Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 34 (24.8.1881)
- Date
- 1881-08-24
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
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862 Marienwerder, 14. Aug. Der hiesige Regierungspräsident hat in Betreff der Judenkrawalle an sämmtliche Landräthe des Bezirks einen Erlaß gerichtet, in welchem derselbe die bestimmte Erwartung ausspricht, daß durch die Ortspolizeibehörden' und executiven Organe der Sicherheitspolizei mit vollsten! Nachdruck und allen zu Gebote stehenden gesetzlichen Mitteln dafür gesorgt werden wird, der Wiederholung derartiger Exeeffe vorzubeugen und eventuell gegen erneute Versuche mit größter Energie einzuschreiten. Es heißt in dem (von den „N. W. M." veröffentlichten) Erlaß: „Ich weise darauf hin, daß sich die Publication der auf den Landfriedensbruch, sowie auf die hierbei in Frage kommenden Verbrechen und Vergehen gegen die öffentliche Ordnung bezüglichen strafrechtlichen Bestimmungen in allen Orten, in welchen Unruhen zu befürchten sind, als zweckmäßig empfiehlt. Es läßt sich nicht verkennen, daß die bedauerlichen Excesse wenigstens zum Theil auf die in letzterer Zeit gehaltenen agitatorischen Vorträge zurückzuführen sind und es steht zu befürchten, daß durch eine versuchte Wiederholung derartiger Vorträge die Veranlassung zu erneuten Ruhestörungen gegeben wird. Dem Versuche einer Ausbeutung und Steigerung der vorhandenen Aufregung, insbesondere eine Erörterung der bezeichneten Vorgänge und ihrer Ursachen in öffentlichen Versammlungen durch bekannte Agitatoren muß daher unter allen Umständen entgegengetreten werden. Die gesetzliche Handhabe hierzu bietet sich im § 5 des Gesetzes vom 11. März 1850 in Verbindung mit der Erwägung, daß unter den jetzigen Verhältnissen schon allein in der öffentlichen Erörterung von brennenden Tagesfragen in einem, zur Erregung der Volksleidenschaften geeigneten Sinne durch Agitatoren dieser Richtung eine Aufreizung verschiedener Claffen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander im Sinne des § 130 des Strafgesetzbuches zu erblicken ist, und daß also hierdurch ein genügender Grund zur sofortigen Auslösung einer jeden Versammlung gegeben sein würde, in welcher es zu derartigen Erörterungen kommt." Es sei eventuell die unverzügliche Verhaftung der betreffenden Personen zu bewirken und es würde sich empfehlen, die Veranstalter solcher Versammlungen und die. in ihnen auftretenden Redner gleich bei Ertheilung der Anmeldebescheinigung auf diese Eventualität aufmerksam zu machen. Feuilleton. Geschichte der Juden in Trier. Von Rabbiner vr. Ehrmann. Die Darstellung einer Geschichte der Juden in Trier ist durch die Spärlichkeit des vorhandenen Quellenmaterials mit großen Schwierigkeiten verbunden. Die vorhandenen Notizen reichen jedoch hin, um über allen Zweifel seftzuftellen, daß diese Spärlichkeit der Nachrichten nicht etwa auf einem Mangel an geschichtlichen Thatsachen beruht, sondern daß es gerade bedeutungsschwere Ereignisse waren, durch welche uns die wichtigsten historischen Nachrichten verloren gegangen sind. Leiden doch ganze Perioden der allgemeinen Geschichte von Trier unter derselben Misere, so daß für eine richtige Würdigung der Geschichte der Juden in Trier, ein orientirender Blick auf die hochinteressante Geschichte des Trier'schen Landes unerläßlich ist. Trier wird geschichtlich zum ersten Male 50 Jahre vor der gewöhnlichen Zeitrechnung von Cäsar in seinem gallischen Kriege erwähnt. Der Verfasser der Antiquität Augustae Treviorum, Stadtsyndicus Wilhelm Kyriander, setzt die Gründung der Stadt Trier zwar um 2000 Jahre vor der christlichen Zeitrechnung und nennt Arbeta, Sohn des assyrischen Königs, ihren Erbauer. Dieses hohe Alter der Stadt giebt auch ein noch heute erhaltenes Distichon auf dem „Rothen Hause" zu Trier an, wonach Trier 1300 Jahre vor Rom erbaut worden fet1); doch läßt sich diese Behauptung in keiner Weise historisch begründen, da über Trier vor Ankunft der Römer in Gallien keinerlei Erwähnung geschieht. Von Cäsar erobert, wurde Trier im Laufe der folgenden Jahrhunderte so vollständig romanisirt, daß, als die ungeheure Ausdehnung des Römerreiches zwei Kaiser erforderte, derjenige für die Abendlande, Maximianus Herculeus im Jahre 287 seinen Siy in Trier nahm. Nach Maximian residirte noch in Trier: Constantin der Große (306—331) und dessen Sohn Constans, Valentian I., dessen Sohn Gratiän und Valentian II. seit 378. Trier, von welchem die meisten kaiserlichen Gesetze des vierten Jahrhunderts erlassen wurden, galt als das zweite Rom, und erhielt wie dieses seinen Senat, seine Tempel, Altäre, Götterstatuen, Amphitheater, Circus, Bäder, Basiliken, Hallen, Thore, Paläste, Triumphbogen, Bibliotheken, Säulen, Pyramiden, Schulen, Aquaductc, eine Münze u. dgl. Das Vorhandensein einer Christengemeinde ist geschichtlich erst nach der Mitte des dritten Jahrhunderts nachweisbar. Heber das Vorhandensein vor Juden oder gar einer jüdischen Gemeinde zu Trier in jener Zeit fehlt jede historische Angabe, nichtsdestoweniger ist dieselbe als unzweifelhaft anzunehmen In Cöln, dessen Bedeutung diejenige von Trier iii jener Zeit in keiner Weise erreichte, wird schon unter den errr daß glei tref anfi Ehr tem mäc gesä um schü Aug Sta mit Ver! hat, lüdis lich von Jud< nanr Begr Judl der i Chri Zahl bentf) wede, dieser auch feit i Bedei baren pfindl mal massei Front 399, ■ leitet Astes schrift! Trier' 2 Verfol Juden lhums 1) Ante Romani Treviris stetit annis mille trecente Perstet et aetema pace J'ruatur, amen. 1) von der 2) 3>