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Der Israelit · 1881-08-24 · Heft 34 (24.8.1881) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 34 (24.8.1881)
Date
1881-08-24
Page
– (sequence 17)
Language
German
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! | XXn. Jahrgang. Zweite Lrilage zu Nr. 34 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. München, 17. Aug. Vordem hiesigen Amtsgerichte I. spielte sich heute eine Verhandlung ab, welche in die gegenwärtige antisemitische Bewegung hineinspielt. In 9fr. 59 des „Bayerischen Landboten" vom 13. März ds. Js. war nämlich ein Artikel unter der Überschrift „der Synagogenbrand tu Neustettin" enthalten, in welchem u. A. gesagt wurde, daß die Untersuchung wegen Brandstiftung an der Synagoge zu Neustettin sich jetzt entschieden gegen die Juden gekehrt habe; es stehe fest, daß sich die schamlose Verdächtigung der Christen als Brandstifter als frech erlogen gezeigt habe, denn unter Leitung eines Staatsanwaltes sei bei den Synagogenvorständen und andern hervorragenden Mitgliedern der Judengemeinde Haussuchuug vorgenommen worden und hiebei habe man bei den Herren Löwe, Rosenberger, Werner und Aron die Kirchengerüthe wie Bücher, Silber- und Goldgefäße vorgefunden, obwohl vorher behauptet wurden war, diese Geräthe seien verbrannt. Nachdem die genannten 4 Einwohner Neustettins Klage gegen den Redacteur des „Bayerischen Landboten," Herrn August Büchner, gestellt hatten, wurde der Termin auf heute Vormittag anberaumt. Der Beklagte gab an, den Artikel der deutschen Landeszeitung in Berlin entnommen und für wahr gehalten zu haben. Der klägerische Anwalt, Herr Gänsler, stellte den Antrag, Herrn Büchner, der den Klägern den Vorwurf der Brandstiftung und des Diebstahles gemacht habe, und der, wenn es in seiner Macht stände, ähnliche Schandscenen wie sie sich in Pommern ereignen, auch hier arrangiren würde, in eine Haststrase zu verurteilen. Herr Büchner verwahrt sich entschieden dagegen, daß er an diesen Vorfällen in Pommern Gefallen finde, im Uebrigen betrachte er die Judenftage als eine nationale Frage und rechne es sich zur Ehre an, wenn er in Vertheidigung des Christenthums gestraft werde. Eine schöne Ehre, unschuldige Männer der Brandstiftung und des Diebstahls beschuldigt zu haben! Urtheil 50 M. Geldstrafe eventuell 5 Tage Haft. . Berlin, 16. Aug. Ueber den neuen Judmscandal in Stettin berichtet die „Neue Stettiner Ztg.": „Gegen 8V- Uhr Abends sammelten sich in der Langenbrückstraße die ersten Trupps, meist Leut aus dem Arbeiterstande, dazwischen Lehrjungen und schulpflichtige Kinder, die unter „Hepp Hepp"-Rufen sich in Bewegung setzten. Die von dem beabsichtigen Scandal bereits vorher bestens informirte Polizei zerstreute in kurzer Zeit diese erste Ansammlung. Bald darauf wälzte sich abermals ein Zug von mehreren Hundert Köpfen unter Rufen, Pfeifen und allerhand Lärm durch die Königsstraße, die Schulzenstraße <in welcher zahlreiche Läden jüdischer Einwohner liegen) und ourch die Breitestraße. Die an der Ecke der Schützenstraße und Breitenstraße stationirte Polizeimannschaft ging nun rationell und praktisch vor, indem sie rücksichtslos und energisch die rum großen Theil aus Neugierigen bestehende Menge oie Breitestraße, Reifschtägerstraße, Schulzenstraße aufwärts forttrieb, so daß nach einigen Minuten der Auflauf zum größten Theil zerstreut war. Pfeifen und Hurrahrufen, Depp, Hepp und Gebrüll begrüßten die Polizei theilweise bei deren unangenehmer aber erfolgreicher Arbeit. Einzelne Hauptschreier wurden festaenommen und zur Custodie befördert. Um neun Uhr war die Schließung sämmtlicher Läden angeordnet worden, eine Maßregel, die sich durchaus praktisch erwies. MUitärische Patrouillen, die von der Hauptwache ausgesandt wurden, fanden nirgends Veranlaffung, einzuschreiten. Gegen 11 Uhr waren die Straßen sämmtlich ruhig und menschenleer, freilich fiel verschiedentlich das Losungswort, daß heute nur die Generalprobe gewesen und morgen eigentliche Vorstellung stattfinden werde." Stettin, 17. Aug. Eine authentische Mittheilung besagt: Gestern und vorgestern, Abends gegen 7 Uhr, fanden Zusammenrottungen von Volkshaufen statt, die durch Polizeibeamte zum Theil mtt blanker Waffe auseinander getrieben werden mußten, da der Verkehr vollständig gestört war und durch Geschrei und Pfeifen Unruhe verursacht wurde. Aus den Volkshaufen wurde auf die Polizeibeamten mtt Flaschen und Steinen geworfen. Die städtische Feuerwehr unterstützte in anerkennenswerther Weise die Polizeibehörde, auch wurde die hergestellte Ruhe durch Militärpatrouillen gesichert. Zerstörung von Eigenthum kam nicht vor. Den Unruhen ging das Gerücht voraus, das Eigenthum Wischer Eingesessener würde demolirt werden. Am 15. August wurden 19, am 16. 29 Personen festgenommen.

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