Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 31 (3.8.1881)
- Date
- 1881-08-03
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
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787 fofc für die Schädigungen, welche durch diese Excesse ^»n jüdischen Eigenthum zugefügt seien, die Comlch me ersatzpflichtig sei. Dieser Antrag wird ange- W mmen und der Magistrat tritt nach Schluß der rsammlung sofort in die Verathung über denselben . Morgen wird der Staatsanwalt zur Aufnahme Untersuchungen (von denen man hoffentlich mehr aIren wird, als von denen über den Synagogenand) hier erwartet. Uebrigeus sind, wie wir hören, lordnungen getroffen, daß erforderlichen Falls terhalb zwei Stunden Militär am Orte sein kann. im teil 'etc ef£ Lu Feuilleton. Aus den Kapieren einer Schamesch- Jamilie. Von Naphtalie Simon, a« II. Wandelbar sind die Verhältnisse auf Erden, und l3( mdelbar der Menschen Gedanken und Gesinnungen, wandelbar ist darum auch das, was die Menschen taffen, was ihr Geist erklügelt. Mit dem Wechsel r Zeiten wechseln die Einrichtungen des häuslichen m bens, sowie die Einrichtungen in den Gemeinden. ^J>d es ist gut, daß es also ist. — Weise ist der rr, und weise sind alle seine Schöpfungen. Er hat das Herz der Menschen den Trieb gelegt, Neues gestalten und das Alte vor dem Neuen zu vernnen. Ewig ist nur Gott und Seine Lehre. Sie ist ts Bleibende in den heiligen Gemeinden; die Geeindestatuten (^npn nupn) aber müssen von Zeit Zeit geändert werden, wenn durch sie das Gute nb Gottgefällige erreicht werden soll. Denn nicht Gleiche eignet sich für Alles. Was für den irigen Tag angemessen erschien, erweist sich für heutigen Tag unbrauchbar. Die Jugend muß aders regiert werden, als das Alter; das Dorf iders, als die Stadt; das Große anders, als das '1U leine. Wenn aber Alle überall und stets nur die Gottesfurcht im Herzen tragen; und ihr ganzes l!i treben nur darauf gerichtet ist, das ewige, heilige esetz zur Ausführung zu bringen; und sie Alles, as sie bestimmen, dem Gesetze Gottes und den Andnungen unsrer Weisen, gesegneten Andenkens, geiäß anordnen — dann gilt auch von ihren Einrichingen und Befehlen das Wort: Diese wie Jene d Worte des lebendigen Gottes; und Alles, was cschasfen wird in den Gemeinden Israels, ist „das seine Zeit Gute", Angenehme und Gottgefällige. Denjenigen, welche an der Spitze der Gemeinde ehen und fle zu leiten haben in die Bahnen des .in cm fall llu Me CD' nm tlt Dt ent itd? me de uni Rechten, liegt es ob, zur geeigneten Zeit das Geeignete zu erkennen, um solche Veranstaltungen vorzuschlagen und vorzubereiten, welche zur Förderung der heiligen Gemeindezwecke unter den» vorhandenen Umständen nothwendig und geeignet erscheinen. In den Jahren, welche den Tagen des Schreckens und des Hungers nachfolgten, vermehrte sich unter dem besonderen Schutze Gottes unsre Gemeinde, und Israels Söhne breiteten sich aus und wurden zahlreich. Und es mehrten sich auch die Gotteshäuser, in welchen alltäglich Morgens und Abends von der Gemeinde Gottes in Andacht und Ehrfurcht gebetet wurde. Aber es mehrten sich nicht in dem gleichen Maße die Lehrhäuser, die Schulen für die Kinder, welche die Hoffnung Israels sind. Dagegen nahmen aber die Bedürftigen zu und die Kranken; denn Reichthum und Armuth herrschen nebeneinander; und nur auf dem heiligen Boden sollte keine Armuth und keine Krankheit sein, aber auch nur dann, wenn ganz Israel in den Wegen Gottes wandeln würde; — dieses aber ist leider noch nie der Fall gewesen, — um der Sünden unsrer Väter willen sind wir von dem theuren Lande vertrieben, und um unsrer eignen Sünden willen liegt noch immer der heilige Tempel und die Gottesstadt in Schutt und Trümmer. Dieses Alles, und noch manches Andere, machte eine neue Ordnung der Gemeindeverwaltung nothwendiq. Die Aeltesten, Weisen und Angesehenen beriethen hierüber lange und bedächtig und erholten sich auch Rath bei den Rabbinen und Dajanim. Und als sie eines Sinnes geworden, — denn sie wollten ja Alle nur das Rechte, Wahre und Zeitgemäße, — da erließen sie einen Ausruf an die ganze Gemeinde, welche in den Synagogen versammelt waren: des Inhalts, daß in jeder Synagoge die zu derselben sich zählenden Mitglieder zu einer Wahlversammlung zusammentreten sollten, um je einen von zwanzig unter sich zu ernennen, welcher in Gemeinschaft mit seinen Genossen, den übrigen Erwählten aller Synagogen, über die Einführung neuer und angemessener Verordnungen zu berathen und zu beschließen bevollmächtigt sein sollte. Die mit dem bedeutenden Werke beauftragten Männer machten sich an die Arbeit, und sie untersuchten das ganze Gebäude der heiligen Gemeinde, um die Schäden zu erkennen und Heilung zu schaffen. Denn das ist das Vornehmlichste in einer solch' wichtigen Sache: die richtige Erkenntniß des Nebels. Wie der Arzt erst den kranken Körper untersuchenmuß, um zu wissen, wo die Krankheit ihren Sitz hat, von welcher Art das Nebel sist, bevor er zur Heilung die Mittel angebeu kann, also gilt es auch bei der Heilung des Gemeindekörpers zunächst die Erforschung des Orts und der Art der Krankheit.