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Der Israelit · 1881-08-03 · Heft 31 (3.8.1881) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
22 (1881)
Issue
Heft 31 (3.8.1881)
Date
1881-08-03
Page
– (sequence 10)
Language
German
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778 wegen Mangels an Thatbeftand, und zwar deshalb j frei gesprochen hat, weil die betreffende Partei — } eine Katholikin — nach der Trennung von ihrem , gesetzlich angetrauten Manne zum jüdischen Glauben | übertrat und mit einem Juden eine zweite Ehe ein- - ging. Da laut einem früher erlassenen Rescript des! kön. ung. Juftizministers der Religionsübertritt und! die zweite Ehe in Ungarn als ungiltig betrachtet > werden müssen, konnte der Thatbeftand einer Bigamie § nicht feftgeftellt werden. Unter Einem ordnete der - Minister an, daß die erwähnte, bei der betreffenden j Judengemeinde iuunatrikulirte Ehe als ungiltig ge- I löscht werde und dementsprechend die dieser Ehe ent- : sprossenen Kinder als unehelich und nach der ursprünglichen Religion der Mutter in der betreffenden! katholischen Kirche iunnatrikulirt werden sollen.; Hierzu schreibt das „Pesth. Journal": Wir haben gestern einen Fall mitgetheilt, bei welchem wir uns unwillkürlich fragen mußten, ob; wir im düstersten Mittelalter o)er in der von der j Sonne der Gewissensfreiheit erleuchteten Gegenwart leben. Das Budapester Strafgericht hat eine der! Bigamie angeklagt gewesene Partei wegen Mangel; an Thatbeftand, und zwar deßhalb freigesprochen, j weil die betreffende Partei, eine Katholikin, nach der j Trennung von ihrem gesetzlich angetrauten Mann! zum jüdischen Glauben übertrat und mit einem Js-! raeliten eine zweite Ehe einging. Da der Religions-; Übertritt und die zweite Ehe als ungiltig betrachtet j werden müssen, konnte der Thatbeftand einer Bigamie i nicht festgestellt werden. i Der erbärmliche Zustand unserer confessionellen I Gesetzgebung wird durch diesen Fall grell beleuchtet.! Während es dem Protestanten sowohl augsburgischer j wie helvetischer Eonfession jederzeit gestattet ist, zum! Katholicismus und andererseits es dem Katholiken ■ erlaubt ist, jederzeit zum Protestantismus überzuj treten, während selbst dem Juden es nicht verwehrt : ist sich taufen zu lassen und Christ zu werden, nimmt allein die jüdische Eonfession eine niedere Ausnahme-; stellung ein, dem Christen ist es nicht erlaubt, zum; Judenthume überzutreten! Die Pariastellung, welche; die jüdische Eonfession neben den anerkannten christ-; liehen Confessionen einnimmt, ist dadurch zur Genüge gekennzeichnet. Die jüdische Eonfession ist eben nur geduldet, so unumschränkt sonst in Ungarn für den Gläubigen, wie für den Ungläubigen die Gewissensfreiheit gilt, nur der jüdischen Eonfession gegenüber existirt eine Einschränkung. Und diese Einschränkung hat für die jüdische Eonfession und für jeden Juden einen entschieden kränkenden Beigeschmack, denn sie führt in brutaler Weise ihn zum Bewußtsein, daß er eine tiefere Stellung neben den Angehörigen anderer Confessionen einnimint, daß er nicht gleichberechtigt ist, daß ein Uebertritt zu seiner, von ihm hochgeachteten Eousession, an der er mit allen Fasern seiner Seele hängt, von einer barbarischen Gesetzgebung als ungiltig, als überhaupt unmöglich betrachtet wird. Seit Jahren ging durch das Land der Ruf, diese ungeheuerlichen Zustände zu beseitigen und unsere confessionelle Gesetzgebung dem Geist des aufgeklärten neunzehnten Jährhunders anzupassen. Vergebens! Unermüdlich haben die Organe der öffentlichen Meinung aus diesen Schandfleck Ungarns hingewiesen und dringend Abhilfe gefordert. Vergebens! Alle diese Regierungen, die seit dem Grasen Andrüssn in Ungarn am Ruder waren, und mit Vorliebe sich liberal nennen ließen, haben nur leere Versprechungen gegenüber dieser einfachen Forderung des Rechtes und der Gewissensfreiheit, der Moral und Sittlichkeit gehabt. Endlich entschloß sich Koloman Tißa zu einer großen That und um bei den Wahlen dem Vorwurfe zu entgehen, daß auch er nichts gethan habe, um das Üebel zu beseitigen, brachte er den Gesetzentwurf über Ehen zwischen Juden und Christen ein, einen Torso, ein Bruchstück, nach jeder Richtung hin ungenügend und höchstens geeignet, die wirklich? Lösung der Frage im Sinne der religiösen Gleichberechtigung und Gewissensfreiheit auf Jahrzehnte hinaus zu verschleppen. Das odiose Verbot für Christen zum Judenthum überzutreten, resp. die Ungiltigkeit eines solchen Uebertrittes bleibt trotzdem bestehen. Aber selbst dieser armselige Gesetzentwurf wurde im Staube der Acten der Commission begraben, er gelangte nicht zur Verhandlung! Und so steht Ungarn heute noch allein unter allen Culturstaaten Europa's mit einer confessionellen Gesetzgebung da, welche uns vor der ganzen civilisirten Welt compromittiren, zum Gegenstand des Mitleids, vielleicht auch der Verachtung, jedenfalls aber des Spottes und des Gelächters machen muß. Feuilleton. Salomon Kothenberger. VI. „Bei dem Wetter willst Du verreisen?" fragte Perl bekümmert ihren Gatten, als dieser seinen Koffer packte. „Siehe, es schneit und stürmt draußen, und Du bist doch kein Jüngling mehr." * „„Ja, liebes Kind, ich bliebe gern zu Hause

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