Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 32 (10.8.1881)
- Date
- 1881-08-10
- Page
- – (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 89% known words query
- IRI
…/2446951-2447850-2447880--17891-2473912- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
810 wurde. Buxtorf hat hier irnpbni mit dem vorhergehenden imPpDi verwechselt. (S. Sanhedr. 46 a.) 8. v. wb wird Mk. 11 a. folgendermaßen citirt 'oi Om mo und übersetzt Mi venatus est (et comedit) pisces etc., als ob -ri"L Prädicat zum Obj. 'iio wäre, doch ist jenes Wort ein Appellativ zum vorhergehenden Namen «irr, und es muß gelesen werden: NTnscox o „der Fischer Adda sagte mir". 8. v. -«sv III. Die Worte irö nbüi n'njM« werden wiedergegeben: non est necesse ut augeat, adjiciat ipsis ad mercedem eorum. Dies gibt den Sinn, als ob gesagt würde, es sei nicht nöthig, daß er, der Arbeitgeber, den Arbeitern zu ihrem Lohn etwas znsetze, doch dies ist falsch. Die betr. Stelle im Talmud ist Bm. 83 a., wo die Mischnah anordnet, daß wenn Einer Arbeiter mit der Bedingung, vor Tag zu beginnen und bis in die Nackt hineinzuarbeiten, miethet, er sie zur Ausführung dieser Bedingung nicht zwingen kann, sobald die Einhaltung einer solchen Arbeitszeit nicht Usus am Platze ist. Dazu meint die Gemara kö’btb, das sei ja selbstverständlich? woraus die Antwort: tony r-rd, dieses ist nicht nöthig, d. h. die Mischnah hat nicht nöthig, dieses zu erwähnen als für den Fall, nbui irvnjNK 1.17, daß er ihnen einen größeren Lohn als den üblichen bietet; ich hätte glauben können, daß der Mehrzuschlag am Lohn den Arbeitgeber auch zu der Forderung längerer Arbeitszeit berechtigte, deshalb lehrt die Mischnah, daß dieß nicht der Fall sei, die Arbeiter können vielmehr sich auf den Ortsgebrauch berufen und den Mehrzuschlag des Lohnes sich daraus erklären. daß der Arbeitgeber eine bessere Arbeit erwartete. 8. v. II wird Bm. 69 a. citirt: noro dem 'oi ’no ny noro und dieses wiedergegeben: gut ponit socio suo jumentum. Buxtorf liest hier offenbar doch es muß gelesen werden 2^N, bon rad. 2-1abschätzen, wie in der daraus folgenden Mischnah '121 ms pöttf. Es ist nämlich die Rede Einem, der dem Ändern sein Vieh zum Aufziehen mit der Bedingung übergibt, daß der Mehrwerth, dendasbetreffendeThier nach einer bestimmten Zeit aufzuweisen hat, als Gewinn zwischen den beiden Contrahenten getheilt werde. Dazu ist aber eine Feststellung des Werthes zur Zeit der Uebergabe nöthig, und dies wird ausgedrückt durch 2E)n, „wenn Einer dem Andern unter Abschätzung des gegenwärtigen Werthes sein Vieh ühergibt". ouvno gibt B. mit Tarquinius wieder, doch unrichtig. Dieser Name findet sich in jer. Succali 55 b. und wird derselbe als der Zerstörer der Herr Synagoge zu Alexandrien genannt, hieraus sich schon, daß hier nicht an Tarquinius, sonder Trajan gedacht werden muß, unter dessen Herrsc der Jüdenaufstand in Alexandrien blutig niete kämpft wurde, worauf auch die Variante, die B. selbst angeführt wird: duoid hinweist. Grätz, Gesch. d. Juden, IV, 142, der für die nichtung Alexandriens unter Trajan auf Clir Eusebii hinweift. Merkwürdigerweise nennt Parallelstelle im babyl. Talmud Succah Alexander den Gr. als den Mörder der Indens Alexandriens Vergleichen wir aber beide Stellen genau einander, so wird sich in den Referaten ein gr Unterschied ergeben. Der jer. Talmud spricht der Zerstörung der Synagoge: dw’Jpb ronn ytcnn, überdies gehören diese Worte noch dem richterstatter Rabbi Jehuda oder Inda an. babyl. Talmud hingegen läßt auch den Taml R. Jehudah von der Pracht der alexandrini Synagoge und der großen Anzahl der jüdischen wohner jener Stadt erzählen, beide Berichte stim D'J'7 erDge dr art c eht, i lenken hweis a, Al enth n fcr mi die 2 lliitei lung ther. itinu bis auf unwesentliche Einzelheiten wörtlich itDci tbernie wo aber der Jeruschalmi schließt ronnn »di laufend an R. Jehuda's Worte anknüpsend, heiß im babyl. Tractat: on-uco?«* i.tjöüp vr?oi ppio, das ist also eine Bemerkung Abaja v, di an das Referat R. Jehuda's anschließt und von der Zerstörung der Synagoge, sondern vor Niedermetzelung der Juden spricht. Schon Abar in seiner Vorrede zu dem Buche der Könige w stschla auf den Widerspruch beider Talmude aufmer und weist darauf hin, daß es ungeschichtlich ) an Alexander den Gr. zu denken, die Lesart sei falsch und zu streichen. Abarb. meint nun wc ches d< in Alexandrien seien zwei Mal die Juden ver worden: einmal unter Trajan, dem 14. Kaiser scheint Cäsar als Kaiser mitzurechnen), und unter Alexander, dem 24. Kaiser, so seien beide arten gerechtfertigt. Wir können uns nur »lenschi Auseinandersetzung im Ganzen anschließen, im aber in dem Alexander einen andern als den Abarb. bezeichneten suchen. Der 24. Kaiser Alexander Severus, welcher aber ein judensr licher Kaiser war, nicht unmöglich hingegen st >ner w daß Abaja, welcher 330 im Mannesalter war einen Vorgang, der sich zu seiner Zeit in Alexanß zugetragen haben mag, hinweist. Es kann je Alexander gemeint sein, der sich im Jahre 306, n das römische Reich vier Kaiser hatte, in Afrika Kaiser ausrufen ließ. Um diese Zeit passirten JiD und Christenverfolgungen und damals mag auch -Dlchte, diesem Alexander in Afrika eine ' gefunden haben. Judenmetzelei ML Geb lgehak chsrat ein! re G beton in d sich der Ter nich n, do d ier i den a Trie Kra dem müsse ten A Lösuu die 3 beffei sicl nstellt. vielli ich e ncn t