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Der Israelit · 1881-08-24 · Heft 34 (24.8.1881) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 34 (24.8.1881)
Date
1881-08-24
Page
– (sequence 11)
Language
German
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855 welchen das Elend die Waffe gegen eure Institutionen in die Hand drückt." — Das ist ein ehrenhafter, nicht hoch genug anzuerkennender Standpunkt, der begreiflicherweise in allen freisinnigen Kreisen mit großer Freude begrüßt wird. (Fr. Z.) Feuilleton. Uus den papieren einer Lchamesch- Jamilie. Von Naphtali Simon. (Fortsetzung.) In dieser Zeit des Hungers ereignete sich auch der Umstand, daß Einer von den aus der Fremde in unsere Stadt gezogenen Juden in den Verdacht kam, an einem großen Diebstahl theilgenommen zu haben. Er wurde verhaftet und in den Kerker geworfen. Er aber leugnete und betheuerte seine Unschuld. Als man ihn jedoch auf die Bank der Folter brachte und seine Glieder preßte und auseinanderdehnte, da gestand er seinem Richter das Verbrechen, dessen man ihn zeihete, ein. Darauf wurde er zum Tode des Henkens verurtheilt. Es. gab nun Einige, welche behaupteten, dieser fremde Mann, welcher hier nicht bekannt war, sei wirklich schuldig, sonst hätte der Richter ihm nicht das Geständniß durch den Schmerz abgerungen. Andere aber, und ihrer waren doch mehr, sagsen: wir wollen uns an diesem uns unbekannten Glaubensgenossen nicht vergehen. Vielleicht ist er unschuldig, so haben wir Sünde auf uns geladen, wenn wir ihn für einen Sünder gehalten. Noch Andere meinten: Die Weise der Gerichte ist keine gute. Wie kann, man auf das Wort eines Menschen etwas geben, welcher, um von der augenblicklich ihn treffenden Pein befreit zu werden, dasjenige aussagt, was man von ihm haben will? Wahrlich die Gesetze sind nicht weise. Wie aber auch immer, ob schuldig oder unschuldig; der Mann, welcher gestohlen hat, verdient darum noch nicht zu sterben. Denn er war arm und hungrig, wenn er wirklich fremdes Gut geraubt hat, — darum hat er sein Leben noch nicht verwirkt. Jedenfalls aber ist er unser Bruder und wir müssen trachten ihn vom Tode zu erretten. Um diese Zeit wohnte der Fürst in dem Schlosse, welches in der hiesigen Stadt liegt. Das Todesurtheil wurde ihm deßhalb hier zur Bestätigung vorgelegt und er unterschrieb dasselbe mit seinem Namenszuge und untersiegelte es mit seinem Jnsiegel. Einer der Vorsteher aber war sehr angesehen bei dem Fürsten, weil er ihm mit Redlichkeit und Treue diente, und alle Geldgeschäfte, welche der Fürst zu besorgen hatte, gingen durch seine Hände. Dieser reiche und wohlgelittene Mann konnte leicht vor das Angesicht des Fürsten kommen, und er hatte sich vorgenommen den zum Tode verurtheilten Juden zu retten, obgleich er ihn nicht kannte, und obgleich derselbe hier keine Verwandtschaft und Freundschaft hatte. Er sprach deßhalb zu dem Fürsten: Möge es Dir doch gefallen, gnädigster Fürst, dem verurtheilten Juden noch einige Tage Frist zu geben, bis das Urtheil an ihm vollstreckt wird. Siehe, es ist jetzt die Zeit der Buße und der Sündenvergebung; warte noch acht Tage, bis daß unser heiliger Versöhnungstag vorüber ist, damit der Verurtheilte sich zum Sterben vorbereite und am Versähnungstage mit uns in der Synagoge beten kann, denn wenn er seine Sünden bereut, geht er ein zum ewigen Leben. Gewähre ihm diese Gnade und lasse ihn noch bis über den Versöhnungstag am Leben. Der Fürst ließ sich zur Milde stimmen und gab Befehl, daß man den Juden am Versöhnungstage unter Aufsicht eines Gefängnißdieners in die Synagoge führen solle, damit er dort den ganzen Tag in Fasten und Beten zubringe, um am anderen Tage gehenkt zu werden. Der vorhin erwähnte Vorsteher, welcher das Nekta-Gebet vorzutragen pflegte, hatte Gott innbrünstig angefleht, daß er ihm die Gunst vor dem Fürsten geben möge, um die volle Begnadigung des Verurtheilten zu erwirken. Er verfügte sich deßhalb von der Synagoge direct nach dem Schloß, und ward bald vor den Fürsten geführt, welcher im Zimmer seiner Gemahlin weilte. „Was hat er denn so Eiliges am Abend seines heiligen Tages zu wollen?" also redete ihn der Fürst an. Der Vorsteher legte in flehentlichen Worten seine Bitte um die Begnadigung des Verurtheilten dar.— „Was interessirt er sich aber so gewaltig für den Dieb?" unterbrach ihn der Herrscher. „Als ich soeben in der Synagoge das Vorbeteramt versah, habe ich das Gelöbniß gethan, alles Mögliche für die Rettung meines Bruders aufzubieten. Wenn er gesündigt hat, so möge der irdische König ihm heute gnädig sein, wie es der himmlische König aller Könige heute gewesen." „Es kann nicht sein; — ich kann ihm nicht zu Willen sein," lautete die Antwort. Da trat der Vorsteher uäher und war sich vor dem Fürsten nieder und flehete unter Thränen um Gnade für den Verurtheilten.

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