Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 32 (10.8.1881)
- Date
- 1881-08-10
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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9 luicitc ßcilflijt;n ilr. 38 -es Israeli!. XXII. Jahrgang. Kolizen Buxtoef's rabbinischem Wörterbuche.*) Von vr. A. Sulzbach. 8. v. r'rin citirt B. die Erklärung Aruchs, woich dieses Wort ein sandiger, unfruchtbarer Boden deute. Raschi zu Erubin 14 a. hat zwei Erklängen für dieses Wort, deren zweite die des Aruch deren erste jedoch das Wort von ‘ino, eis, Umgebung, ableitet. B. findet diese für die tige und verwirft die des Aruch. Levy in seinem iörterbuche begleitet die des Aruch mit einem Fragechen. Und doch scheint diese, wenn wir die Worte l Talmud im Zusammenhang überblicken, die riche zu sein. Dort ist die Rede von den Bedinngen, unter welchen ein dem Tempclschatze zur tHltznießung übergebenes Privatigenthum von dem ^ten Besitzer wieder zurückerlangt werden könne, ese Zurückerlangung wird Auslösung genannt, lche fest tarisirt ist. Urtb nun heißt es, daß der eis der Auslösung 50 Silber-Schekel betrage für Feld, das mit einem Chomer Gerste besäet wird, lerlet ob das Feld gut oder schlecht sei: e"ipv.i iro« 3:d niDms: i^npon o, nnon nHip; das gute, te Feld wird exemplificirt durch 'üd^d rvD'iiM, h. die Gärten von Sabesta (Samaria), als Gelsatz zu diesen wird nun genannt 11,12,1 n^n. Es somit klar, daß nnon der Name einer Stadt, r dürfen aber dann nicht das 1 als einen Artikel rächten, wodurch der Jrrthum entstanden, daß wir r das gewöhnliche nno , Ort, Gegend, vor uns Jen, sondern das .1 gehört zum Worte und ist hier hl an eine Stadt Hamchus zu denken. Wenn eine njectur gestattet wäre, so möchten wir hier statt 2.1 die Lesart norm setzen und wir hätten die am Asy gelegene Stadt Ehamez oder Hams. (S. ^Kwarz, heil. Land, S. 21 u. 34.) 8. v. pan citirt B. Bk. 62 a., wo der Unschied zwischen pu, dem Räuber, und 1221, iri ti Vergewaltiger, dahin statuirt wird, daß Ersterer e 1 ) Wir haben bereits in früheren Jahrgängen dies. Zeitschr. mlDunen, das B.'sche Wörterbuch einer Kritik zu unterziehen und ' falschen Erklärungen zu berichtigen. Wir glauben im Interesse Sache zu handeln, wenn wir die längere Zeit unterbrochene eit wieder aufnehmen. Es ist hier die Fischer'sche Ausgabe, he die meisten der alten Fehler ohne berichtigende Notiz stehen in’3 Auge gefaßt. D. Vers. etwas wegnimmt, ohne es zu bezahlen. Letzterer aber mit Gewalt sich einer Sache bemächtigt und sie hinterher bezahlt, aber ohne daß der Eigenthümer mit dem fait accompli einverstanden ist. B. fügt bei der Uebersetzung der betr. Worte in Parenthese hinzu: 86(1 NON 8nkÜ6i6nt68, daß er nur dann pan genannt werde, wenn er nicht den vollen Werth der Sache zahle. Das ist aber durchaus nicht richtig, mag er sogar mehr als den Werth zahlen, bleibt er 1221 und wird ihm vom Gericht nicht Glaubwürdigkeit für seine Aussagen zuerkannt. 8. v. pan führt B. an py’ona irx nnp und übersetzt: fructus non acescunt, defervescunt. Citat wie Uebersetzung sind beide nicht richtig. Es soll nicht gesagt werden, daß Früchte nicht säuren oder gähren, sondern es heißt stets nn»e »o und bedeutet, daß Fruchtsaft einen Teig nicht zum Gähren bringe. 8. v. Ion erklärt B. das Erub. 28 a. vorkommende O22 '2iOn als minuti liberis, qui paucos liberos habet; doch es bedeutet vielmehr „kinderlos". Das Wort ist das hebr. ivn, entziehen. (S. z. B. Gen. 22, 16 u. das. 39, 9.) Die Bemerkung, daß ruain (s. e. v.) nach Einigen Mordechai gewesen sein soll, findet sich meines Wissens nirgends, würde auch weder zum Inhalt noch zu der bekannten liturgischen Stelle roain mi 2'vr> io? passen. Nur der Midrasch berichtet eine Meinung, nach einer Auffassungsweise, die für den Midrasch nicht befremdlich uns erscheinen darf, daß der Prophet Eliah die Gestalt des Charbonah annehmend, dem Könige von dem bösen Vorhaben des Haman, den Mordechai aushängen zu lassen, Mittheilung gemacht habe. 8. v. nnDö wird Beza Eap. 3 citirt, und das dort vorkommende .11DO.1 no durch domus mactationis wiedergegeben. Ist diese Uebersetzung auch wörtlich genommen richtig, so wird man doch nicht die dortige Stelle vermittelst derselben verstehen können. Die richtige Bedeutung ist vielmehr „Schnittstelle", die Stelle am Halse, an welcher das Thier geschlachtet ist. 8. v. niv HI ist zu berichtigen, daß in einem Falle, da Einer durch Verletzung der Schamhaftigkeit das öffentliche Sittlichkeitsgefühl beleidigte, derselbe nicht gesteinigt, sondern durch Geißelhiebe bestraft