Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 22 (1881)
- Issue
- Heft 30 (27.7.1881)
- Date
- 1881-07-27
- Page
- – (sequence 19)
- Language
- German
- Belongs to
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763 in Vorbereitung, in welcher Vorstellungen wegen der Härte der Judengesetze, wie sie sich im Fall Lewissohn gezeigt hat, gemacht werden. Der Zutritt anderer Mächte ist wahrscheinlich. Rußland. Petersburg, 22. Juli. Der „Golos" bezeichnet die Nachricht ausländischer Blätter über Ausschreitungen gegen die Juden in Dünaburg als unbegründet. Petersburg, 23. Juli. Jgnatjew revidirte auf's Genaueste oie Preßbestimmungen und fand zahlreiche Widersprüche in denselben. Er beschloß, die Verbesserung der unhaltbaren Verhältnisse sofort anzubahnen. In Petersburg ist den Juden der Aufenthalt gestattet, wenn sie Kaufleute erster Gilde, Gewerbtreibende oder mit Geloerbescheinen versehen sind. Letzterer fehlte vielfach. Afrika. Capfiadt, 27. Juni. Heute fand hier unter dem Vorsitze des Herrn W. Fleming, Majors der Capstadt, ein Meeting statt, das von Angehörigen aller Confessionen zahlreich besucht war. In demselben wurde eine Resolution angenommen, die sich auf's Schärfste gegen die an den Juden in Rußland verübten Gewaltthaten aussprach und dieselben als einen Schandfleck für unsere Civilisation bezeichnet. Es wurde ferner beschlossen, ein Comit^ zu wählen, das in der Capkolonie eine Sammlung für die unglücklichen Opfer der Verfolgung veranstalten soll. In dieses Comit6 wurden neben anderen Persönlichkeiten auch Geistliche der verschiedenen Confessionen gewählt, u. a. auch der Lord-Bischof der englischen Kirche und der katholische Bischof. Es wurde auch sofort eine ansehnliche Summe gezeichnet. Feuilleton. Aus den papieren einer Schamesch- Iamilie. Von Raphtalie Simon. (Fortsetzung.) Dieses Gesetz galt auch für die Juden, jedoch nur zu einem Theile. Das Böse ließ man auch über sie kommen, das Gute aber nicht. Rur christliche Familienväter dürften sich auf dem Stadthause melden; für der Juden Hunger hatte man dort kein Brod. Das Betteln ward aber auch ihnen bei gleicher harter Pön untersagt. Und dabei war auch das Almosengeben mit Strafe belegt. Es durfte Niemand einem Bettler von seinem Ueberfluß etwas spenden. Als dieser Befehl der Stadtobrigkeit auf öffentlichem Markte verlesen und auch an 'dem Stadthause zu Jedermann's Kenntniß angeheftct worden war, verbreitete sich große Bestürzung unter den Juden. Die Armen fürchteten dem Hungertode zur Beute zu fallen und die Begüterten waren bekümmert wegen des Schicksals ihrer bedürftigen Brüder. Die Wächter der Gemeinde (myn ^y), nämlich die Parnosim, Manhigim und Gabbaim, aber versammelten sich mit dem Oberrabbiner und den Dajanim in dem Gemeiudehause, um Rath zu schaffen in dieser Bedrängniß, und Gottes Geist war in ihnen und sie erwogen in Weisheit den Weg, den sie zu wandeln hätten, um das Unheil fern zu halten von der Gemeinde Israels. Also beschlossen sie nach dem Geiste Gottes und thaten es kund ihren Brüdern durch ein Schreiben voller Weisheit, Gottesfurcht und Liebe, wie folgt: „Es ist bekannt, daß die Regierung unserer Stadt den Befehl erlassen hat, daß das Betteln der Einheimischen und Fremden sowohl auf den Straßen als an den Thüren gänzlich verboten sein soll, und daß mit harter Strafe Derjenige belegt werden soll, welcher diesem Befehle zuwider handelt. Auch das Almosengeben ist strengstens untersagt; möge man auf der Straße oder in der Hausthür oder durch das Fenster dem Bettler eine Gabe reichen: ein jeder Almosenspender verfällt in eine Strafe von fünf Thalern." „Während nun für die nichtjüdischen Armen eine Veranstaltung getroffen ist, daß dieselben, wenn sie Einheimische sind, erhallen werden und nicht mit den Ihrigen des Hungers sterben, so liegt es uns nun auch ob, für unsere bedürftigen jüdischen Brüder Sorge zu tragen, daß sie nicht gänzlich verlassen sind und aller ihrer Hoffnungen beraubt werden; daß sie nicht in ihrem Elende durch die Straßen der Stadt gehen und nicht einmal die Hand aus- 'trecken dürfen und, was Gott verhüten möge, ihnen Niemand etwas darreicht, so daß sie völlig zu Grunde gehen müssen." „Darum haben wir Rath gehalten und uns Männer ausgewählt, welche für die Armen das Wort nehmen sollen bei den Mitgliedern unserer Gemeinde, denen der Herr mehr gegeben, als sie für sich und die Leute ihres Hanfes gebrauchen, um sie durch Bitten und Vorstellungen zu bewegen und anzuhalten, daß Jeder nach der milden Regung seines!