verglich den römischen Kaiser mit dem Perserkönig Cyrus und erträumte eine neue Blüthe des jüdischen Staats. Der Kaiser kam nach Vithynien; Rabbi Josua und Aquila befanden sich in seinem Gefolge. In der kleinen Stadt Claudiopolis drängten sich die Einwohner herbei, um den Beherrscher der Welt zu sehen und ihm göttliche Ehre zu erweisen. Plötzlich wurde das Auge des Kaisers von der Gestalt eines schönen Jünglings gefesselt. „Sichest Du jenen Jüngling?" sprach er zu seinem Verwandten Lucius Aurelius Verus, der ihn begleitete. „Man meint, einen Apollo, von der kunstreichen Hand des Praxiteles verfertigt, zu schauen. Wie wundervoll weich und doch kräftig ist jede Muskel an diesem Hals! Welche Brust! so schön und kräftig kann sie nicht die Phantasie des besten Künstlers erträumen! Welche Arme, welche Beine! Und nun gar dieses göttliche Antlitz! Ebenmäßiger kann keines Menschen Antlitz geschnitten sein!" „„Ich bewundere Deinen Geschmack, o Cäsar,"" antwortete Verus. „„Einen schöneren Jüngling hat es auf Erden noch nie gegeben! Das ist Ganymed und Apollo zugleich!"" Der Kaiser winkte den Jüngling herbei. „Wie heißest Du?" fragte er ihn. „„Antinous,"" antwortete der Gefragte mit einer Stimme von wunderbarem Wohllaut. Der Kaiser verschlang ihn gleichsam mit seinen Blicken. „Antinous," sagte er, „Du sollst mein sein von heute an, mein Freund, mein Begleiter, mein Sohn. Ich will Dir Alles geben, was Dein Herz nur begehrt, Gold, Silber und edles Gestein, Häuser, Gärten und Weinberge, Felder und Wälder; aber Du mußt mein sein; Deine ganze Seele muß mir gehören. Du hast von diesem Augenblicke an weder Vater noch Mutter, weder Bruder noch Schwester — ich will Dir das Alles ersetzen, reichlich ersetzen. Ich will mich weiden an Deiner Schönheit und Dich nicht einen Augenblick von mir lassen. Aber nicht allein Dich will ich reich machen; auch Deinen Vater, Deine Mutter, Deine Geschwister; sie mögen zu mir herantreten." £